Verschärftes Tierschutzgesetz: Deutschlands Verbot für Zoophilie

by StefanC
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Der deutsche Bundestag hat 2013 mit einer Änderung des Tierschutzgesetzes umgesetzt, was Tierschutzorganisationen seit langem fordern: ein Verbot sodomistischer (zoophiler) Handlungen, also sexuellen Handlungen an und mit Tieren (Verbotskatalog des §3 Nr. 13).

Tierschützer in Deutschland setzten sich schon seit geraumer Zeit für eine Gesetzesänderung ein. Diese medienwirksamen Proteste zeigten offensichtlich Wirkung und das deutsche Tierschutzgesetz wurde verschärft. Zoophilie, also sexuelle Handlungen von Menschen an Tieren, sind seit 2013 grundsätzlich strafbar – auch dann, wenn das Tier dabei keine schweren Verletzungen davon trägt. Zuvor wurden sexuelle Handlungen an Tieren nur geahndet, wenn ein Tier dadurch erhebliche Verletzungen erlitt oder starb. Sexuelle Handlungen mit Tieren werden nun mit einer Strafe von bis zu 25.000 Euro belegt.

Der deutsche Bund gegen Missbrauch der Tiere e.V. begrüßte die Verschärfung des Tierschutzgesetzes als notwendig und überfällig: „Es hat sich gezeigt, dass das früher geltende Tierschutzgesetz Tiere nicht (ausreichend) vor sexuellem Missbrauch schützen kann“, so bmt-Vorsitzende Petra Zipp. „Um Sodomisten tatsächlich bestrafen zu können, forderte der Gesetzgeber zuvor den Beweis erheblicher Schmerz- oder Leidenszufügung (§ 17 TierSCHG) – ein Nachweis, der deswegen kaum zu führen ist, weil in den seltensten Fällen geschändete Tiere einem Tierarzt vorgestellt werden, der Missbrauch grundsätzlich im Verborgenen stattfindet .“

Hunde häufige Opfer

Bis 1969 war die „Unzucht mit Tieren“ (§ 175b RStGB) verboten und wurde mit bis zu fünf Jahren Gefängnis bestraft. Nach der Aufhebung des Straftatbestandes verloren Tiere, die von Sodomisten zur Befriedigung ihrer sexuellen Neigungen herangezogen wurden, daraufhin ihren mittelbaren Schutz. Besonders häufig sind Hunde, die sich emotional eng an ihre Menschen binden, Opfer sexueller Gewalt.

Auch der Deutsche Tierschutzbund begrüßte die Neuregelung und warnte gleichzeitig vor „organisierte Zoophile“. Auf Internetforen tauscht sich inzwischen eine immer größer werdende Zoophilie-Gemeinde völlig legal über sexuelle Erfahrungen mit Tieren aus, gibt Hinweise, mit welchen Mitteln (der Gewalt) die unterschiedlichsten Tiere gefügig gemacht werden können.

Ein Verbot von Sex mit Tieren ist keine unhaltbare Forderung, das zeigen auch Beispiele aus anderen Ländern wie den Niederlande und der Schweiz, die Anfang der 2000er-Jahre ebenfalls auf Druck von Tierschützern einen Straftatbestand geschaffen haben. Auch in Österreich wurde dem Tierschutzgesetz 2005 ein entsprechender Paragraph hinzugefügt, der geschlechtliche Handlungen mit Tieren verbietet.

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