Hundebiss-Schmerzensgeld wegen Mitschuld verringert

by StefanC
Ein schwarz-weißer Hund fletscht die Zähne.

Dass man fremde Hunde nicht ohne vorherige Absprache mit dem Besitzer berühren sollte, wissen zumindest die meisten Hundebesitzer. Ein Gericht in Rheine entschied nun, das Schmerzensgeld einer Frau zu verringern. Weil sie die Hand nach einem fremden Hund ausstreckte, trage sie Mitschuld an dem folgendem Biss.

Für die meisten Hundemenschen ist es absolut selbstverständlich, fremde Hunde nicht zu berühren. Denn nicht nur Hunde mit einer schwierigen Vergangenheit und Vertrauensproblemen können aus Angst vor einer wahrgenommenen Gefahr zubeißen. Auch Hunde „mit reiner Weste“ können die plötzlich nach ihnen ausgestreckte Hand eines Fremden als Bedrohung empfinden. Nicht immer warnen Hunde durch Knurren oder Zähnefletschen, wenn jemand in ihre Komfortzone eindringt. Und dann kann auch ein ansonsten gutmütiger und scheinbar gut gelaunter Hund zubeißen. Laut ADAC kam es zu genau so einem Fall: Eine Frau war mit ihrem Jack Russell Terrier in ein Taxi eingestiegen. Der Hund hatte auf dem Schoß seiner Besitzerin gesessen und der Taxifahrerin die Hand geleckt. Als diese ihm kurz darauf über den Kopf streicheln wollte, biss der Terrier zu. Die Taxifahrerin forderte Schmerzensgeld.

Mitschuld der Gebissenen

Die Taxifahrerin begründete ihren Anspruch auf Schmerzensgeld mit einer Narbe, die sie von dem Biss behalten hatte, und einer ausgeprägten Hundephobie in weiterer Folge. Wann immer sie nun einen Hunde sehe, erleide sie massive Angstzustände mit Herzklopfen und Schweißausbrüchen. Der Fall kam vor das Amtsgericht Rheine, und dort wurde auf ein Schmerzensgeld von 1700 Euro entschieden. Die Hundehalterin hätte dafür Sorge tragen müssen, dass ihr Hund niemanden verletze, so besage es die Tierhalterhaftung. Dennoch sprach das Gericht auch der Taxifahrerin 30 Prozent der Schuld zu. Selbst nach dem Ablecken der Hand hätte diese nicht davon ausgehen dürfen, dass es in Ordnung sei, den Hund zu berühren. Das Gericht sah in dem Verhalten des Terriers eine typische und zu erwartende Verteidigungshandlung. Das zu zahlende Schmerzensgeld wurde mit dieser Begründung auf 1190 Euro verringert.

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