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Kein Hund muss leiden! Aber wann ist Einschläfern die richtige Entscheidung?
Rechtliche Grundlage
Die meisten Hundefreunde wenden sich in dieser Situation an ihren Tierarzt. Doch worauf basiert die Beurteilung des Mediziners? Im Gesetz ist die Euthanasie nur als „Tötung aus vernünftigem Grund“ zulässig. So ist beispielsweise die Euthanasie eines Hundes, dessen Erkrankung mit einem für den „verständigen Tierbesitzer“ zumutbaren finanziellen Aufwand behandelbar wäre, verboten. Gleiches trifft natürlich auch für die Euthanasie von völlig gesunden Hunden, aus welchem Grund auch immer, zu. Aber abgesehen davon, fußt der Ratschlag unserer Tierärzte wohl sehr stark auf den jeweiligen Erfahrungen und – nicht zuletzt – auf deren persönlicher Einstellung. Gerade chronisch kranke Tiere, die vielleicht unter altersbedingten Problemen (Inkontinenz, Arthrosen oder Ähnlichem) leiden, stellen Tierbesitzer wie Tierarzt vor besondere Probleme.
Zumutbare Schmerzen
Was ist dem Tier zumutbar? Was seinen Besitzern? Dass unsere Hunde älter werden, es dann hier und dort zu zwicken beginnt, der Sprung auf die Couch zunehmend schwerer fällt, sei ihnen wohl vergönnt. Im anderen Extrem sind Lebensqualität und Leidensdruck für einen Hund, der sich selbstständig nicht mehr erheben und auf den Beinen halten kann, um seine wichtigsten Bedürfnisse zu erfüllen, ernsthaft zu hinter fragen. Dazwischen gilt es, die Beurteilung von Schmerzen, die Lebensperspektive durch verschiedene Therapien und die mögliche Belastung von etwaigen Nebenwirkungen in die Waagschale zu werfen.
Hier empfiehlt es sich, bei Bedarf durchaus zwei, drei unterschiedliche tierärztliche Expertenmeinungen einzuholen. Und nicht selten bleibt es bei der Frage an sich selbst: Ist man bereit, trotz manchmal aufwendiger Pflege und nicht selten fast vorwurfsvoller Blicke anderer, seinem Weggefährten einen würdevollen und weitestgehend schmerzfreien Lebensabend zu ermöglichen? Diese Entscheidung können auch Tierärzte den Besitzern nicht abnehmen.