Drei Englische Bulldoggen-Welpen sitzen auf einem Tisch.

Vor kurzem eröffnete ein aufsehenerregendes Gerichtsurteil aus Norwegen die Diskussion um die allgemeine Gesundheit einiger Rassen. Doch wie ist die Sachlage bei uns im deutschsprachigen Raum? Unter welchen Anforderungen und Kontrollen wird in Deutschland und Österreich gezüchtet? Wir haben bei Experten nachgefragt.

Kaum ein Stichwort ist im Hundewesen so allgegenwärtig wie der Begriff der Qualzucht. Darunter versteht man, einfach ausgedrückt, die bewusste Verpaarung von Tieren, deren Nachwuchs erwartbar mit gesundheitlichen Schäden oder Einschränkungen geboren werden wird. Auch die Erhaltung und Verbreitung vererbter Eigenschaften, die dem Wohlergehen des Tieres nicht zuträglich sind, fällt unter diese Kategorie der Tierquälerei. Neben der zu Recht berüchtigten Brachycephalie (zu kurze Schädel und Schnauzen und damit einhergehende ständige Atemnot) gehören auch andere Kriterien fallweise zur Qualzucht. Beispielsweise stehen auch vererbte Schäden des Bewegungsapparates und der moderne Trend zu besonders kleinen Teacup-Tieren inmitten der Qualzucht-Diskussion. Speziell Modehunde wie die Französische oder Englische Bulldogge, der Zwergspitz oder Chihuahua sind leider am meisten von unseriöser und verantwortungsloser Zucht betroffen. Denn die seriöse Zucht kann die enorme Nachfrage nach bestimmten Rassen nicht decken.

Deswegen schlägt gerade ein norwegisches Gerichtsurteil des Bezirksgerichts Oslo hohe Wellen: Dort hat man ein Zuchtverbot für die Englische Bulldogge und den Cavalier King Charles Spaniel ausgesprochen. Nur, wenn ein Züchter nachweisen kann, dass gesunder oder gesünderer Nachwuchs zu erwarten ist, darf man einen Wurf dieser beiden Rassen in Norwegen planen. Viele feiern dieses Urteil verständlicherweise als einen Sieg des Tierschutzes. Schlimmstenfalls könnte es aber leider eher die Qualzucht-Industrie befeuern. Doch wie sieht die Lage im deutschsprachigen Raum aus? Ist ein ähnliches Urteil erwartbar oder überhaupt sinnvoll? Unter welchen Bedingungen wird in Deutschland und Österreich gezüchtet?

Klare Kriterien in Rassestandards

Wer im deutschsprachigen Raum eine bestimmte Hunderasse züchten will und Teil eines Zuchtverbandes ist, muss strenge Qualitätskriterien bestehen. Das beginnt bei der Zuchtzulassung der Elterntiere und geht über festgelegte Ruhephasen für die Hündin zwischen Würfen sowie die Aufzucht und Pflege der Welpen. Um die Gesundheit einer Hunderasse zu fördern, müssen die Kriterien des Rassestandards erfüllt werden. Betrachtet man nun konkret die Rasse Cavalier King Charles Spaniel, wurde der Rassestandard der FCI bereits 2009 aktualisiert.  Abweichende Merkmale müssen Richter so bewerten, dass der „Einfluss auf die Gesundheit und das Wohlbefinden des Hundes“ beachtet wird. Das bedeutet, zu kurze Schnauzen führen zu einem schlechten Urteil bei der Hundeausstellung. Und in weiterer Folge auch dazu, dass diese Hunde nicht zur Zucht zugelassen werden.

Bei der Englischen Bulldogge geht man sogar einen Schritt weiter. Bereits seit 2011 fallen bekannte Gesundheitsprobleme bei Hundeausstellungen schwer ins Urteil. Im Rassestandard der FCI steht beispielsweise die Brachycephalie betreffend: „Die Nasenfalte, falls vorhanden, ganz oder unterbrochen, darf niemals nachteilig die Augen oder die Nase stören oder überdecken. Zusammengedrückte Nasenlöcher und schwere Nasenfalten sind unerwünscht und sollten schwer bestraft werden.“ Auch andere Merkmale, welche das Wohlbefinden oder Fähigkeit zur Kommunikation mit Artgenossen betreffen, sind inbegriffen: „Fehlende Rute, eingewachsene oder extrem enge Ruten sind unerwünscht.“ In beiden Rassestandards wird zudem festgelegt: „Zur Zucht sollen ausschließlich funktional und klinisch gesunde, rassetypische Hunde verwendet werden.““69361″ img_size=“full“ add_caption=“yes“]

Ist ein Zuchtverbot überhaupt sinnvoll?

