Österreich: Neue Corona-Bestimmungen für Hundeschulen

by StefanC
Ein Hund geht bei Fuß neben seinem Menschen auf einer Wiese, neben ihm fliegen Vektorgrafiken von Coronaviren.

Juhu, endlich dürfen unsere Vierbeiner wieder die Schulbank drücken! Neue Corona-Bestimmungen der  Regierung erlauben nun die Wiedereröffnung bestimmter Hundeschulen in Österreich. Lesen Sie hier alle hunderelevanten Informationen über die neuen Maßnahmen vom März 2021.

Die Schließung der Hundeschulen aufgrund von Corona-Gefahr zusammen mit dem Welpenboom durch Homeoffice und Kurzarbeit schien eine kleine Katastrophe heraufzubeschwören. ExpertInnen sahen bereits hunderte unerzogene Junghunde auf Österreichs Straßen wuseln. Doch was auf dem Papier lustig klingt, war tatsächlich ein sich abzeichnendes Problem: Überforderte HundebesitzerInnen, die nach dem Ende der angenehmen Arbeitszeiten nicht mehr mit ihren aufgeweckten Vierbeinern zurechtkommen, könnten die Tierheime an den Rande ihrer Kapazitäten bringen. Aus diesem Grund boten viele Hundeschulen zumindest Online-Training an. Doch dieses Szenario scheint nun vorerst abgewendet, denn mit der fünften Novelle der 4. COVID-19-Schutzmaßnahmenverordnung ist die Öffnung der Hundeschulen wieder erlaubt – solange der Unterricht im Freien stattfinden darf. Hier finden Sie die wichtigsten Punkte für unsere Fellnasen zusammengefasst.

Wichtigste Corona-Maßnahmen für Hundeschulen

Laut dem neuen Gesetzestext dürfen nun wieder „kynologische Tätigkeiten“ in Österreich stattfinden, solange Hunde und Herrchen bzw. Frauchen sich im Freien aufhalten können. Gruppengrenzen nach oben gibt es dabei nicht, doch auf dem Gelände muss ständig ein Sicherheitsabstand von zwei Metern möglich sein. Das Tragen von FFP2-Masken ist für alle Zweibeiner absolut verpflichtend. Dafür müssen Teilnehmer keine Corona-Testergebnisse in die Hundeschulen mitbringen. Allerdings gelten diese neue Regelungen NICHT für Personen mit Wohnsitz in Wien, Niederösterreich und Burgenland vom 1. bis zum 6. April 2021, da dort andere Ausgangsbestimmungen gelten. Der Österreichische Gebrauchshundesportverband informierte Mitglieder über diese neuen Regelungen in einem Rundschreiben, doch noch lässt sich nicht klar sagen, ob Prüfungen oder Turniere zum Gebrauchshundesport in dieser Novelle inkludiert sind. Auch bei anderen Hundesportvereinen herrscht noch Unsicherheit, inwiefern „kynologische Tätigkeiten“ auslegbar ist. Weitere Informationen werden noch folgen.

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