Steiermark – 2025 gelten neue Gesetze
Ab dem 1. Januar 2025 treten bedeutende Änderungen im Tierschutzgesetz der Steiermark in Kraft, die speziell den Umgang mit Hunden betreffen. Die österreichischen Tierschutzombudspersonen (TSOPs), darunter Karoline Schlögl in der Steiermark, begrüßen diese Neuerungen ausdrücklich. Ziel der neuen Hundegesetze ist es, tierschutzwidrige und potenziell schmerzhafte Hilfsmittel endgültig aus dem Verkehr zu ziehen, um das Wohlergehen der Tiere nachhaltig zu verbessern.
Verbot von Halsbändern ohne Zugstopp
Eine der zentralen Neuerungen betrifft Zughalsbänder ohne Stoppfunktion. Ab 2025 ist nicht nur ihre Verwendung untersagt, sondern auch der Erwerb und Besitz werden endlich verboten. Ausnahmen gelten lediglich für Tierärzte und Diensthundeführer, die diese im Rahmen ihrer beruflichen Tätigkeit benötigen.
Die TSOPs sehen in diesem Schritt einen wichtigen Fortschritt für den Tierschutz. „Es gibt inzwischen zahlreiche Alternativen, die solche Hilfsmittel überflüssig machen und das Wohlbefinden der Hunde fördern“, so die Mitteilung. Denn Zughalsbänder ohne Stoppfunktion können schmerzhafte Verletzungen und psychologischen Schaden am Tier verursachen, die durch diese Regelung künftig vermieden werden sollen.
Verbot von Hilfsmitteln, die Hunde physiologisch einschränken
Ein weiteres Verbot betrifft alle Hilfsmittel, die wichtige physiologische Vorgänge am Hund einschränken. Darunter fallen sogenannte „Haltis“ (Kopfhalfter) sowie Maulschlaufen und zu enge Maulkörbe. Diese Hilfsmittel behindern natürliche Funktionen wie Hecheln oder die Wasseraufnahme. Besonders an heißen Tagen können sie daher erhebliche gesundheitliche Probleme oder sogar Todesfälle verursachen. Auch hier sind Besitz, Erwerb und Nutzung künftig untersagt – mit Ausnahme von spezifischen Einsatzfällen in der Veterinärmedizin oder im Diensthundewesen.
Die Tierschutzombudspersonen weisen darauf hin, dass Hundehalter dieses unsachgemäße Zubehör oft unwissend im Alltag verwenden. „Haltis“ setzen manche Hundebesitzer ein, um nicht leinenführige Hunde besser handhaben zu können. Aber durch Druck auf die empfindliche Schnauze verursachen sie auch Schmerzen und schädigen bei unsachgemäßer Handhabung sogar die Halswirbelsäule des Hundes. Maulschlaufen und zu kleine Maulkörbe erschweren oder verhindert das Hecheln. Das beeinträchtigt die Temperaturregulierung der Hunde und kann zu lebensbedrohlichen Situationen führen. „Die Auswahl des richtigen Maulkorbs ist entscheidend. Auf der Website der Fachstelle für tiergerechte Tierhaltung und Tierschutz finden Hundehalter praktische Anleitungen, um die passende Größe und Form zu finden“, betont Karoline Schlögl.
„Ein klares Signal für mehr Tierwohl“
Mit diesen neuen Gesetzen zu Jahresbeginn 2025 setzt Österreich und die Steiermark ein starkes Zeichen im Tierschutz. Die Reform unterstreicht die Verantwortung von Hundehaltern, ihren Tieren nicht nur ein artgerechtes Leben zu ermöglichen, sondern auch vermeidbares Leid zu verhindern. Die TSOPs hoffen, dass die neuen Verbote zu einem bewussteren Umgang mit Hunden führen und als Vorbild für andere Länder fungieren.
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