Kein Schadenersatz: Frau stürzt wegen Hund vor Einkaufszentrum

by StefanC
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Vor einem Wiener Einkaufszentrum erschrak eine Frau vor einem angeleinten Hund mit Maulkorb, stürzte und klagte auf Schadenersatz. Dieser wurde abgelehnt.

Der ungewöhnliche Prozess ging laut Tageszeitung Kurier durch sämtliche Instanzen. Am Obersten Gerichtshof wurde schließlich die Forderung nach Schadenersatz endgültig abgewiesen. In der Begründung heißt es, dass die Besitzerin mit dem Anleinen ihres Hundes und Anlegen eines Maulkorbes vor dem Einkaufszentrum verantwortungsvoll gehandelt habe und die gestürzte Klägerin schlichtweg Pech gehabt habe.

Die genauen Hintergründe des unglücklichen Vorfalls lesen sich jedenfalls skurril: „Übeltäter“ war nämlich kein großer Hund sondern ein sechs Kilogramm schwerer Jack Russell Terrier. Die Klägerin soll unaufmerksam und dem Hund zu nahe gekommen sein. Dieser begann wiederum zu bellen und sprang der Frau ans Bein, die sich dadurch so erschreckt habe, dass sie zu Sturz gekommen sei.

„Klägerin hat sich selbst in Gefahrenlage gebracht“

Laut Richterspruch sei der Besitzerin jedenfalls kein Vorwurf zu machen. Ihr Terrier soll gut sozialisiert und an Menschen gewöhnt sein. Auffällig war der Rüde davor nicht.  „Die Klägerin selbst hat sich in die Gefahrenlage gebracht, weil sie den vor ihrem Fahrzeug an den Poller angeleinten Hund übersah und bis auf einen Meter – die Leinenlänge – an ihn herantrat“, befanden die Richter laut Kurier-Bericht.

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