Hund ertränkt: Gericht setzt deutliches Zeichen

by StefanC
Ein Richter sitzt vor der Nahaufnahme eines Gerichtshammers.

Weil er „schwierig“ gewesen war, hatte ein Mann im Mai seinen Hund ertränkt und den Leichnam am Teich zurückgelassen. Nun musste er sich vor Gericht wegen Tierquälerei verantworten. Entsetzt von der gedankenlosen Grausamkeit des Verbrechens, setzte das Gericht die Strafe höher als gefordert an.

Es war ein schrecklicher Fund, den Spaziergänger laut NDR im Mai dieses Jahres entdeckten. Bei einem Teich bei Niepars lag der Leichnam eines schwarzen Hunderüden. Erst war die Todesursache unklar, doch eine Untersuchung ergab Tod durch Ertrinken. Unglücklicherweise trug der Hund keine Hundemarke, jedoch ein Stachelhalsband. Diese grausamen Folterwerkzeuge sind in vielen Ländern, u.a. Österreich und Deutschland, verboten. (Allein in der Ausbildung von Schutzhunden fordert die Polizei weiterhin Ausnahmen vom Tierschutzgesetz.) Denn die metallenen Dornen oder Stacheln am Halsband bohren sich tief in die Haut, wenn der Hund beispielsweise an der Leine zieht. Auf diese grausame Weise wollen auch manche private Hundebesitzer schnellere Trainingserfolge erzielen oder ihre Hunde unter Kontrolle halten.

Doch selbst diese schreckliche Maßnahme scheint dem Hundebesitzer aus Vorpommern-Rügen nicht gereicht zu haben. Nachdem man ihn als Hundehalter des toten Rüden ausfindig gemacht hatte, muss er sich nun vor Gericht wegen Tierquälerei verantworten. Denn der Mann gestand, dass sein Haustier nicht etwa bei einem Unfall ertrunken sei, sondern er selbst seinen Hund ertränkt habe. Als Grund für seine Tat gab der Mann an, dass der Hund „schwierig“ gewesen sei. Er hatte zuerst versucht, ihn zu verkaufen, jedoch keinen Erfolg gehabt. Daraufhin hatte der Tierquäler seinen Vierbeiner kurzerhand getötet.

Zeichen gegen Tierquälerei

Entsetzt von der Verwerflichkeit der Tat vergab das Gericht ein Strafmaß, welches das von der Staatsanwaltschaft geforderte sogar noch überschritt. Der Richter wolle „ein deutliches Zeichen“ setzen. Er verurteilte den Mann zu acht Monaten Haft auf Bewährung, zudem müsse er 300 Stunden gemeinnützige Arbeit im Tierschutzbereich ableisten und 2.000 Euro an eine gemeinnützige Einrichtung spenden. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

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