Coronavirus: Wer kümmert sich bei Quarantäne um Hund?

by StefanC
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Was passiert mit Hunden, wenn Herrchen und/oder Frauchen wegen einer Infektion mit COVID 19 (Coronavirus) in Quarantäne stecken?

Im aktuellen Fall des Coronavirus (SARS-CoV-2) kann und wird vom Gesetzgeber über infizierte Personen eine Quarantäne (auch „Heimabsonderung“) verhängt werden, um das Risiko für weiterer Infektionen zu minimieren. Selbstverständlich müssen Hunde auch in dieser Zeit entsprechend versorgt werden – dies zu gewährleisten ist die (organisatorische) Aufgabe der BesitzerInnen.

Wer das Bett verlassen kann und über einen eigenen Garten verfügt, kann sich selbst um seine Vierbeiner kümmern. Problematischer ist es, wenn man keinen Garten besitzt und/oder das Bett aus gesundheitlichen Gründen nicht verlassen kann – in solchen Fällen muss für Ersatz gesorgt werden!

So empfiehlt der Wiener Tierschutzverein laut Mimikama: „Zur Sicherheit sollten Hundebesitzer bereits im Vorfeld eine geeignete Betreuungsstelle oder Person suchen, die im Ernstfall einer Ansteckung mit Corona die Betreuung des Tieres übernehmen könnte.“ Sollten alle Stricke reißen und es lässt sich weder eine persönliche Betreuung der Haustiere noch eine Betreuung durch eine Einrichtung organisieren, gibt es auf Facebook bereits Gruppen, wo sich freiwillige HelferInnen als Hundesitter anbieten.

Rechtslage in Deutschland

Maßnahmen zum Schutz vor Infektionen werden in Deutschland von den Bundesländern verhängt. Quarantäne wird – wenn nötig – von den örtlichen Gesundheitsämtern verhängt. Sie sind es auch, die je nach Faktenlage in den einzelnen Fällen über weitere Sicherheitsmaßnahmen entscheiden.

Wie sieht es mit dem Recht auf persönliche Freiheit aus? Den Vorgaben des Gesundheitsamtes ist jedenfalls Folge zu leisten. So kann eine Quarantäne (ein de facto Hausarrest) zum Schutz der Allgemeinheit auch gegen den Willen der infizierten Person verhängt werden. Bei Widerspruch der/des Betroffenen kann die Entscheidung gerichtlich durchgesetzt werden. Wer eine von offizieller Stelle verordnete Quarantäne nicht einhält, kann mit einer Geld- und sogar Freiheitsstrafe belangt werden.

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Rechtslage in Österreich

Ähnlich wie in Deutschland steht es auch um die Bestimmungen in Österreich. „Eine Quarantäne und deren Dauer wird seitens der örtlich zuständigen Bezirksverwaltungsbehörde festgelegt. In der Regel wird bei dem neuartigen Coronavirus (COVID-19) eine Quarantäne von 14 Tagen festgelegt“, bestätigt Lena Jäger vom Bundesministerium für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz. Wenn bei der Heimquarantäne keine Möglichkeit besteht „das eigene Grundstück (Garten) ohne Kontakt mit Dritten zu betreten so muss das Haustier durch eine andere Person abgeholt werden. Es wäre mit der/dem zuständigen Amtsärztin/Amtsarzt abzuklären unter welchen Hygienemaßnahmen die Übernahme des Haustieres beim Eingang der Wohnung von einer anderen Person erfolgen kann oder wie das das Tier zurückgebracht werden kann.“

„Den Anweisungen der Landessanitätsbehörde ist zu folgen. Hundebesitzer brauchen eine Ersatzbetreuung für ihr Tier“, so Ruth Jily vom Wiener Veterinäramt.

Coronavirus: Hunde nicht betroffen

Entgegen so mancher reißerischer Schlagzeile sind Hunde vom aktuellen Virus (SARS-CoV-2) nicht betroffen. Laut Experten ist die Angst, dass sich Hunde mit dem Coronavirus infizieren können und diesen verbreiten könnten, unbegründet. Mehr dazu im folgenden Artikel: „Keine Ansteckungsgefahr durch Haustiere“.

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