Dürfen Hunde eigentlich mitkommen, wenn Frauchen und Herrchen wählen gehen? „Das liegt an der Hausordnung des jeweiligen Wahllokals“, sagt Wolfgang Schwartz, Referatsleiter für Wahlen im BürgerInnenzentrum der Stadt Graz.
Wer einen Vierbeiner stets an seiner Seite haben möchte, hat es nicht immer leicht. Vielerorts herrscht Leinen- oder gar Maulkorbpflicht und in manchen Freizeitbetrieben wie etwa Badeseen oder Campingplätzen sind Fellnasen prinzipiell verboten.
Wie aber sieht es in öffentlichen Gebäuden aus? Und sind Hunde im Wahllokal erlaubt? „Wahlrechtlich gibt es dabei kein Problem, weil Hunde das Wahlgeheimnis nicht verletzen“, so Schwartz. Ergänzt aber: „In Amtsgebäuden ist das Mitführen von Hunden verboten und freilich muss sich an die jeweilige Hausordnung gehalten werden. Wahllokale befinden sich aber nicht zwingend in Ämtern.“
Und noch eine Ausnahme gibt es. Schwartz: „Assistenzhunde sind zugelassen. Allerdings hatte ich noch nie eine derartige Anfrage. Üblicherweise werde ich wegen Begleitpersonen für blinde Menschen kontaktiert und auch das ist freilich erlaubt.“
Weitere Infos zu den Wahlbehörden in Österreich mit den Kontaktdaten zu sämtlichen Gemeinden gibt es auf www.oesterreich.gv.at/wahlen |
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