Trio vernachlässigte Hunde- Huskys litten Qualen.

Hintergründe

Ein Züchtertrio im Norden des Bezirkes Gmünd ließ es versäumt, zwölf Huskys mit ausreichend Futter und Wasser zu versorgen. Die Amtstierärztin hatte wiederholt Bedenken geäußert, die jedoch ignoriert wurden. Letztendlich befanden sich die Tiere in einem erbärmlichen Zustand, und ein tragender Husky wurde verhungert im Zwinger gefunden. Das Trio landete vor Gericht.

Huskyzucht aus Liebe

Ein 56-jähriger Waldviertler, seine 46-jährige Lebensgefährtin und ihr 22-jähriger Sohn betreiben seit vielen Jahren eine Huskyzucht im Norden des Bezirkes Gmünd. Das Trio behauptete vor Gericht, aus Liebe zu den Hunden zu züchten, da der Handel mit Hunden nicht mehr rentabel sei. Sie wurden jedoch wegen Tierquälerei angeklagt.

Mangelnde Versorgung mit Wasser und Futter

Nach zahlreichen Anzeigen wurde eine Amtstierärztin zum wiederholten Mal bei dem Züchtertrio vorstellig. Trotz der Beanstandungen und Kontrollen wurden diese jedoch konsequent ignoriert. Bei einer Inspektion im Dezember des vergangenen Jahres fand die Tierärztin einen tragenden Husky, der verhungert im Zwinger lag.

Auch die anderen Hunde litten Qualen und befanden sich ebenfalls in einem schrecklichen Zustand. Sie alle mussten tierärztlich versorgt werden. Die Tiere waren unzureichend untergebracht und erhielten über einen Zeitraum von mindestens zwei Wochen nicht ausreichend Futter und Wasser. Die Ärztin stellte fest, dass einige Tiere, die normalerweise über 20 Kilogramm wiegen sollten, lediglich neun Kilogramm wogen. Aufgrund dieser Umstände erstattete sie Anzeige.„74000“ img_size=“large“ add_caption=“yes“]

Vergeblicher Versuch des Trios, Mitleid zu erwecken

Der 56-jährige Mann zeigte Schuldeinsicht und beteuerte, dass er zum damaligen Zeitpunkt mit der Arbeit überfordert gewesen sei. Er erklärte, dass er sich in einem psychischen Ausnahmezustand befunden habe. Seine Partnerin gab an, von dem Leiden der Hunde nichts mitbekommen zu haben, da sie zu diesem Zeitpunkt krank im Bett lag. Der 22-jährige Sohn erklärte, dass er aufgrund der Erkrankung seiner Mutter auch noch ihre Aufgaben übernehmen musste und die Missstände aufgrund von Überarbeitung übersehen habe.

„Ausreden“ vor Gericht nicht akzeptiert

Die Richterin wies die Version des Trios bezüglich Überarbeitung und vermuteter Erkrankung zurück. Aus Gründen der Generalprävention verhängte sie teilbedingte Strafen, das Züchter-Trio muss nun hinter Gittern: jeweils zwölf Monate, von denen vier Monate im Gefängnis verbüßt werden müssen. Die Angeklagten akzeptierten das Urteil, baten jedoch um einen gestaffelten Haftantritt, da sie sich um die Hunde kümmern müssten.

Im steirischen Unterpremstätten ereignete sich eine weitere grausame Geschichte. Lese hier weiter, wie die Besitzerin vier Rottweiler qualvoll hatte verendet lassen.

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