Kampf den Vermehrern: Österreich verschärft Gesetze

by StefanC
Zwei Welpen sitzen hinter einem Gitterzaun und schauen traurig in die Kamera.

Zum Welttierschutztag setzt Österreich ein deutliches Zeichen gegen illegalen Welpenhandel. Denn künftig sollen nur mehr Hundewelpen mit gültigem Tollwutimpfschutz in die Alpenrepublik einreisen dürfen. Damit heben sie das Mindestalter auf 16 Wochen an – und machen der Welpen-Mafia und Vermehrern einen (kleinen) Strich durch die Rechnung.

Besonders seit der sozialen Isolation und Homeoffice in der Covid-19-Pandemie boomt der Trend zum Haustier – und damit auch der illegale Handel mit Hundewelpen. Das Geschäft mit dem Tierleid warf so viel Profit ab wie nie zuvor, sehr zum Leidwesen der Hunde. Denn die meisten dieser Hundewelpen werden unter schrecklichen Bedingungen in Hinterhöfen, dunklen Kellern oder Hallen gezüchtet und aufgezogen, oft ist Inzucht im Spiel. Überdurchschnittlich oft sind Welpen aus Welpenfabriken krank, leiden unter Parasiten oder Gendefekten. Viel zu früh trennt man sie von Eltern und Geschwistern, nur um sie ohne Futter oder Wasser in abgedunkelten Käfigen nach Österreich zu transportieren. Dabei stecken sich die Hunde weiter mit Krankheiten und Parasiten gegenseitig an. Die fehlende Sozialisation in dieser wichtigen Entwicklungsphase kann bei den Welpen später zu schweren Verhaltensstörungen führen. Dem soll nun ein Ende sein: Das Tierschutzministerium Österreich verschärft Gesetze, um dieser schrecklichen Praxis Sand ins Getriebe zu streuen.

Österreich verschärft Gesetze

Am Welttierschutztag (4. Oktober) kündigte Tierschutzminister Johannes Rauch eine Gesetzesnovelle an, die sich laut seinem Instagram-Post bereits ein Jahr in Arbeit befindet. Diese sieht vor, dass nur mehr Hundewelpen mit gültigem Impfschutz gegen Tollwut nach Österreich einreisen dürfen. Die Tollwutimpfung ist erst ab einem Lebensalter von 12 Wochen gültig, und danach dauert es weitere drei Wochen, bis der Impfschutz gültig ist. Dadurch hebt sich das Mindestalter zur Einreise auf mindestens 16 Wochen. Dies soll in weiterer Folge verhindern, dass man die Welpen zu früh von den Muttertieren trennt. Das neue Gesetz soll am 18. Oktober in Kraft treten, Ausnahmen gibt es nur für Diensthunde.

Ende allen illegalen Handels?

„Schluss mit illegalem Welpenhandel!“, kündigt Rauch stolz an – doch ob seine Maßnahme allem Tierleid ein Ende machen kann, muss sich erst zeigen. Die verschärften Gesetze sind durchaus zu begrüßen und machen es Vermehrern zumindest in der Theorie ein wenig schwerer, ihre „Billigwelpen“ zu früh nach Österreich einzuführen. Doch das Stichwort beim illegalen Welpenhandel lautet weiterhin illegal, also ungesetzlich. Eine weitere Information auf ohnehin meist gefälschten Papieren anzupassen, wird die Industrie des Tierleids möglicherweise nicht nachhaltig aufhalten. Und solange die Geldstrafen für deren Übertretung weiterhin minimal ausfallen und sich die Drahtzieher solcher Operationen im Ausland vor der Verantwortung dem Gesetz und Tier gegenüber verstecken können, bleiben Vermehrer und Welpen-Mafia wahrscheinlich weiter sehr aktiv. Es liegt hauptsächlich in den Händen der hoffnungsvollen Hundeeltern, keine Welpen aus dubiosen Quellen wie Internet oder Kofferraum zu kaufen. Denn jeder Euro, der in diese Welpenfabriken gepumpt wird, wird auch weitere Qual finanzieren.

Bitte denken Sie daher darüber nach, einen Hund oder Hundewelpen aus dem Tierheim zu adoptieren oder sich bei einem seriösen Züchter auf die Warteliste setzen zu lassen. Das einfache „Online-Shopping“ für Hundewelpen und die niedrigen Kaufpreise mögen auf den ersten Blick attraktiv wirken. Dennoch zahlt man auf lange Sicht mit einem Welpen von einem Vermehrer immer drauf. Denn hohe Tierarztkosten für Behandlungen der vielen Gesundheitsprobleme übersteigen schnell den höheren Preis von Welpen aus seriöser Zucht. „Don’t shop – adopt!“, lautet ein Motto aus den USA, dass glücklicherweise auch hierzulande immer mehr Begeisterung findet!

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