Assistenzhunde – Aufgaben, Ausbildung & Rechte

by StefanC
Assistenzhund führt eine Person über die Straße.
Die Fellnase ist für ihren Besitzer nicht nur ein Familienmitglied, sondern kann auch ein Retter in Not sein.

Sei es, dass sie psychische und emotionale Stabilität gibt oder einen durch dunkle Nächte im Park begleitet. Besonders aber für Menschen mit einer geistigen oder körperlichen Beeinträchtigung kann der Vierbeiner eine echte Lebensstütze sein. Aber was machen Assistenzhunde eigentlich? Wie werden sie ausgebildet und welche Hunde eigenen sich dafür?

Unter einem Assistenzhund wird ein Hund verstanden, der einen Menschen mit Behinderung in seinen alltäglichen Aufgaben unterstützt. Diese Aufgaben reichen von Türen und Schubladen öffnen oder schließen, Waschmaschinen einräumen, sämtliche Gegenstände (Telefon, Geldbörse, Fernbedienung, etc.) bringen, Lichtschalter ausschalten bis hin zum Helfen beim An- und Ausziehen. Damit ist es möglich, mobilitätseingeschränkten Personen eine bessere Lebensqualität zu ermöglichen.

Arten von Assistenzhunden

Unter den Begriff „Assistenzhund“ fallen grundsätzlich drei Gruppen:

  • Blindenführhunde helfen blinden oder stark sehbeeinträchtigen Menschen bei der Orientierung im Alltag. Mittels eines Führungsgeschirrs führen sie ihren Halter sicher von A nach B und zeigen Hindernisse wie Treppen, Laternen oder Straßen an.
  • Signalhunde unterstützen gehörlose oder schwer gehörbeeinträchtigte Menschen, indem sie akustische Signale und Geräusche via physischer Berührung anzeigen.
  • Servicehunde assistieren körperlich beeinträchtige Menschen im Bereich der Mobilität z.B. als Rollstuhlbegleithunde.

Jedoch kann zwischen weiteren Gruppen unterschieden werden, je nachdem, welche Arbeit der Vierbeiner für seinen Besitzer ausführt. Demenz-Assistenzhunde, Kombinationshunde, medizinische Signalhunde und Mobilitätsassistenzhunde sind nur beispielhaft für die vielen Untergruppen zu nennen.

Ausbildung zum Assistenzhund

Für die Anerkennung als Assistenzhund ist ein Gutachten von speziellen Sachverständigen zu erstellen. Dafür muss der Hunde-Prüfling sich in verschiedenen Bereichen als geeignet erweisen:

Gesundheitliche Eignung

Der Nachweis einer gesundheitlichen Eignung ist eine der Voraussetzungen für die Zulassung zum Assistenzhund. Hierfür sind mehrere tierärztliche Untersuchungen erforderlich: Klinische,- orthopädische,- und neurologische Untersuchungen, Blutbild, Röntgen und auch das generelle Verhalten bei Untersuchungen.

Sozial-/Umweltverhalten

Zu einem wichtigen Bestandteil eines Assistenzhundes gehört auch sein Verhalten außerhalb der Wohnung. Er darf sich von allgemeinen Umwelteinflüssen nicht beeinflussen lassen. Im Rahmen der Beurteilung wird besonders auf das Sozialverhalten, die Gehorsamsbereitschaft, den Jagdtrieb, das Aggressionsverhalten, die Selbstsicherheit, die Geräuschempfindlichkeit und die Konzentrationsfähigkeit geachtet.

Gehorsam

Gehorsam spielt bei allen Hunden eine wichtige Rolle. Doch besonders ein Assistenzhund darf sich keinen „Fehltritt“ in diesem Bereich leisten. Er muss stets unter der Kontrolle seines Frauchens oder Herrchens sein. Leinenführigkeit, Absetzen, Abliegen, Abrufen, Freifolge und das Gehen an lockerer Leine sind wesentliche Beurteilungspunkte.

Spezifische Hilfeleistungen

Zur Standardausbildung eines Assistenzhundes gehören grundlegende Hilfeleistungen, die je nach Einsatzbereich variieren. Dazu zählen beispielsweise das Öffnen und Schließen von Türen, das Helfen beim An- und Ausziehen oder das Bringen von diversen Gegenständen. Die Hilfeleistungen sind auf den persönlichen Bedarf des zukünftigen Halters abgestimmt und mit der Ausbildungsstätte vereinbart.

