Darf er wieder züchten? Lebenslanges Tierhalteverbot gilt für den steirischen Rottweiler-Züchter, der seine Hunde qualvoll verhungern und verdursten ließ. Eigentlich. Denn Frau oder Familie dürften Hunde weiterhin halten – auf demselben Grundstück.
Es war ein besonders tragischer Fall von Tierquälerei, der sich vergangenen Sommer im steirischen Unterpremstätten zugetragen hatte. Wochenlang hatte ein Rottweiler-Züchter seine Hunde ihrem eigenen Schicksal überlassen und sie qualvoll verhungern lassen.
Die Folge: Lebenslanges Tierhalteverbot. So weit so gut. Oder vielmehr schlecht. Denn das Gesetz weist Lücken auf. „Wenn er eine Frau hat oder hätte, wäre sie oder auch jeder andere in der Familie dazu berechtigt, Hunde zu halten“, so Diethard Hönger, Amtstierarzt in Graz-Umgebung. Und das auf demselben Grundstück. Wobei das Verbot „natürlich behördlich überprüft“ werde, „da wird entsprechend Sorge getragen“. Das Urteil erstrecke sich jedoch ganz klar nicht über Frau oder Familie im selben Haus.
Ohne Konsequenzen?
Diese Lücke im Gesetz ist ein Problem, worüber man aktuell jedoch schon diskutiere. „Da muss legistisch nachgebessert werden“, erklärt die steirische Tierschutzombudsfrau Barbara Fiala-Köck. Das Positive sei, dass dafür bereits ein Bewusstsein geschaffen und auch das Bundesministerium für Gesundheit darüber informiert sei. Eine Novellierung ist klar gefordert: „Es bedarf hier einer gesetzlichen Klarstellung und einer Änderung des Tierschutzgesetzes“, so die engagierte Tierschutzombudsfrau.