Mein Hund hat mich gebissen! Was tun …?

by StefanC
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Hundebisse gehören zu den unerfreulichsten Geschehnissen rund um Hundehaltung. Auch Hundetrainer bekommen immer wieder die Frage gestellt: Mein Hund hat mich gebissen, was soll ich jetzt tun? Und noch komplizierter wird die Sache, wenn andere zu Schaden kommen!

Niemand mag es verletzt zu werden. „Mein Hund hat mich gebissen, und das belastet unser Verhältnis seitdem schwer!“ Aussagen wie diese werden nicht nur an MedizinerInnen sondern auch an HundetrainerInnen herangetragen. Denn kommt es zu Bissen durch den eigenen Hund, leidet nicht nur das Mensch-Hund-Beziehung, sondern das seelische Gleichgewicht ist auf beiden Seiten wieder herzustellen, Vertrauen muss erst wieder wachsen.

Kommen fremde Personen oder Hunde durch den eigenen Vierbeiner zu Schaden, hat dies rechtliche Folgen für die HundehalterInnen.

HundehalterInnen sind verantwortlich dafür, dass ihre Tiere im Einwirkungsbereich bleiben, sodass Einfluss darauf genommen werden kann, was sie tun. Auch die Einhaltung der Leinen- oder gegebenenfalls Maulkorbpflicht spielt eine Rolle, etwa bei Zahlungen durch Versicherungen. Rechtliche Forderungen umfassen Schadenersatz, Entgeltschaden und Schmerzensgeld.

Schadenersatz kann beispielsweise bei zerrissenen Hosen, kaputten Fahrrädern und anderen Gegenständen geltend gemacht werden. Entgeltschaden bezieht sich auf die Dauer der Arbeitsunfähigkeit des geschädigten Menschen, der bei einem Ausfall über sechs Wochen oder länger das entgangene Entgelt einfordern kann. Nach Anzeigen wird neben der gesundheitlichen Unbedenklichkeit je nach Tatbestand außerdem überprüft, ob der Hund als gefährlich eingestuft werden muss.

Zu Hause gebissen – was tun?

Ist es der eigene Hund, der Frauchen oder Herrchen verletzt hat, ist ebenso ärztliche Hilfe in Anspruch zu nehmen – auch bei aufrechtem Impfschutz. Viele HalterInnen unterschätzen die Gefahr, die durch Keime auch vom eigenen Hund ausgehen kann, oder der Beißvorfall ist ihnen peinlich. Ein möglicher Versicherungsschaden nach dem Biss durch den eigenen Hund ist nur durch eine vorhandene Krankentagegeldversicherung abwickelbar, wenn der Arbeitsausfall sechs Wochen oder mehr beträgt.

So viel zum Rechtlichen. Und wie geht man nun weiter vor, wenn der eigene Hund Zahneinsatz gezeigt hat, wo es sich kein Hundemensch wünscht? Vielfach hilft es, die Vorkommnisse zuerst nüchtern und dann durch die Augen des Tieres zu betrachten – und zwar nicht durch jene eines Kuscheltieres, sondern durch jene eines Tieres mit Emotionen, das beispielsweise Angst in stressigen Situationen empfindet, in denen es bedrängt wird, herumgeschoben wird, sich körperlich bedroht fühlt oder Ressourcen oder die eigene Sicherheit gefährdet sieht.

Aus Angst sind Menschen zu vielem fähig – und Hunde auch. Sie tun dann genau das, was wir nicht für möglich gehalten hätten: Sie wehren sich auf die ihnen ureigenste Art, mit ihren Zähnen. Fernab von pauschalen Schuld­zuweisungen hilft in solchen Situationen nur eine möglichst nüchterne Faktenanalyse: Wie fühlte sich der Hund? Wie verlief der Tag? Wie war seine Befindlichkeit (Hunger, Müdigkeit o.Ä.)? Was habe ich übersehen?

