Neuer Hund, neues Leben!
Der neue Hund zieht ein – und neben aller Freude über den Familienzuwachs gibt es für Hundehalter dabei auch so einiges zu beachten. Vor allem, wenn der neue Hausgenosse zu einer Rasse gehört, die als Listenhund geführt wird. Welche das sind und wie sich die Ankunft des Fellfreundes am besten gestalten lässt, erklärt der folgende Artikel!
Hundegerecht Zuhause!
Wer sich einen Listenhund ins Haus holt, nimmt damit auch eine Menge Verantwortung auf sich. Nicht nur die höhere Hundesteuer und die kritischen Blicke der Nachbarn sind entscheidend – auch die Haltung eines solchen Hundes ist oft mit besonderer Organisation verbunden.
Wichtig für den Hund selbst ist eine sanfte Umstellung auf das neue Zuhause, damit der hundeeigene Stresslevel nicht erhöht wird. Ein kuscheliger Rückzugsort ist unbedingt erforderlich, aber auch das altbekannte Futter sollte im neuen Zuhause vorhanden sein. Handelt es sich um einen Welpen, gibt es natürlich mehr Spielraum, bei einem Hund aus dem Tierschutz oder einer Halterüberlassung sollten die zukünftigen Hundehalter sich möglichst genau über die Vorlieben und Gewohnheiten des Hundes informieren.
Formalitäten für Fellfreunde
Ein Hund bedarf anderer Voraussetzungen als ein Goldfisch – auf Hundehalter kommen behördliche Angelegenheiten und Pflichten zu, die sich von Bundesland zu Bundesland und von Rasse zu Rasse unterscheiden.
Wer sich unsicher ist, ob der ausgewählte Vierbeiner zu den Listenhunden gehört, kann sich zum Beispiel bei Schecker informieren. Zukünftige Hundehalter sollten in jedem Fall diese Liste berücksichtigen:
- Haftpflichtversicherung für den Hund abschließen
- Einzug des Hundes vorab mit dem Vermieter klären
- Hundesteuer anmelden
- Einstufung des Hundes als Listenhund abklären
- Tierarzt in der Nähe ausfindig machen
- Hundesitter für Notfälle einplanen
Hund und Haus
Wer in einem Mehrparteienhaus wohnt oder einen Garten mit angrenzender Nachbarschaft hat, sollte proaktiv auf die Nachbarn zugehen und über den Neuankömmling informieren. Besonders, wenn es sich um eine Hunderasse handelt, die eventuell Maulkorbpflicht hat – sind Nachbarn vorab informiert, reagieren sie meist gelassener auf den neuen Hund in der Umgebung.
Falls geplant ist, den Hund frei im eigenen Garten laufen zu lassen, sollte an der Gartenpforte eine Funkklingel angebracht werden – so muss sich kein Besucher oder Lieferant auf das Grundstück trauen, wenn Angst vor Hunden besteht oder der Schutztrieb des Hundes besonders ausgeprägt ist.
Listenhunde sind bei verantwortungsvoller und liebevoller Haltung genauso umgänglich wie jeder andere Hund auch – leider haben sie aber einen schlechteren Ruf. Es ist daher gut, für alle Eventualitäten vorzusorgen und entsprechende Prüfungen wie den Hundeführerschein gemeinsam mit dem neuen Hausgenossen anzustreben. Es kostet etwas Zeit, Geld und Mühe – aber der Lohn ist ein entspanntes Zusammenleben mit dem besten Freund des Menschen!
Zum Weiterlesen: Gesetzgebung zu Listenhunden in Österreich, Deutschland und der Schweiz.