Ab 1. September neue Hundegesetze in Oberösterreich

by StefanC
Ein Hund an der Leine sitzt neben einem Paar Menschenbeinnen.

In Linz beschloss der Landtag kürzlich eine Novelle für die Hundehaltung. Ab 1. September 2022 treten damit neue Hundegesetze in Oberösterreich in Kraft. Die wichtigsten Änderungen umfassen Haftpflichtversicherung und ein Sachkundenachweis bei Meldung des Hundes.

Kürzlich beschloss der oberösterreichische Landtag in Linz die Gesetzesnovelle für Hundehalter und Hundehalterinnen. Mit dem 1. September 2022 sollen die neuen Hundegesetze in Oberösterreich bundeslandweit in Kraft treten. Für die Hunde selbst ändert sich wenig, denn die Novelle betrifft hauptsächlich die bürokratische Seite der Hundehaltung. Laut Regierung muss jede Person einen über zwölf Wochen alten Hund bei der Hauptwohnsitzgemeinde schriftlich melden. Dazu hat man drei Tage nach Einzug des neuen Haustieres Zeit. Dieser Meldung müssen nun auch ein Sachkundenachweis und ein Nachweis der Chip-Registrierung in der Heimtierdatenbank vorliegen.

Läuft der Hund weg oder wird das Tier gestohlen, lassen sich die ursprünglichen Eigentümer leichter ausfindig machen und identifizieren. Denn leider sind immer noch viel zu viele Haustiere, die in Tierheimen als zugelaufen abgegeben werden, nicht gechipt. Oder wenn sie über einen Chip verfügen, ist die Nummer in der Heimtierdatenbank nicht registriert. Viele Tierhalter vergessen diesen wichtigen Schritt – denn ohne ihn ist ein Chip nur ein Stück Metall unter der Haut.

Verpflichtende Haftpflichtversicherung

Zudem beschloss man eine Mindestversicherungssumme bei der verpflichtenden Hundehaftpflichtversicherung von mindestens 725.000 Euro. Dass eine gültige Versicherung besteht, muss man bei Meldung des Tieres beweisen. Dabei spielt es keine Rolle, ob die Hundehaftpflichtversicherung Teil eines anderen Versicherungspaketes ist oder eine eigene Polizze darstellt. Neu ist außerdem, dass Halterinnen und Halter auch bei einem Wechsel oder einer Änderung der Versicherung Meldung erstatten müssen. Somit will man verhindern, dass jemand die Versicherungssumme von mindestens 725.000 Euro unterschreitet oder die Versicherung nach der Meldung aufkündigt. Die Gemeinde soll auch dazu berechtigt sein, Auskunft über den Versicherungsstatus bei den Halterinnen und Haltern oder auch beim Versicherungsunternehmen zu erfragen.

„Es wird damit sichergestellt, dass keine Versicherungslücken entstehen und jeder gemeldete Hund in Oberösterreich im Schadensfall ausreichend hoch versichert ist, was der Verbesserung des Opferschutzes dient“, so die Webseite des Landes Oberösterreich.

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