Oberösterreich: Ab Dezember 2024 gelten neue Hundegesetze

by Verena Hauck
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Oberösterreich: neue Hundegesetze

Mit dem Stichtag 1. Dezember 2024 treten in Oberösterreich pünktlich zur Adventszeit neue Hundegesetze für alle Hundehalter in Kraft. Besonders für zukünftige Hundeeltern und Besitzer von speziellen Hunderassen gibt es Veränderungen, was die Haltungsbedingungen betrifft. Wie genau diese lauten und was diese für Sie bedeuten können, erfahren Sie hier.

Eines gleich vorweg: Alle Gesetzesänderungen betreffen ausschließlich Besitzer, die

Für bereits bestehende Hundebesitzer gelten die neuen Auflagen nicht.

Sachkundenachweis & Zusatzausbildung

Alle neuen Hundebesitzer müssen einen 6-stündigen Sachkundekurs zum Thema Hundehaltung und -pflege absolvieren. Bestenfalls legt man diesen schon vor der Anschaffung des Hundes ab, denn der Sachkundenachweis ist bereits bei der Meldung des Hundes zu erbringen.

Zudem müssen Besitzer von auffälligen Hunden eine Zusatzausbildung durchlaufen. Diese besteht aus einem theoretischen und einem praktischen Teil, der gemeinsam mit dem betreffenden Hund absolviert werden muss. In dieser Ausbildung lernt man u.a., den Hund sicher zu führen und Stresssignale rechtzeitig zu erkennen. Nach frühestens einem Jahr ohne Zwischenfälle kann man eine Aufhebung der Auffälligkeit des Hundes beantragen.

40/20-Regelung

Neu ist  außerdem die Einteilung von Hunden in große und kleine Hunde. Dafür wird primär die Körpergröße und das Gewicht herangezogen. Damit gelten laut der sogenannten „40/20-Regelung“ Hunde mit min. 40 Zentimeter Widerristhöhe ODER min. 20 Kilogramm Körpergewicht als große Hunde, alles darunter als kleine Hunde. Die Vermessung wird zwischen dem 12. und 14. Lebensmonat durch einen Tierarzt vorgenommen.

Besitzer von kleinen Hunden können aufatmen – für sie gibt es danach keine neuen Hundegesetze mehr zu beachten. Große Hunde jedoch müssen bis zum 18. Lebensmonat eine neu eingeführte Alltagstauglichkeitsprüfung ablegen. Diese halbstündliche Prüfung wird bei einem qualifizierten Hundetrainer abgelegt und soll beweisen, dass man den Hund „konfliktfrei“ führen kann. Besteht ein Hund diese Prüfung nicht fristgerecht, erhält er den Status als auffälliger Hund.

Extra für spezielle und auffällige Hunde

Besitzer von speziellen oder auffälligen Hunden sind zudem ab 1. Dezember verpflichtet, ihre Hunde in Oberösterreich mit Maulkorb und Leine zu führen – zumindest in der Öffentlichkeit. Über eine verhaltensmedizinische Evaluierung durch einen Tierarzt mit entsprechender Sonderschulung kann ein Hund einer speziellen Hunderasse von dieser Pflicht jedoch befreit werden.

Spazierengehen mit mehreren Hunden

Zudem regeln die neuen Hundegesetze in Oberösterreich, mit wie vielen und vor allem welchen Hunden man gleichzeitig spazieren gehen darf. Kleine oder unauffällige Hunde können in beliebiger Anzahl ihre Gassirunden drehen. 

Allerdings darf man einen Hund einer speziellen Rasse nur gemeinsam mit maximal einem zweiten Hund einer speziellen Rasse ODER mit einem großen Hund ODER einem auffälligen Hund führen.

Des Weiteren darf man einen auffälligen Hund mit mehreren Hunden gleichzeitig führen, jedoch darf sich unter diesen kein weiterer auffälliger Hund und maximal ein großer Hund befinden.

Für mehr Informationen über alle in Oberösterreich geltenden alte und neue Hundegesetze lesen Sie hier weiter. 

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