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Horror-Szenario: Beim Spaziergang reißt sich der Hund los, weil er einer Katze hinterherjagen will. Er rennt wild über die Straße und kollidiert dabei mit einem Radfahrer. Dem Vierbeiner ist Gott sei Dank nichts passiert. Er kommt mit einem Schrecken davon, genau wie der Radfahrer. Doch das Fahrrad ist Schrott. Den Schaden muss der Unfallverursacher übernehmen, und das ist in diesem Fall der Hundehalter. Wenn ein Schaden nicht so groß ist, lässt sich das meist aus der eigenen Tasche bezahlen. Doch bei größeren Sach- oder gar Personenschäden ist die finanzielle Leistungsfähigkeit schnell erschöpft. Wer dann eine gute Hunde-Haftpflichtversicherung hat, ist finanziell abgesichert.
Tierhalter-Haftpflichtversicherung – Schutz vor hohen Kosten
In Deutschland haften Besitzer von Haustieren aufgrund der sogenannten Gefährdungshaftung für Schäden, die das Tier verursacht, und zwar mit ihrem gesamten Vermögen. Das gilt nicht nur bei Hunden, sondern auch bei anderen Haustieren, beispielsweise Katzen. Bei Katzen oder anderen Kleintieren ist der Tierhalter über die private Haftpflichtversicherung abgesichert. Hundehalter brauchen eine spezielle Tierhalterhaftpflichtversicherung.
In einigen Bundesländern ist die Hundehalter-Haftpflichtversicherung sogar vorgeschrieben. Nur Mecklenburg-Vorpommern, Bremen und Bayern bilden hier eine Ausnahme. Dort gibt es keine Versicherungspflicht. Allerdings können die Behörden eine Versicherung anordnen, wenn der Hund auffällig geworden ist. In Baden-Württemberg, Brandenburg, Hessen, Nordrhein-Westfalen, Saarland und Sachsen besteht die Pflicht, für bestimmte Hunderassen und Größenklassen eine Tierhalter-Haftpflichtversicherung abzuschließen. In allen anderen Bundesländern ist die Tierhalter-Haftpflichtversicherung für alle Hunde vorgeschrieben.
Wann springt die Tierhalter-Haftpflichtversicherung ein?
Es kann sich in vielen Situationen lohnen, eine Haftpflicht für den Hund zu haben, auch wenn keine Verpflichtung dazu besteht. Versicherungsfälle liegen immer dann vor, wenn es zur Zerstörung fremden Eigentums, einem schweren Sach- oder Personenschaden kommt. Bei einer guten Versicherung ist der Versicherungsschutz nicht davon abhängig, wer zum Zeitpunkt des Unfalls auf den Hund aufgepasst hat. Personenschäden sind immer abgedeckt, wenn der Hund beispielsweise jemanden beißt. Auch wenn der Hund den Personenschaden nicht direkt verursacht hat, besteht Versicherungsschutz. Das ist beispielsweise dann der Fall, wenn jemand vor Schreck stürzt, weil der Hund so stürmisch gebellt hat, als es zum Gassigehen auf die Straße ging. Der Hund hat den Fußgänger nicht umgestoßen, sondern den Schaden nur indirekt verursacht. Die Hundehaftpflichtversicherung kommt für die Behandlungskosten auf. Im Zweifelsfall streitet die Versicherung und kümmert sich um alles.
Zahlt die Tierhalter-Haftpflichtversicherung auch bei Regelverstößen?
Für die Haltung von Hunden gelten sehr viele Regeln, beispielsweise schreiben die Bundesländer oder die Gemeindeverwaltungen vor, ob Leinenpflicht besteht oder ob ein Hund einen Maulkorb tragen muss, wenn er auf öffentlichen Straßen unterwegs ist. Wirklich alle Halterpflichten zu kennen ist dabei gar nicht so einfach.
Deshalb sollte eine Versicherung auch bei Regelverstößen zahlen, was allerdings nicht alle Versicherungen tun. Eine Ausnahme gibt es dabei. Ist ein Hund schon behördlich aufgefallen, weil er bissig und aggressiv ist und die Behörde hat explizit für diesen Hund eine Maulkorbpflicht angeordnet, dann zahlt die Versicherung bei einem Regelverstoß nicht.
Was ist in der Mietwohnung?
Unfälle können überall passieren, auch zu Hause kann es zu Schäden durch den eigenen Hund kommen. Wenn der Hund das Sofa zerfleddert, ist das kein Fall für die Versicherung. Zerkratzt er allerdings die Türen in der Mietwohnung, sollte das eine gute Tierhalter-Haftpflichtversicherung übernehmen. Das gilt auch, wenn es zu einem teuren Wasserschaden kommt, weil der Hund den Waschmaschinenschlauch zerstört hat. Solche Schäden sollten auf jeden Fall versichert sein.
Was in der Mietwohnung nicht versichert ist, sind Verschleißschäden durch den Hund. Wenn sich der schöne Fußboden durch die Krallen des Hundes stärker abnutzt als normal üblich, zahlt die Hundehalter-Haftpflichtversicherung das nicht. Für die Renovierungskosten muss der Hundehalter aufkommen.
Was tun, wenn’s passiert ist?
Das Risiko, dass etwas passiert und ein Schaden entsteht, besteht mit einem Hund immer. Wenn es passiert, haben Hundehalter verschiedene Pflichten, die sie dann erfüllen müssen.
- Ist eine Person zu Schaden gekommen, ist der Hundehalter zur Erste-Hilfe-Leistung verpflichtet. Dazu gehört es auch, die Unfallstelle zu sichern und dafür zu sorgen, dass sich der Schaden nicht ausweiten kann.
- Der Hundehalter und auch die geschädigte Person müssen den Schaden umgehend ihrer Versicherung melden.
- Gut ist eine Dokumentation des Unfallhergangs mit Fotos. Hat es Zeugen gegeben, ist es sinnvoll, die Kontaktdaten zu notieren. Das ist hilfreich, wenn es zum Streit über den Unfallhergang kommt.
- Die Versicherung braucht alle Informationen, um den Schaden zu regulieren.
Sobald die Versicherung alle notwendigen Daten hat, kümmert sie sich auch um den Schaden. Sollte der Schadenersatzanspruch unberechtigt sein, kümmert sie sich auch darum und wehrt den Schaden ab. Ist klar, dass der Halter für den Schaden aufkommen muss, reguliert die Versicherung den Schaden bis zur Höhe der im Vertrag vereinbarten Deckungssumme. Der Hundehalter zahlt nur den Selbstbehalt. Übersteigt der verursachte Schaden die Deckungssumme, muss der Hundehalter den Rest aus eigener Tasche zahlen. Kommt es zu einem schweren Schaden, weil Behandlungs- und Reparaturkosten zu zahlen sind und der Verdienstausfall ausgeglichen oder eine Rente gezahlt werden muss, kann der Betrag leicht schwindelerregende Höhen erreichen. Die Deckungssumme von beispielsweise 500.000 Euro klingt zunächst hoch. Doch sie reicht nicht immer aus.
Tipp: Beim Abschluss der Versicherung ist es wichtig, auf die Deckungssumme zu achten. Bei vielen Anbietern stehen verschieden hohe Deckungssummen zur Auswahl. Je höher die Deckungssumme ist, umso höher ist dabei auch der monatlich oder jährlich zu leistende Beitrag.