Hundekotbeutel in Berlin: Vorzeigepflicht für „geeignete Hilfsmittel“

by StefanC
hundekotbeutel in berlin kontrolle vorzeigepflicht deutschland gesetz hundekot

Neue Regelung soll kommen: Bei Kontrolle müssen Hundekotbeutel in Berlin vorgezeigt werden, sonst drohen Geldstrafen.

Der Streit um die Hinterlassenschaften von Vierbeinern bzw. Hundekotbeutel in Berlin ist um ein Kapitel reicher. Zwar waren Hundehalter laut dem Straßenreinigungsgesetz der Deutschen Bundeshauptstadt schon bisher dazu verpflichtet, „dass ihre Hunde die Straßen nicht verunreinigen“ und zu diesem Zweck „geeignete Hilfsmittel“ mitführen müssen. Nun soll für ebendiese Hilfsmittel – gemeint sind damit wohl Hundekotbeutel – eine Vorzeigepflicht gesetzlich festgelegt werden.

Im Gespräch mit der Tageszeitung Berliner Morgenpost agumentiert Bezirksstadtrat für Ordnung im Bezirk Steglitz-Zehlendorf Michael Karnetzki für die Gesetzesänderung und hält fest, dass die alte Regelung „eines der zentralen Vollzughindernisse für die Kontrolle der sogenannten Kotbeutel-Mitführpflicht beseitigt.“

Schützt Schlupfloch vor Strafe?

Wer bei einer Kontrolle kein passendes „Hilfsmittel“ vorweisen kann, kann mit einem Bußgeld von 35 Euro rechnen. Wiederholungstätern könnte sogar ein Geldstrafe von bis zu 250 Euro drohen.

Laut Nachrichtenmagazin FOCUS geben „kritische Stimmen“ allerdings zu bedenken, „dass es sich nicht um eine Vorzeigepflicht für Kotbeutel im speziellen handle“. In den Sozialen Medien wird zu dem Thema wild bereits spekuliert: Denn aufgrund der unscharfen Formulierung ist noch unklar, ob bereits das Mitführen von „geeigneten Mitteln“ wie Taschentüchern oder Handschuhen genüge, um vor Strafe zu schützen.

Hundekotsackerl oder Hundekotgreifer bei Amazon

Das könnte dich auch interessieren

Adblock Detected

Das Team von dieHundezeitung.com verbringt viel Zeit mit der Erstellung von spannenden und interessanten Inhalten für Hundefreunde. Bitte unterstützt uns, indem Ihr Eure Adblocker deaktiviert!