Mensch-Tier-Gräber: Gemeinsam für immer ruhen

by Verena Hauck
2 Minuten Lesedauer
Auf einem Waldfriedhof sieht man verschiedene Mensch-Tier-Gräber.

Mensch-Tier-Bestattung: Verbundenheit über den Tod hinaus

Für immer mehr Menschen ist das geliebte Haustier ein vollwertiges Familienmitglied. Daher wird auch der Wunsch immer stärker, eine letzte Ruhestätte miteinander zu teilen. So erlebt eine lange Tradition der Mensch-Tier-Gräber ein pietätvolles Revival. Denn für viele Menschen ist der eigene Hund weitaus mehr als nur ein Haustier, sondern ein geliebter Begleiter auf Augenhöhe, ein wichtiger Teil der Familie. Gerade für ältere Personen, die keine oder nur wenige lebende Verwandte oder Freunde haben, nimmt der beste Freund auf vier Pfoten eine wichtige Stellung in ihrem Leben ein. Und diese soll sich auch in der Art und Weise ausdrücken, wie die Tiere nach ihrem Tod behandelt werden. Viele hegen daher den starken Wunsch nach einer gemeinsamen letzten Ruhestätte. Doch dieser Wunsch ist keineswegs eine neumodische Erscheinung.

Ritual mit langer Geschichte

Denn die Bestattung von Tieren in Menschengräbern geht weit zurück. Viele Kulturen, die an eine Art Alltagsleben in einer anderen Welt nach dem Tod glaubten, gaben sie den Verstorbenen als Nutztiere oder Nahrungsquelle mit. So fand man beispielsweise in vorrömischen Gräbern in Norditalien die Überreste von Hunden und anderen Tieren in menschlichen Gräbern. In mesoamerikanischen Kulturen wiederum glaubte man, dass die Hunderasse Xoloitzcuintle die Seelen durch das Reich der Toten führe, weshalb sie fallweise zusammen mit angesehenen verstorbenen Individuen bestattet wurden.

Doch auch abseits religiöser Opferrituale gibt es Hinweise darauf, dass Hunde aus sentimentalen Gründen menschlichen Gräbern beigefügt wurden. Das älteste Beispiel dafür ist eine Grabstelle im deutschen Oberkassel, die sowohl die Überreste eines Mannes und einer Frau als auch das Skelett eines wahrscheinlich gehbehinderten Hundes beinhaltete. Laut Radiokohlenstoffdatierung sind die Knochen über 14.300 Jahre alt. Aufgrund des Gebrechens gehen Experten davon aus, dass es sich nicht um ein Nutztier handeln konnte, sondern der Hund wahrscheinlich als geliebtes Haustier  gehalten und im Grab seiner Besitzer beigesetzt wurde.

Eine ältere Frau hält einen alten Hund im Arm.
Zusammen alt werden und sich eine letzte Ruhestätte teilen - mit der richtigen Planung ist es möglich. / Foto: halfpoint.

Mensch-Tier-Bestattung heute

Eine gemeinsame Bestattung ist heutzutage selbstverständlich nur dann möglich, wenn sowohl Mensch als auch Hund auf natürliche Weise das Ende ihres Lebens erreicht haben. Und das geschieht selten zeitnah. Daher ist es wichtig, sich vorab über die Voraussetzungen von geteilten Mensch-Tier-Gräbern zu informieren. Denn die gemeinsame Beisetzung ist nicht in jedem Friedhof möglich und unterliegt zudem besonderer Regelungen.

  • Zuerst muss man einen geeigneten Mensch-Tier-Friedhof auswählen und dort um eine Grabstelle ansuchen. Viele Friedhöfe bieten Rundumpakete an, sodass schon zu Lebzeiten alle Kosten und Verfügungen für die Grabstelle, Beisetzung, Trauerfeier, Anzeigen und eventuell auch Grabpflege hinterlegt werden können.
  • Laut dem Gesetz ist die Beisetzung von Tieren nur als Urne gestattet, und die meisten Mensch-Tier-Friedhöfe bieten nur Urnenbeisetzung an. Daher sollte man diese Maßnahme ebenfalls bereits noch zu Lebzeiten ausreichend organisieren. Dabei gilt: Menschen müssen in einem Humankrematorium, Tiere in einem Tierkrematorium eingeäschert werden.
  • Die Überführung der Asche in die gemeinsame Grabstelle muss ebenfalls organisiert werden.
  • Danach sollte man festlegen, welche Personen sich um das Tier kümmern sollen, sollte man zuerst ableben.

Bestattungsverfügung ist das Um und Auf

Alle Pläne sollte man eindeutig festhalten und so hinterlegen, dass diese nach dem eigenen Ableben in Kraft treten können. Dies geschieht mittels einer sogenannten Bestattungsverfügung. Schriftlich mit Datum und Unterschrift aufgesetzt ist diese juristisch gültig, auch ohne notarielle Beglaubigung. Will man sich gemeinsam mit seinem Haustier beisetzen lassen, ist es für die Hinterbliebenen gerade in der Zeit der Trauer hilfreich, wenn alle möglichen organisatorischen Aufgaben bereits erledigt sind und Informationen über Grabstelle, finanzielle Vorsorge, Auswahl der Krematorien etc. in der Bestattungsverfügung festgehalten wurden. So kann man sichergehen, dass dem Wunsch nach einer gemeinsamen letzten Ruhestätte mit dem geliebten Haustier nichts im Wege steht.

Das muss man bei einer Mensch-Tier-Bestattung beachten:

  • nur auf speziellen Mensch-Tier-Friedhöfen möglich
  • nur per Urnenbeisetzung möglich
  • Einäscherung erfolgt getrennt in Human-/Tierkrematorium
  • finanzielle und organisatorische Vorsorgemöglichkeiten
  • Pflegestelle für Tier nach dem eigenen Tod sicherstellen
  • Bestattungsverfügung verfassen
  • Hinterbliebene über Bestattungspläne informieren

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