Junghund erstochen – keine Strafe für Jäger

by StefanC
Ein Hund liegt traurig auf einem Moosbett im Wald.

Zu Recht sprechen die Medien von einem Justizskandal: In der Steiermark hatte ein Jäger einen Junghund im Wald erstochen, nachdem dieser ein Kind gezwickt hatte. Ein Strafverfahren gegen den Mann war eingestellt worden, weil keine „Mutwilligkeit“ gegeben sein würde. Dies sorgt nun für Empörung – und eine Anklage nach dem Tierschutzgesetz.

Der Vorfall hatte laut der Krone schon im Oktober für Wogen des Entsetzens gesorgt. Im Bezirk Liezen in der Obersteiermark war es zu einem Beißvorfall mit einem Junghund gekommen. Das Tier hatte ein Kind in den Oberschenkel gezwickt. Laut Polizei war „nichts Gröberes passiert“, das Kind war dabei kaum verletzt worden. Während man auch Bisse, die nicht zu schweren Verletzungen führen, trotzdem ernst nehmen muss, reagierte der Hundebesitzer extrem. Der Aufsichtsjäger brachte den Junghund ein paar Stunden später in ein Waldstück und „knickte ihn waidmännisch ab“. Im Fachjargon bedeutet das, dass er den Hund kurzerhand erstochen hat.

Keine Strafe für Jäger?

Nachdem der Vorfall bekannt geworden war, nahm die Polizei die Ermittlungen gegen den Mann auf. Denn natürlich dürfen auch Jäger Hunde (egal, ob eigene oder fremde Tier) nicht ohne Weiteres töten, dies ist streng gesetzlich geregelt. Hier bezog auch Landesjägermeister Franz Mayr-Melnhof klar Stellung: „Als Jäger hat er sich selbst disqualifiziert, das ist aufs Schärfste zu verurteilen.“ Zudem sollte man die Aggression eines noch jungen Hundes keinesfalls zum Anlass sehen, diesem (tödliches) Leid anzutun, findet auch Tierschutzombudsfrau Barbara Fiala-Köck gegenüber der Zeitung. „Wurde jemals überprüft, ob der Hund vielleicht eine Krankheit hatte, dass er zwickte? Ob man sein Spielen nicht als Zwicken fehlinterpretierte, er war immerhin ein Junghund? Und hat man je überprüft, wie viel Hundekenntnis der Jäger überhaupt hat?“ Die Staatsanwaltschaft Leoben hat das Verfahren gegen den Mann jedenfalls eingestellt, weil keine „Mutwilligkeit“ gegeben wäre.

Anklage von mehreren Seiten

Ein Davonkommen des Jägers nach dieser blutigen Tat wolle man jedoch nicht kampflos hinnehmen. Sowohl Fiala-Köck als auch Krone-Tierecke-Chefin Maggie Entenfellner wollen nun Anklage gegen den Mann nach dem Tierschutzgesetz erheben. Zudem habe Entenfellner den Fall bereits Justizminsterin Alma Zadić vorgelegt. Denn sie sieht es durchaus als angebracht, die Rechtssprechung in Tierschutzdelikten zu überdenken. „So wie die Strafen bei uns sind und die Urteile teils ausfallen, ist das ein Armutszeugnis für die Republik.“

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