Österreich: Kettenhunde trotz Gesetz weiterhin verbreitet

by Verena Hauck
Veröffentlicht: Zuletzt aktualisiert am 1 Minuten Lesedauer
Ein Kettenhund an der Kette vor einer Hundehütte.

Trotz Tierschutzgesetz ist die Haltung von Hunden an der Kette in Österreich immer noch weiter verbreitet, als man annehmen will. Die Tierschutzorganisation Pfotenhilfe hat erst kürzlich wieder Fälle von Kettenhund-Haltung zur Anzeige gebracht. Sie fordert deswegen mehr Kontrollen der Halter.

Dass die Haltung von Hunden an der Kette verboten ist, sollte eigentlich keine Neuigkeit für Hundebesitzer sein. Bereits seit dem ersten Bundestierschutzgesetz Österreichs im Jahr 2005 beschloss die Politik, dass es tierschutzwidrig sei, Hunde permanent an die Kette zu legen. Dennoch werden jährlich Dutzende Fälle gemeldet – die Dunkelziffer wird jedoch weitaus höher eingeschätzt. Erst kürzlich meldete eine anonyme Person der Pfotenhilfe Lochen die Haltung eines Schäferhundes als Kettenhund in Mattighofen bei Braunau, OÖ. Pfotenhilfe-Chefin Johanna Stadler überzeugte sich selbst vor Ort, dass man das Tier tatsächlich nicht tierschutzkonform hielt und erstattete umgehend Anzeige. “Man glaubt ja nicht, dass es sowas immer noch gibt und wird doch immer wieder eines Besseren belehrt. Oft sind es Menschen, die die Gesetzeslage gar nicht kennen oder bewusst ignorieren. Teilweise haben diese auch den erforderlichen Sachkundenachweis für die Hundehaltung nicht, bei dem zumindest einige gesetzliche Mindestanforderungen gelehrt würden.”

Weiterhin Kavalierdelikt

Dass Kettenhunde unter diesen schlimmen Haltungsbedingungen leiden, ist zumindest für Tierfreunde mehr als offensichtlich. Nicht ohne Grund zeigen solche Hunde Verhaltensauffälligkeiten wie permanentes Bellen, Aggression oder Apathie. Trotzdem sehen zu viele Menschen weg, wenn der Hund an der Kette hängt – oftmals aus Angst davor, Streit mit dem Nachbarn zu beginnen. Dabei kann man dementsprechende Hinweise stets anonym abgeben, u.a. durch das Kontaktformular der Pfotenhilfe oder anderen Tierschutzorganisationen oder beim zuständigen Amtstierarzt bzw. Polizeidienststelle.

Doch auch von Seiten der Tierschutzministeriums wünscht sich Stadler mit Nachdruck mehr Ressourcen für Kontrollen. “Derzeit ist es ein Kampf gegen Windmühlen und auch für die Behörden schwierig zu bewältigen. Bei begründetem Verdacht dürfen sie zwar alle Räumlichkeiten kontrollieren, in denen Tierhaltung vermutet wird, aber für Routinekontrollen in privaten Tierhaltungen fehlt es an der gesetzlichen Grundlage und Personal. Nicht einmal die Hunde-Chippflicht oder der Sachkundenachweis können daher ohne konkreten Hinweis kontrolliert werden.”

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