Tierschutz-Novelle 2025: die wichtigsten Änderungen

Tierschutz-Novelle 2025: die wichtigsten Änderungen

by Verena Hauck
Zughalsbänder ohne Stopp sind dank der Tierschutznovelle 2025 gesetzlich verboten

Einführung zur Tierschutz-Novelle 2025

Dieses Jahr tritt die 2024 beschlossene Gesetzesnovelle des österreichischen Tierschutzgesetzes in Kraft. Tierschutzombudsperson Mag. Dr. Karoline Schlögl spricht
über die Bedeutung der wichtigsten Änderungen und deren Umsetzung in der Praxis.

Was ändert sich durch die neue Gesetzesnovelle in Österreich?

Im Juli 2024 beschloss der Nationalrat Änderungen des Tierschutzgesetzes in Österreich, die nun 2025 sukzessive vom Bundesministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz umgesetzt werden. Die Novelle verfolgt das klare Ziel, Tierleid zu stoppen und das Wohl von Österreichs Haustieren langfristig zu sichern. Doch in der Realität geschieht eine konsequente Umsetzung der Gesetzesänderungen oft langsamer, als unsere Haustiere dies verdient hätten.

Qualzuchtverbot: Verschärfung durch die Tierschutz-Novelle 2025

Seit 2022 besteht das Qualzuchtverbot, um das bewusste Ausstellen und Züchten von Tieren mit Merkmalen zu unterbinden, die nach wissenschaftlichem Stand mit Schmerzen, Leiden oder Verhaltensstörungen verbunden sind. Dieses wurde 2025 weiter verschärft, sodass neben bereits verbotenen Merkmalen wie zu kurzen Schnauzen, übergroßen Köpfen und genetisch bedingten Augenproblemen etwa auch fellose Haut hinzutritt. Bislang entfaltet das Gesetz jedoch nur wenig Wirkung in der Praxis: Ein Gerichtsurteil aus dem Jahr 2024 zeigt, dass das Verbot vom Hundewesen selbst bislang nicht konsequent durchgesetzt wird. Trotz stichprobenartiger
Kontrollen der Hundeausstellungen durch Behörden und der Möglichkeit, Verstöße anzuzeigen, erhielt eine Englische Bulldogge mit tierärztlich bestätigten Qualzuchtmerkmalen weiterhin Auszeichnungen und damit eine Zuchtzulassung.

Hunde im Wasser, französische Bulldogge beim Schwimmen, Hundesport, Wasseraktivitäten, Hundetraining, Sommerzeit, Haustier, Tierfotografie, outdoor, Hundeerziehung.
Brachycephalie - also eine zu kurze Schnauze - zählt zu den Qualzuchtmerkmalen. (c) Jerry

Neue Zuchtrichtlinien und Kontrollen ab 2025

Züchter:innen unterliegen nun auch strengeren Pflichten. Laut Gesetzesnovelle dürfen nur gesunde Tiere zur Zucht eingesetzt werden – bei bestimmten Rassen mit Qualzucht-Risiko sind tierärztliche Untersuchungen und Zuchtprogramme Pflicht. Diese Programme müssen darlegen, wie gesundheitliche Risiken minimiert und Qualzuchtmerkmale vermieden werden. Eine neue wissenschaftliche Kommission beurteilt die Programme und kann sie genehmigen, ablehnen oder Anpassungen verlangen. „Dies sind aus meiner Sicht wichtige
Meilensteine für Hunde“, erklärt die steirische Tierschutzombudsperson Mag. Dr. Karoline Schlögl.

Verantwortung der Hundehalter:innen bei der Tierschutz-Novelle 2025

„Sowohl für unseren Umgang mit ihnen als auch für unser Konsumverhalten, das in der Vergangenheit oft dazu geführt hat, dass Hunde, die unter schweren Erbkrankheiten leiden, nur aufgrund ihrer Optik als unsere Begleiter auserwählt wurden.“ Denn einen Teil der Verantwortung sieht sie auch bei den werdenden Hundeeltern selbst: „Man sollte aus Prinzip keine Hunde mit offensichtlichen Qualzuchtsymptomen erwerben, weil damit Tierleid einhergeht, das sich leicht verhindern ließe. Es ist schlichtweg nicht normal, wenn ein Hund nur röchelnd
Luft bekommt, sich nicht normal bewegen oder uneingeschränkt sehen kann oder durch besondere Fellfarben bedingt Allergien, Hautentzündungen oder Ähnliches entwickelt.“ Sie rät außerdem: „Man sollte ausnahmslos keinen Hund von Züchter:innen oder Privatpersonen erwerben, wenn man nicht weiß, wie der Hund dort aufgewachsen ist. So kann man helfen, einer ganzen Industrie des Tierleids die Lebensgrundlage zu nehmen – und nur so lässt sich die momentane Situation nachhaltig verändern.“ 

Zughalsbänder ohne Stopp sind dank der Tierschutznovelle 2025 gesetzlich verboten
Zughalsbänder ohne Stopp sind gesetzlich verboten. (c) Hakase

Verbot bestimmter Führhilfen im Rahmen der Tierschutz-Novelle 2025

Seit Jänner 2025 ist jeder Besitz und Erwerb von bestimmten Führhilfen untersagt, die als tierschutzwidrig eingestuft wurden. Dazu gehören jegliche Halsbänder mit Zugmechanismus ohne Stoppfunktion – also Geräte, die sich einengen, wenn der Hund an der Leine zieht, und so Atmung, Blutfluss oder Wohlbefinden beeinträchtigen können. Auch sogenannte „Haltis“ sind mittlerweile nicht mehr zulässig: Dabei handelt es sich um Kopfhalfter für Hunde, die Druck auf Nase, Kopf und Hals ausüben, wenn der Hund zieht. Das kann nicht nur Atemprobleme, Schmerzen und sogar Schäden an der Halswirbelsäule verursachen, sondern die enge Maulschlaufe kann Hunde am Hecheln hindern, was einen möglicherweise sogar tödlichen Hitzschlag bedingen kann. Aus demselben Grund sind auch enge Maulschlaufen, die oftmals statt eines passenden Maulkorbs verwendet werden, laut Gesetz tabu. Privatpersonen dürfen all diese Geräte überhaupt nicht mehr besitzen oder gar verwenden, Tierärzt:innen und Diensthundeführer:innen gewisse Führhilfen nur in klar definierten Ausnahmesituationen.

