Hannover: Tierheim kritisiert Ordnungsamt

by StefanC
Ein Schäferhundwelpe im Gras, alleerdings nicht der Welpe, für den das Ordnungsamt zuständig ist.

Der Fall um einen jungen Schäferhundewelpen führt in Hannover zu Streit zwischen einem Tierschutzverein und dem Ordnungsamt. Immer wieder habe das Tierheim darauf hingewiesen, dass man den Welpe nicht angemessen versorge. Nun wirft es dem Ordnungsamt „Untätigkeit“ vor.

Laut der HAZ begann die Geschichte um den jungen Schäferhundewelpen im Juli 2022. Man brachte ihn ins Tierheim Barsinghausen, da man ihn herrenlos an einer viel befahrenen Bundesstraße aufgegriffen hatte. Der Welpe sei zwar gechippt, aber nicht registriert gewesen. Trotzdem konnte man die Hundehalter ausfindig machen und den Welpen zu ihnen nach Wennigsen-Holtensen zurückbringen. Dabei fielen den Mitarbeitern Missstände in der Haltung des Tiers auf: Tagsüber banden seine Besitzer den Welpen an einer langen Leine an einem Laternenpfahl fest, in der Nacht sperrte man ihn in eine kleine Hundehütte ohne Fenster. Zudem soll der Schäferhund keinen freien Zugang zu Futter und Wasser gehabt haben. Sofort meldete die Tierschutzorganisation die fehlende Fürsorge dem Ordnungsamt – doch die Situation eskalierte weiter.

Ausgerissen und angefahren

Innerhalb der nächsten Monate riss der Schäferhundewelpe angeblich mehrmals aus. Während manche „Ausflüge“ (wie in die lokale Bäckerei) sehr glimpflich ausgingen, hatte er in einer Instanz weniger Glück. Ein Auto fuhr den herrenlosen Welpen an, über das Ausmaß der Verletzungen gibt es keine Angaben. Im Tierheim Barsinghausen ist man sich daher sicher, dass die Besitzer nicht tierschutzkonform handeln. Dem Ordnungsamt werfen sie deshalb „Untätigkeit“ vor; sie würden den Fall „einfach aussitzen“, so Vereinsvorstand Ernst Wildhagen. Dabei bot das Tierheim dem Welpen sogar einen temporären Platz an, bis man die momentane Haltungssituation entschärft habe.

Das Ordnungsamt verteidigte sich, dass sehr wohl etwas in dem Fall des Schäferhundes passiert sei. Eine Sprecherin beteuerte, dass man den Besitzern neue Auflagen zur Haltung gestellt habe, über diese jedoch aus Datenschutzgründen keine nähere Auskunft geben könne. Zudem hätten Kontrollen bestätigt, dass die angegebenen Maßnahmen bereits umgesetzt worden wären. Als Ordnungshüter müsse man sich an geltendes Recht halten – auch wenn sich Tierfreunde oftmals drastischere Maßnahmen wünschen.

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