Mit dem 1. Januar 2022 treten in Deutschland einige neue Gesetze in Kraft, welche die Tierhaltung betreffen. Unter anderem sollen diese gewährleisten, dass das Leben unserer geliebten Vierbeiner schöner werden soll. Private Hundebesitzer sowie Hundezüchter sollten sich Notizen machen!
Sowie letztes Jahr beginnt auch das Jahr 2022 mit neuen Gesetzen für die Haustierhaltung, insbesondere für die Haltung und Zucht von Hunden. Das Team um Bundesministerin und Ex-Landwirtschaftsministerin Julia Klöckner (CDU) habe diese Änderungen noch im Vorjahr beschlossen, mit dem 1. Januar 2022 treten diese nun in Kraft. Doch was ändert sich genau für Hund und Herrchen bzw. Frauchen?
Kampf der Qualzucht
Bei der Qualzucht handelt es sich um die bewusste Nachzucht gesundheitsschädlicher Merkmale, z.B. die eingedrückten Schnauzen und daraus resultierende Brachycephalie von Mops, Frenchie und Co. Der Förderung dieser ungesunden Hundezucht soll nun mittels eines Ausstellungsverbotes der Riegel vorgeschoben werden. Hunde, die Qualzuchtmerkmale aufweisen, dürfen nun nicht mehr an Hundeausstellungen, an Zuchtleistungsprüfungen und an Sportveranstaltungen teilnehmen. Die neuen Gesetze bringen außerdem mehr Pflichten für Hundezüchter mit sich: Ab 2022 dürfen Züchter nur mehr drei Würfe gleichzeitig betreuen. Außerdem soll den Welpen mindestens vier Stunden Sozialkontakt mit den Betreuern pro Tag zustehen, bis zu einem Alter von 20 Wochen.
Neue Transportregeln
Neue Gesetze betreffen außerdem den Transport von Hunden. Denn ab jetzt dürfen Hundwelpen, die jünger als 8 Wochen sind, nicht weiter als 100 Kilometer transportiert werden. Als Ausnahme wurde die Anwesenheit des Muttertiers im selben Fahrzeug festgelegt, die sich um den Nachwuchs kümmern kann. Zudem dürfen unsere Fellnasen bei mehr als 30 Grad Celsius Außentemperatur nicht länger als vier Stunden am Stück im Auto mitfahren.
Private Hundehaltung
Außerdem legt die neue Tierschutzhundeverordnung fest, dass die Anbindehaltung von sogenannten Kettenhunden ab 2023 vollkommen verboten sein soll. Bisher ist diese Art der “Hundehaltung” in jenen Fällen erlaubt, wenn es sich um Arbeitstiere, die einer Tätigkeit nachgehen, handelt. Zudem muss die Länge der Leine mindestens drei Meter betragen. Auch die umstrittene Zwingerhaltung ist weiterhin erlaubt, es gibt lediglich neue Regelungen für die Größe und Ausstattung der Zwinger. Dennoch wird diese Art der Hundehaltung zu Recht scharf kritisiert. Denn als hochsoziale Lebewesen brauchen unsere Fellnasen regelmäßigen Kontakt zu Artgenossen oder Menschen. Dies berücksichtigt die neue Gesetzgebung für einzeln gehaltene Privathunde. Denn diesen steht nun regelmäßiger Kontakt zu anderen Hunden per Gesetz zu. Ausnahmen umfassen kranke oder generell mit anderen Hunden unverträgliche Tiere.
Gesetze verbieten grausame Erziehungsmethoden
Mit dem neuen Jahr sind nun auch grausame Erziehungshilfsmittel wie Stachelhalsbänder und Elektroschockhalsbänder in ganz Deutschland verboten. Diese Halsbänder, die bei Zug oder per Knopfdruck schmerzhafte Reize an den Hund abgeben, sind aus Tierschutzgründen verboten worden. Auch andere Mittel, mit denen Hunden Schmerzen bereitet werden können, sind nun ungesetzlich – auch in der staatlichen Polizeihundeausbildung. Denn die Wirksamkeit dieser “Erziehungshilfen” ist bereits seit Jahren widerlegt. Weil sie keine positive Bestätigung bieten können, sorgen sie lediglich für ängstliche und in weiterer Folge aggressive Hunde. Trotzdem habe beispielsweise die Polizei Hamburg Einspruch gegen diese Maßnahme eingelegt. Pressesprecherin Sandra Levgrün betonte, dass Gewalt gegen die Tiere unverzichtbarer Teil der Ausbildung sei: “Die Polizei Hamburg respektiert das Tierwohl und setzt den Schutzgedanken der neuen Verordnung um. Dennoch sehen wir nach erster Bewertung dringenden Nachbesserungsbedarf im Hinblick auf eine Öffnungsklausel oder Ausnahmeregelung für polizeiliche Belange.”
Wer gegen diese neuen Gesetze verstößt, muss (je nach Vergehen) mit einem Bußgeld wegen Ordnungswidrigkeit oder Anklage aufgrund einer Straftat rechnen. Dann sind auch Hundehaltunsgverbote und Freiheitsstrafen möglich. Die Höhe der Bußgelder ist von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich, weitere Informationen finden Sie auf Regierungsportalen oder in dementsprechenden Amtshäusern.