Warnsignale beim Hund erkennen

Auch an dieser Stelle sei – wie so oft im Hundetraining – nochmal erwähnt, dass Knurren niemals bestraft gehört. Wenn unsere Hunde knurren, sprechen sie eine hündische Warnung aus: Du bist mir zu nahe, ich fühle mich nicht wohl! Wer Knurren bestraft oder verbietet, der verbietet seinem Vierbeiner, sein Unwohlsein mitzuteilen – bloß ändert sich dadurch das Unwohlfühlen nicht zum Positiven hin. Stellen wir uns vor, wir fühlen uns nicht wohl und werden dafür gemaßregelt, etwa im Warteraum des Zahnarztes. Das führt sicher nicht dazu, dass wir uns wohler fühlen, sondern eher zum Rückzug. Die einzig angemessene Reaktion auf Knurren ist eine Abstandsvergrößerung. Aber dann merkt der Hund doch, dass er damit Erfolg hat, so der häufige Einwand.

Ja, Knurren kann so zur Strategie werden und zum Lernerfolg führen, dass Menschen weggeknurrt werden können – aber nur, wenn brenzlige Situationen nicht bearbeitet werden. Hier greift das Management im Hundetraining.

Hat der Hund beispielsweise gebissen, weil er unter der Eckbank lag und einen Knochen fressen wollte, an dem er lange zu nagen hatte, kann Management folgendermaßen aussehen: Der Hund wird beim Fressen in Ruhe gelassen, er bekommt kleinere, schneller zu vertilgende Knochen, er frisst zukünftig draußen, er wird angeredet, bevor er sich selbst oder seine Beute bedroht fühlt usw. Schafft man dadurch ein friedliches Ambiente, basierend auf Verständnis für den eigenen Hund, kann schrittweise an einer Verbesserung des unerwünschten Verhaltens und am Vertrauen gearbeitet werden. Selbstredend, dass dies nicht mit Druck oder Härte geschehen sollte …

Tierarztcheck nach Hundebiss

Kam es beispielsweise zu Beißvorfällen beim Hineinheben ins Auto, ist der Hund tierärztlich zu untersuchen, denn sehr oft sind wehrhafte Verhaltensweisen Anzeichen für bisher nicht entdeckte Schmerzen. Auch der natürliche Alterungsprozess mit allmählich nachlassenden Sinnen und mit schmerzenden Gliedern speziell bei Kaltwettertagen oder Ähnliches sind zu bedenken. Hunde werden nicht plötzlich böse, sondern Menschen übersehen meist Hunderte kleiner feiner Anzeichen dafür, dass das hündische Wohlfühlen optimierbar ist.

Wir sollten uns die Zeit nehmen, genauer hinzusehen und gegebenenfalls eine Expertenmeinung einzuholen. Denn auch auf hündischer Seite wird der Beißvorfall Spuren hinterlassen haben, nicht zuletzt, weil unsere Vierbeiner ein untrügliches Gespür für unsere Emotionen und Ängste besitzen. Erlebnisse lassen sich nicht ungeschehen machen. Wir sollten den Faktor Zeit nützen, um uns in gewissenhafterem, empathischerem Umgang mit unseren Hunden zu üben. Und das nicht nur dann, wenn sie uns ihre Grenzen spüren lassen!

Erste Hilfe: Mein Hund hat mich gebissen

Bei Hundebissen bestehe die Gefahr nicht so sehr durch die mechanische Verletzung, verrät Dr. Theuerkauf-Scherf, sondern dadurch, dass Keime einwandern. Daher sei es ratsam, in die Tiefe gehende Hundebisse und solche, bei denen das Gewebe gequetscht wurde, immer im Krankenhaus versorgen zu lassen.

Rechtlich gesehen handelt es sich um eine Verletzung, die zur Anzeige gebracht werden muss. Der betreffende Hund benötigt ein Unbedenklichkeitszeugnis, das nachweist, dass er gegen Tollwut geimpft und gesund ist. Dazu ist der Hund zehn Tage lang sicher zu verwahren und muss zweimal untersucht werden. Erst dann ist eine Unbedenklichkeitsbescheinigung gültig und kann der Gesundheitsbehörde und der Polizei übermittelt werden.

Um Entzündungen vorzubeugen, werden Antibiotika verschrieben, gegebenenfalls wird gegen Tollwut und Tetanus geimpft. Katzenbisse gelten übrigens als gefährlicher, da das Gewebe sich rasch wieder schließt und die eingeschlossenen Keime Blutvergiftungen verursachen können. Praktischen ÄrztInnen kommt nach Bissen meist die Aufgabe der Nachversorgung zu. Daher ist es empfehlenswert, unmittelbar nach der Bissverletzung ins Krankenhaus zu fahren.

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