Umsetzung und Kontrolle: Schwächen der Tierschutz-Novelle 2025

Leider wird diese Gesetzesänderung nicht nur zu wenig öffentlichkeitswirksam kommuniziert, sondern auch selten wirklich kontrolliert. „Wir haben nun bereits Mitte des Jahres und ich sehe leider noch immer, dass Kettenwürger, Maulschlaufen und Kopfhalfter verwendet werden“, bedauert auch Mag. Dr. Schlögl. „Es wäre wichtig, dass Hundehalter:innen bewusst(er) wird, dass sie sich nicht nur strafbar machen, wenn sie derartige Gegenstände verwenden. Sondern, dass sie damit ihren Tieren unnötig Schmerzen, Leiden und Schäden zufügen und es durchaus praktikable Alternativen gibt. Sei es ein gut sitzender Maulkorb, mit dem der Hund hecheln kann, oder das gemeinsame Arbeiten daran, an entspannter Leine zu gehen.“

Der Sachkundenachweis wird im Rahmen der Tierschutznovelle 2025 verpflichtend
(c) Ershova Veronika

Sachkundenachweis: Neue Pflicht für Hundehalter:innen ab 2026

Ab dem 01. Juli 2026 wird außerdem der Sachkundenachweis für frischgebackene Hundehalter:innen österreichweit zur Pflicht. Dieser muss vor Aufnahme der Hundehaltung vorgelegt werden, für bereits sechs Monate alte Hunde gilt eine Nachreichfrist von einem Jahr ab Haltungseintritt. In vier theoretischen und zwei praktischen Unterrichtseinheiten zu je 60 Minuten lernen neue Hundeeltern so alle Grundlagen zu Anschaffung, Haltung, Pflege und Erziehung von Hunden von Expert:innen aus dem Hundewesen. „Mir ist es ein besonderes Anliegen, dass sich Menschen mit der von ihnen gehaltenen
Tierart, ihren Bedürfnissen und arteigenen Verhaltensweisen im Besonderen auseinandersetzen“, freut sich Mag. Dr. Schlögl über diese Maßnahme. „Durch gute Mensch-Hund-Kommunikation, die in beide Richtungen gehen sollte, lassen sich viele potenzielle ‚Probleme‘ im Vorhinein vermeiden. Und das kommt sowohl dem Hund als auch dem Menschen zugute!“

Überblick: Tierschutz-Novelle 2025 in Österreich

  • Beschlossen: Juli 2024 im Nationalrat

  • Inkrafttreten: schrittweise ab 2025

  • Ziel: Tierleid reduzieren und das Wohl von Haustieren langfristig sichern

  • Umsetzung: durch das Bundesministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz


Qualzuchtverbot – Verschärfungen 2025

  • Bereits seit 2022 in Kraft, 2025 erweitert

  • Neu verboten:

    • felllose Haut

    • zusätzlich zu bestehenden Merkmalen (z. B. kurze Schnauzen, übergroße Köpfe, Augenprobleme)

  • Probleme:

    • Umsetzung in der Praxis hinkt

    • Gerichte und Ausstellungswesen setzen Verbote noch unzureichend durch


Neue Zuchtrichtlinien und Pflichten

  • Nur gesunde Tiere dürfen zur Zucht eingesetzt werden

  • Pflicht bei Risikorassen:

    • tierärztliche Untersuchungen

    • verpflichtende Zuchtprogramme

  • Kontrolle durch wissenschaftliche Kommission:

    • Genehmigung, Ablehnung oder Anpassung der Programme möglich


Verantwortung der Hundehalter:innen

  • Keine Anschaffung von Hunden mit offensichtlichen Qualzuchtmerkmalen

  • Verantwortung liegt auch beim Kaufentscheid („nicht nur süße Optik zählt“)

  • Ziel: Nachfrage nach Qualzuchten senken, Tierleid verhindern


Verbot bestimmter Führhilfen seit 2025

  • Verboten für Privatpersonen:

    • Halsbänder mit Zugmechanismus ohne Stoppfunktion („Würger“)

    • Kopfhalfter („Haltis“)

    • enge Maulschlaufen statt Maulkörbe

  • Risiken: Atemprobleme, Schmerzen, Verletzungen, Hitzschlag

  • Ausnahmen: nur für Tierärzt:innen und Diensthundeführer:innen in klaren Spezialfällen

  • Kritik: wenig Aufklärung, kaum Kontrollen in der Praxis


Neuer Sachkundenachweis ab 2026

  • Pflicht für alle neuen Hundehalter:innen in Österreich

  • Zeitpunkt: vor Aufnahme der Hundehaltung

  • Nachreichfrist: 1 Jahr bei bereits vorhandenen Hunden ab 6 Monaten

  • Umfang:

    • 4 Theorie-Einheiten (je 60 Min.)

    • 2 Praxis-Einheiten (je 60 Min.)

  • Inhalte: Grundlagen zu Anschaffung, Haltung, Pflege und Erziehung

  • Ziel: bessere Mensch-Hund-Kommunikation und Prävention von Problemen

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