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Die Diskussionen und Gesetzesänderungen bezüglich sogenannter „Listenhunde“ sind sowohl häufig als auch von großer Bedeutung. Doch welche Hunderassen fallen überhaupt in diese Kategorie und wie ist die aktuelle Rechtslage in Ihrem Bundesland?

Umgangssprachlich sogenannte „Listenhunde“ umfassen jene Hunderassen, die von der Regierung eines Landes als potentiell gefährlich eingestuft werden und auf einer Liste mit Haltungseinschränkungen oder gar -verboten geführt werden. Diese Listen können von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich sein, denn ein allgemeines Einverständnis, welche Rassen als aggressiv gelten und warum, gibt es natürlich nicht.

Gesetzgebung in Österreich

Auch in Österreich hat jedes Bundesland eigene Regelungen zu potentiell gefährlichen Listenhunden. Im Burgenland, Kärnten und Tirol gibt es keinerlei Auflagen zur Hundehaltung, allerdings können von AmtstierärtzInnen als auffällig eingestufte Tiere (unabhängig von der Rasse) im Einzelfall mit bestimmten Auflagen wie Leinen- und Maulkorbpflicht oder Betretungsverboten belegt werden. Auch kann einzelnen Personen die Haltung dieser auffälligen Hunde verboten werden.

In Oberösterreich, Salzburg und der Steiermark setzt die Haltung aller Hunderassen einen Sachkundenachweis in Form eines obligatorischen Kurses voraus. Auch hier wird die Gefährlichkeit eines Hundes nicht anhand der Rasse, sondern als Einzelfall festgestellt. Als gefährlich eingestufte Hunde können mit Haltungsauflagen belegt oder bei Nichteinhaltung dieser Auflagen dem/der BesitzerIn per Bescheid abgenommen werden.

In Wien muss zur Haltung folgender Rassen und deren Kreuzungen eine Hundeführerscheinprüfung abgelegt werden:

Dieser Führerschein sowie Lichtbildausweis sind mitzuführen, wenn sich der Hund in der Öffentlichkeit bewegt. Außerdem gilt für Hunde dieser Rassen an öffentlichen Orten Maulkorb- und Leinenpflicht. Ein Sachekundenachweis ist für alle Hunderassen vonnöten.

In Niederösterreich ist die Haltung folgender Listenhunde und deren Kreuzungen, wie z.B. Dogo Argentino und Bandog Mix, anzeigepflichtig:

Im öffentlichen Raum gilt für diese Hunderassen Maulkorb- und Leinenpflicht; Gemeinden können diese jedoch in Einzelfällen erlassen. In Vorarlberg ist die Haltung folgender Hunderassen bewilligungspflichtig, für die Maulkorb- und Leinenpflicht in der Öffentlichkeit gilt, die von der Gemeinde in Einzelfällen aber erlassen werden kann:

Auch, wenn man in einem anderen Bundesland nur auf Urlaub ist, gelten die dortigen Bestimmungen zur Hundehaltung. Am besten informiert man sich im Voraus, ob die geliebte Fellnase im Urlaubsort als Listenhund geführt ist. / Symbolfoto: pixabay.

Auch, wenn man in einem anderen Bundesland nur auf Urlaub ist, gelten die dortigen Bestimmungen zur Hundehaltung. Am besten informiert man sich im Voraus, ob die geliebte Fellnase im Urlaubsort als Listenhund geführt ist. / Symbolfoto: pixabay.

Warum stehen manche Hunderassen auf der Liste?

Während es stimmt, dass manche Hunderassen öfter als andere in Beißattacken auf Menschen und andere Tiere involviert sind, sind die Ursachen für diese Statistik weniger eindeutig. Als Kampfhunde werden grundsätzlich jene Rassen definiert, die früher für Hundekämpfe (Kampfhandlungen zwischen Hunden oder anderen Tieren zur blutigen Unterhaltung des Publikums) speziell gezüchtet wurden: Es wurde besonderer Wert auf Aggressivität, Beißkraft und muskulöse Körper gelegt. Seit diese schrecklichen Spektakel verboten sind, werden die ehemaligen Kampfhunde nun als Schutzhunde oder gar Familienhunde gehalten – dementsprechend wird in der heutigen Zucht ein ausgeglichenes und freundliches Wesen angestrebt. Dennoch kommt es immer wieder zu Zwischenfällen, in denen Mitglieder dieser Rassen Menschen (und leider oftmals auch Kinder) beißen. Listenhunde sind also Mitglieder oder Kreuzungen aus jenen Rassen, deren Gefährlichkeit angenommen wird.

Dennoch genügt es noch lange nicht, zu sagen, die Beißwut liege den Hunden im Blut. Es ist schwierig, eine einzige Ursache für aggressives Verhalten festzumachen: Jene Hunderassen werden häufig bevorzugt von Menschen gehalten, die anderen mit ihren „gefährlichen Hunden“ imponieren wollen, mit den besonderen Anforderungen der Rasse aber überfordert sind, was zu Frustration bei Hund und Herrchen bzw. Frauchen und schließlich zu einem fatalen Fehler beim Spazierengehen oder Spielen führen kann. Auch Kinder werden zu selten im richtigen Umgang mit Hunden geschult und können im Spiel Verhaltensweisen zeigen, die von den Hunden als Angriff gewertet werden können – bei Unaufmerksamkeit der BesitzerInnen kann es da schnell zu einem Unglück kommen. Aus diesem Grund beziehen sich Haltungsauflagen vermehrt auch auf das Verantwortungsbewusstsein und die Tauglichkeit des Halters.

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Sie wollen mehr über „Listenhunde“ erfahren? Lesen Sie hier über die Vorurteile gegenüber bestimmten Hunderassen oder was Sie vor einem Urlaub mit Listenhund in Dänemark unbedingt beachten müssen!

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