Angesichts des allgemeinen Zustandes einiger Rassen ist es sehr verständlich, dass viele Tierfreunde sich eine Notbremse für verantwortungslose Zucht wünschen und das norwegische Urteil gutheißen. Dennoch hat ein Zuchtverbot leider selten den gewünschten Effekt. Denn sie betreffen meist ausschließlich seriöse Hundezucht, die ohnehin schon unter kontrollierten Bedingungen stattfindet. Denn Laienzüchter oder Vermehrer arbeiten üblicherweise unter dem Radar des Gesetzes und kümmern sich nicht um ein Zuchtverbot. Wollen Fans einer Hunderasse also einen Rassehund, könnte die Wahl zwischen einem sorgfältig gezüchteten Tier und einem kranken Vermehrer-Welpen ganz wegfallen – und das zugunsten der Vermehrer. Somit wird das Gesundheitsproblem weiter vertieft statt bekämpft.

Katja Wolf vom Referat für Wissenschaft und Forschung und Pressesprecherin des ÖKV schildert eine ähnliche Lage auch in Österreich. „In unserem Straßenbild sieht man momentan sehr viele Französische Bulldoggen, Möpse und andere Trend-Hunderassen. Die Nachfrage nach diesen Hunden ist immens. Unsere Züchterinnen und Züchter können aber nur einen verschwindend geringen Anteil dieser Nachfrage abdecken.“ Denn verantwortungsvolle Zuchtplanung braucht Zeit, und die Hündinnen haben lange Erholungsphasen zwischen den Würfen. „Das bedeutet, ca. 80 Prozent dieser Hunde sind nicht aus kontrollierter ÖKV-Zucht.“

Besonders seit Covid-19 haben viele Züchter ihren Betrieb pausiert oder heruntergefahren. „Es gab viele Unsicherheiten darüber, ob man zu Deckrüden fahren darf oder ob Interessenten vor Ort erscheinen dürfen.“ Für Vermehrer und illegale Hundeschmuggler war dies eine wahnsinnig profitreiche Zeit. Besonders in 2021 verdoppelte (!) sich der Welpenschmuggel – und damit auch das Tierleid. Denn wenn hoffnungsvolle Hundeeltern weder in Tierheimen noch bei Züchtern fündig werden, wenden sich zu viele an unseriöse Quellen.

Aufklärung ist die beste Lösung

Dass manche Hunderassen unter einem schlechten Gesundheitszustand leiden, ist im seltensten Fall die Schuld der seriösen Züchter und Zuchtverbände. Denn die meisten der chronisch kranken Hunde, denen man im Alltag begegnet, stammen von Laienzüchtern oder dubiosen Internethändlern. Viele Fans von Frenchie, Mops und Co. sind außerdem nicht imstande, das Leid ihrer Tiere zu erkennen. Denn zu viele Hundebesitzer finden die hervorquellenden Augen, das ständige Schnaufen und die faltigen Körper „süß“. Deswegen fordern viele Tierschützer einen Wellenbrecher, um die Endkunden vermehrt über Qualzuchtkriterien aufzuklären.

Laut Wolf ist ein ähnliches Zuchtverbot einer Hunderasse in Österreich jedoch zum Glück nicht notwendig oder absehbar. Und zudem auch nicht sinnvoll. „Wenn man gesundheitliche Kriterien für die Hundezucht festlegt, sollte man diese nicht an bestimmten Hunderassen festmachen, sondern diese sollten für alle Hunde gelten. In Österreich gibt es aus diesem Grund eine Liste mit verbotenen Qualzuchtkriterien. Im ÖKV gibt es zudem bereits seit vielen Jahren das Projekt Konterqual. Natürlich ist dieses Projekt noch nicht abgeschlossen. Aber es ist der Auftrag der organisierten Kynologie, das Wohlergehen aller Hunde zu gewährleisten und zu fördern.“

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