Hitzefalle Auto: Scheibe einschlagen – ja oder nein?

by StefanC
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Wie ein (Hunde-)Keks im Backofen – und das im Sommer. So kann sich ein Vierbeiner schnell fühlen, der im Auto zurückgelassen wird. Doch wie soll und darf ich als Passant zu Hilfe eilen – und den Hund womöglich sogar befreien?

Auch wenn es im Moment nicht ganz danach aussieht – der Sommer naht in Riesenschritten. Und mit ihm die hohen Temperaturen. Die auf bis zu 70 Grad steigen können, sitzt man in einem Fahrzeug mit geschlossenen Fenstern. Gerade als Hundebesitzer sollte man sich dessen bewusst sein. Auch, dass es meist nur wenig hilfreich ist, die Scheiben nur einen kleinen Spalt zu öffnen. Hunde haben nur wenige Schweißdrüsen und kühlen sich hauptsächlich mit Hecheln ab. Im heißen Wageninneren können sie ihre Körpertemperatur dann oft nicht mehr regulieren, was zu irreparablen Organschäden und sogar zum Herzstillstand führen kann.

Besitzer ausrufen lassen, Zeugen holen

Leider passiert es trotz allem immer wieder, dass Hunde im Sommer in Autos zurückgelassen werden. Darf ich als Passant hier handeln? Und vor allem wie? Erst kürzlich wurde ein Mann in den USA angeklagt, weil er die Scheibe eines Autos eingeschlagen hatte. Um einen kleinen Hund, der bei drückender Hitze darin eingeschlossen war, zu befreien. Wird er verurteilt, könnte er mit bis zu einem Jahr Gefängnis rechnen müssen.

Trotzdem – einfach weitergehen sollte tabu sein. Also unbedingt handeln. Am besten macht man sich zu allererst auf die Suche nach dem Besitzer des Autos, rät die Tierschutzorganisation PETA. Steht das Fahrzeug auf dem Parkplatz eines Geschäftes, kann man den Besitzer über die Lautsprecheranlage ausrufen lassen. Auch wichtig: Zeugen holen. Hilft das alles nichts, sollte man die Polizei verständigen. Denn sie ist verpflichtet, den Hund aus der tödlichen Falle zu befreien.

„Befindet sich der Hund bereits in Lebensgefahr, liegt es an Ihnen, das Leben eines Tieres gegen eine mögliche Sachbeschädigung abzuwägen. Sie können in Betracht ziehen, eine Scheibe einzuschlagen. Dies kann unter Umständen rechtliche Konsequenzen nach sich ziehen, doch sollte das Leben des Hundes größeren Wert haben“, rät PETA.

„Entschuldigender Notfall“

Sieht man sich nun gezwungen, die Autoscheibe einzuschlagen, ist es schon so, „dass es sich grundsätzlich um eine Sachbeschädigung handelt, die jedoch bei Vorliegen eines entschuldigenden Notfalls straflos wäre“, so Rechtsanwältin Regina Schedlberger auf planethund.com. „Es hängt bei der eigenmächtigen Befreiung des Tieres daher davon ab, ob tatsächlich eine Notstandssituation gegeben ist. Dies ist aber eine Frage, die für jeden Fall einzeln geprüft werden muss. Diesbezüglich ist zu fragen, ob mit einer baldigen Rückkehr des Besitzers gerechnet werden kann, wie hoch die Temperaturen sind, ob allenfalls Autofenster geöffnet wurden und wie die Verfassung des Tieres ist“.

Ein „entschuldigender Notfall“ liege auf jeden Fall vor, „wenn die körperliche Verfassung des Tieres erkennbar so schlecht ist, dass ein weiteres Zuwarten die unmittelbare Gefahr des Todes in sich birgen würde“, so die Anwältin. Es sei aber darauf zu achten, „dass nur ein möglichst geringer Schaden am Fahrzeug eintritt“.

Erste-Hilfe-Maßnahmen

Starkes Hecheln, Apathie, Nervosität, Taumeln, Erbrechen, glasiger Blick – das alles sind mögliche Anzeichen dafür, dass es einem Hund schlecht geht, er womöglich schon einem Hitzeschlag nahe ist. Er sollte sofort befreit werden. Danach ist es ganz wichtig, ihn in den Schatten zu bringen, mit Wasser zu versorgen und den Körper mit handwarmem oder leicht kühlem Wasser zu kühlen. Das Trinkwasser darf dabei nicht zu kalt sein. Auf jeden Fall sollte es umgehend ab zum Tierarzt gehen.

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