Spittal: Ab Oktober müssen Hunde an die Leine!

by StefanC
Ein Hund mit einer Leine im Maul auf einer Wiese.

Nicht nur große Hunde können zu einer Gefahr für Wildtiere werden. Auch jedes noch so kleine Schoßhündchen kann einen brütenden Vogel empfindlich aufstören. Um der Natur eine möglichst komplikationsfreie Brut- und Setzzeit zu gewährleisten, verordnet Spittal deswegen ab dem 15. Oktober eine allgemeine Leinenpflicht für alle Hunde.

Wir Menschen sehen in unseren Hunden nur treue Gefährten und gemütliche Couchpotatoes. Für Wildtiere ist der Canis Lupus Familiaris aber immer noch ein gefährliches Raubtier. Das beweisen nicht nur die Wildrisse, dem jedes Jahr zahllose Rehe, Kaninchen, Wildvögel und auch Nutzvieh wie Schafe oder Hühner zum Opfer fallen. Viele Fellnase verfügen noch über einen starken Jagdtrieb. Und es obliegt der Verantwortung der Hundehalterinnen und -halter, den Hund dementsprechend zu führen. Leider kommt es jedoch immer wieder vor, dass Menschen ihre Hunde frei laufen lassen, obwohl diese schon mehrfach Wild oder Nutzvieh gehetzt haben.

Dabei kann es nicht nur durch einen Biss gefährlich für die Beute werden. Durch den Stress der Flucht können trächtige Tiere ihre Jungen verlieren oder brütende Waldvögel dazu gebracht werden, ihre Nester zurückzulassen. Demnach ist es besonders zu Brut- und Setzzeiten besonders wichtig, Rücksicht auf die Natur zu nehmen. In Spittal wird deswegen wie jedes Jahr eine allgemeine Leinenpflicht für Hunde festgesetzt.

Oktober bis Juli – bitte nur angeleint!

Die Stadt Spittal an der Drau in Kärnten kündigte wieder eine allgemeine Leinenpflicht für Hunde in unbebauten Gebieten an. Diese soll vom 15. Oktober 2022 bis zum 31.Juli 2023 gelten und den Wildtieren im kalten Winter und dem geburtenreichen Frühling Schutz bieten. „Zum Schutz des Wildes während der Brut- und Setzzeit oder bei Schneelagen, die eine Flucht des Wildes erschweren, werden alle Hundehalter verpflichtet, außerhalb von geschlossenen verbauten Gebieten ihre Hunde ausnahmslos bei Tag und Nacht an der Leine zu führen oder entsprechend den tierschutzrechtlichen Bestimmungen sicher zu verwahren. Zum Schutz des Wildes während der Brut- und Setzzeit oder bei Schneelagen, die eine Flucht des Wildes erschweren, werden alle Hundehalter verpflichtet, außerhalb von geschlossenen verbauten Gebieten ihre Hunde ausnahmslos bei Tag und Nacht an der Leine zu führen oder entsprechend den tierschutzrechtlichen Bestimmungen sicher zu verwahren.“

Wer sich nicht an diese Auflagen hält, muss mit hohen Geldstrafen rechnen. Denn die Bezirksverwaltungsbehörde kann Strafen von 1450 Euro bis zu 2180 Euro verhängen, wenn der Hund ein Wildtier in Gefahr bringt.

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