Der Tod des Hundes ist ein Thema, mit dem sich niemand gern auseinander setzt. Eine Gruppe von Menschen macht es beruflich: die Tierbestatter.
Es ist nicht nur die tiefe Verbundenheit mit dem geliebten Haustier, das Besitzer dazu veranlasst, sich an den Tierbestatter zu wenden. Auch gesetzliche Regelungen legen dies nahe (siehe Infokasten unten).
Wer einen persönlicheren und würdevolleren Abschied von seinem Liebling vorzieht, als ihn bei der nächsten Sammelstelle oder gar in der Tierkörperverwertung abzugeben, der kann die Dienste des Tierbestatters in Anspruch nehmen. Übrigens ist das Begraben des Haustieres im eigenen Garten in der Regel erlaubt, sofern es sich nicht um ein seuchenverdächtiges Tier handelt. Hier kann es aber je nach Bundesland und Gemeinde unterschiedliche Regelungen geben. In der EU arbeitet man bereits an einer einheitlichen Vorgabe, die mittelfristig das Vergraben von Tieren generell verbieten wird. Gute Zukunftsaussichten also für den Berufsstand der Tierbestatter.
Das richtige Maß an Empathie
Wer in dieser Branche arbeiten will, muss vor allem eines können: sich abgrenzen. So paradox es klingen mag, übertriebene Tierliebe kann hier kontraproduktiv sein. Hemmungsloses Mittrauern hilft niemandem.
Als Tierbestatter muss man den trauernden Besitzern einfühlsame Stütze und kompetenter Berater zugleich sein. Viele Fragen gilt es zu beantworten. Kremierung, also Verbrennung, oder Bestattung? Welcher Sarg, welche Urne? Was geschieht mit der Urne? Beisetzen oder zu Hause aufbewahren? Hier ist Kompetenz gefragt. Das Tätigkeitsgebiet ist, je nach Unternehmen und Angebot, vielfältig.
Das Abholen des Tieres zu Hause oder beim Tierarzt, das Lagern im Kühlraum, die Betreuung und Beratung der Besitzer, die Organisation von Kremierung oder Begräbnis, genauso wie Büro- und Verwaltungstätigkeiten – all das fällt in das Berufsbild. Dementsprechend flexibel muss man sein, um in dieser zukunftsträchtigen Branche arbeiten zu können. Unregelmäßige Dienstzeiten, etwa Journaldienst rund um die Uhr, inklusive.
Tierbestattung als freies Gewerbe
Tierbestattungen, aber auch Tierkrematorien oder Tierfriedhöfe fallen in das freie Gewerbe. Deshalb gibt es keine kollektivvertragliche Regelung für Angestellte. Oft fallen sie in die Kompetenz von Gemeinden. Hier gelten dann die entsprechenden Regelungen für Gemeindebedienstete. Abseits des öffentlichen Dienstes sind fixe Angestelltenverhältnisse in diesem Bereich eher selten, weil die meisten Tierbestatter Familien-, bzw. Kleinstunternehmen sind, die oft auch freie Mitarbeiter beschäftigen, wenn der Arbeitsaufwand größer wird. Deshalb kann eine freiberufliche Tätigkeit der Einstieg in diese Branche sein.
Wer sich in diesem Bereich selbstständig machen will, muss umfangreiche gesetzliche Anforderungen, vor allem hygienischer Natur, erfüllen. Übrigens ist das würdevolle Bestatten eines geliebten Haustieres sicherlich kein schrulliges Verhalten unserer Tage. Rituelle Bestattungen von Tieren gab es nämlich bereits vor über 12.000 Jahren, und sie erreichten ihren Höhepunkt bei den alten Ägyptern. Inklusive der traditionellen Einbalsamierung.
Grundsätzlich sind tote Tiere aus seuchenhygienischen Gründen entsorgungspflichtig, und Besitzer sind dazu verpflichtet, den geliebten vierbeinigen Freund an eine entsprechend zugelassene Einrichtung zu übergeben. Das kann ein Tierkrematorium sein, eine entsprechende Sammelstelle der Gemeinde, der Tierbestatter oder auch die Tierkörperverwertung. Wie auch bei der Bestattung von Menschen ist von Tierbestattern vor allem kompetentes, seriöses Auftreten gefordert. Empathische Fähigkeiten machen Experten in dieser Branche zu einer echten Stütze. Auch ein großes Maß an Flexibilität ist gefordert, da sich der Berufsalltag kaum an Öffnungszeiten und Wochenenden orientiert. |
Wenn das geliebte Haustier stirbt (Focus TV Reportage)
Die Folgende Reportage von Focus TV (Dauer: 23:19 Min.) gibt Einblicke in den Arbeitsalltag von Tierbestattern.