Anforderungen an Mensch und Hund

Für eine erfolgreiche Zusammenarbeit zwischen dem Assistenzhund und „seinem“ Menschen ist Harmonie entscheidend. Halter und Vierbeiner müssen aufeinander abgestimmt sein und gut miteinander auskommen. Die Beurteilenden achten besonders auf folgende Punkte:

  • Umgang mit dem Assistenzhund
  • Ausführung der Hilfeleistungen unter Anwendung der Hör- bzw. Sichtzeichen
  • Beachtung der Reaktionsweisen des Assistenzhundes (positive Reaktionen, Belastungen, Überforderung, Wissen über rassespezifische Merkmale)
  • Verantwortung für die tägliche Hundeversorgung
  • Vorsorge für Pausen und Freizeit
  • Erhaltung des Ausbildungszustandes

Ein Zwergspitz liest ein Buch und trägt eine Brille.

Wo kann ich meinen Hund ausbilden lassen?

Ein Assistenzhund kann je nach Art des zukünftigen Einsatzbereiches in unterschiedlichen Modulen ausgebildet werden.
Bei der Fremdausbildung wird der auszubildende Hund von einem Trainer ausgesucht und trainiert. Nach seiner abgeschlossenen Ausbildung wird er an sein zukünftiges Herrchen oder Frauchen weitervermittelt. Das Risiko für die abschließenden Beurteilung und die korrekte Arbeitsweise trägt hier allein die Ausbildungsstätte. Die Kosten dieser Ausbildungsform liegen aufgrund des hohen Zeitaufwandes, der medizinischen Versorgung und der Hundebetreuung zwischen 15.000 € und 30.000 €.

Der zukünftige Assistenzhund wird bei der Selbstausbildung mit Trainerunterstützung von seinem Halter mit Hilfe eines Trainers selbst ausgebildet und trainiert. Jegliches Risiko für den Erfolg der Ausbildung liegt hier beim Hundehalter. Die Selbstausbildung kostet in den meisten Fällen zwischen 3.000 € und 10.000 €.

Welcher Hund ist geeignet?

Den einen, perfekt für eine Ausbildung zum Assistenzhund geeigneten Hund gibt es nicht. Ein angehender Assistenzhund muss mit viel Geduld und Ruhe an seine zukünftigen Aufgaben herangeführt und trainiert werden. Es empfiehlt sich, für die Auswahl des „richtigen“ Hundes einen Trainer um Rat zu fragen. Diese wissen am besten, worauf geachtet werden sollte.

Dennoch gibt es ein paar Eigenschaften, die ein zukünftiger hündischer Helfer mitbringen sollte. Die Körpergröße und das Körpergewicht sollten an die späteren Aufgaben angepasst sein. Ein Malteser wird Probleme haben, einen Lichtschalter zu betätigen oder die Geldbörse vom Regal zu holen. Doch als Signalhund, um vor Anfällen zu warnen oder Geräusche weiterzuleiten, kann er durchaus geeignet sein. Auch der Charakter ist ausschlaggebend. So sollte die Fellnase ein offenes und freundliches Wesen besitzen. Keinesfalls darf sie aggressiv oder ängstlich sein! Zusätzlich sollten weder ein zu großer Beschützerinstinkt noch ein ausgeprägter Jagdtrieb vorhanden sein.

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Welche Rechte haben Assistenzhunde?

In Österreich werden nach dem Bundesbehindertengesetz (§39a idgF) Assistenzhunde nach der bestandenen Eignung in den Behindertenpass eingetragen. Zudem sind ausgebildete Assistenzhunde von einigen Regelungen, denen „normale“ Hunde unterliegen, ausgenommen. So sind sie von der Leinen- und Maulkorbpflicht befreit und dürfen in österreichischen Bundesbahnen kostenlos mitfahren. Auch in Hotels und Krankenhäuser darf der assentierende Vierbeiner mitgebracht werden. Taxiunternehmen sind gesetzlich verpflichtet, den Assistenzhund des Fahrgastes zu transportieren und auch Vermieter dürfen die Haltung eines Assistenzhundes nicht verbieten.

Auch in Deutschland gelten für Assistenzhunde eigene Bestimmungen. Allerdings können die Regelungen von Bundesland zu stark Bundesland variieren. In Berlin und Hamburg beispielsweise sind Halter eines Assistenzhundes von der Kotbeseitigung befreit. Auch die Kennzeichnungspflicht ist in Berlin für Assistenzhunde ausgesetzt. Generell aber sind Assistenzhunde auch in Deutschland von der Leinen- und Maulkorbpflicht ausgenommen.

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