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Es wird oft und intensiv über „Listenhunde“ diskutiert und Gesetzesänderungen sind von großer Bedeutung. Doch welche Hunderassen werden überhaupt als „Listenhunde“ eingestuft und wie ist die aktuelle Rechtslage in Ihrem Bundesland?

Umgangssprachlich sogenannte „Listenhunde“ umfassen jene Hunderassen, die von der Regierung eines Landes als potentiell gefährlich eingestuft werden und auf einer Liste mit Haltungseinschränkungen oder gar -verboten geführt werden. Diese Listen können von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich sein, denn ein allgemeines Einverständnis, welche Rassen als aggressiv gelten und warum, gibt es natürlich nicht.

Gesetzgebung in der Schweiz

2003 führte Basel als erster Kanton eine Liste für bestimmte Hunderassen ein, die als gefährlich eingestuft werden und daher eine kantolane Bewilligung benötigten. Trotz Klage von Seiten der HundebesitzerInnen wurde an dieser Regelung festgehalten, mittlerweile verfügen 13 von 26 Kantone und Halbkantone über eine Rasseliste. Eine bundesweite einheitliche Rasseliste wurde bisher im Parlament abgelehnt. Nach einem unglücklicherweise fatalen Beißangriff auf ein Kind im Dezember 2005 folgten komplette Verbote für Haltung, Zucht, Erwerb und Einfuhr bestimmter Rassen und deren Kreuzungen in weiteren Kantonen, die das Bundesgericht 2007 für nicht verfassungswiedrig erklärte und diese Erklärung 2010 erneut bestätigte.

Die Schweiz ist das deutschsprachige Land mit den meisten Hunderassen, die auf mindestens einem Kanton als Listenhunde geführt werden: nämlich 38. Tessin führt mit 30 gelisteten Rassen die längste Liste, Waadt mit 3 Hunderassen die kürzeste. Über keinerlei Rasseliste verfügen die Kantone Appenzell Außerrhoden und Innerrhoden, Bern, Graubünden, Jura, Luzern, Neuenburg, St. Gallen, die Urkantone und Zug. Natürlich herrscht auch in den einzelnen Kantonen mit Listen keinerlei Einheitlichkeit darüber, welche Hunderassen als potentiell gefährlich eingestuft werden müssen und welche nicht. Manche Rassen benötigen eine Haltungsbewilligung des/der BesitzerIn in einem Kanton, sind jedoch in einem anderen Kanton absolut verboten, was zu rechtlichen Konsequenzen bei Reisen und Umzügen führen kann. Die am häufigsten gelisteten Rassen und deren Kreuzungen umfassen:

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Manche Hunderassen sind nur in einem oder zwei Kantons verboten, wie zum Beispiel:

  • Bullmastiff (nur in Genf und Tessin)
  • Bordeaux Dogge (nur in Genf und Tessin)
  • American Bulldog (nur in Tessin)
  • Anatolischer Hirtehund (nur in Tessin)
  • Bandog ( nur in Zürich)
  • Beauceron (nur in Tessin)
  • Belgischer Schäferhund (nur in Glarus und Tessin)
  • Holländischer Schäferhund (nur in Tessin)
  • Deutscher Schäferhund (nur in Glarus und Tessin)
  • Boerboel (nur in Freiburg und Genf)
  • Deutsche Dogge (nur in Tessin)
  • Hovawart (nur in Glarus)
  • Kaukasischer Owtscharka (nur in Tessin)
  • Zentralasiatischer Owtscharka (Tessin)
  • Südrussischer Owtscharka (nur in Tessin)
  • Komondor (nur in Tessin)
  • Kuvasz (nur in Tessin)
  • Rhodesian Ridgeback (nur in Glarus)
  • Šarplaninac (nur in Tessin)
  • Tatra-Schäferhund (nur in Tessin)
  • Thai Ridgeback (nur in Genf)
  • Tschechoslowakischer Wolfhund (Tessin)
  • Tibet Mastiff (nur in Tessin)

Warum stehen manche Hunderassen auf der Liste?

Während es stimmt, dass manche Hunderassen öfter als andere in Beißattacken auf Menschen und andere Tiere involviert sind, sind die Ursachen für diese Statistik weniger eindeutig. Als Kampfhunde werden grundsätzlich jene Rassen definiert, die früher für Hundekämpfe (Kampfhandlungen zwischen Hunden oder anderen Tieren zur blutigen Unterhaltung des Publikums) speziell gezüchtet wurden: Es wurde besonderer Wert auf Aggressivität, Beißkraft und muskulöse Körper gelegt. Seit diese schrecklichen Spektakel verboten sind, werden die ehemaligen Kampfhunde nun als Schutzhunde oder gar Familienhunde gehalten – dementsprechend wird in der heutigen Zucht ein ausgeglichenes und freundliches Wesen angestrebt. Dennoch kommt es immer wieder zu Zwischenfällen, in denen Mitglieder dieser Hunderassen Menschen (und leider oftmals auch Kinder) beißen. Listenhunde sind also Mitglieder oder Kreuzungen aus jenen Rassen, deren Gefährlichkeit vom Gesetz angenommen wird.

Dennoch genügt es noch lange nicht, zu sagen, die Beißwut liege den Hunden im Blut. Es ist schwierig, eine einzige Ursache für aggressives Verhalten festzumachen: Jene Hunderassen werden häufig bevorzugt von Menschen gehalten, die anderen mit ihren „gefährlichen Hunden“ imponieren wollen, mit den besonderen Anforderungen der Rasse aber überfordert sind, was zu Frustration bei Hund und Herrchen bzw. Frauchen und schließlich zu einem fatalen Fehler beim Spazierengehen oder Spielen führen kann. Auch Kinder werden zu selten im richtigen Umgang mit Hunden geschult und können im Spiel Verhaltensweisen zeigen, die von den Hunden als Angriff gewertet werden können – bei Unaufmerksamkeit der BesitzerInnen kann es da schnell zu einem Unglück kommen. Aus diesem Grund beziehen sich Haltungsauflagen vermehrt auch auf das Verantwortungsbewusstsein und die Tauglichkeit des Halters.Sie wollen mehr über „Listenhunde“ erfahren? Lesen Sie hier über die Vorurteile gegenüber bestimmten Hunderassen oder was Sie vor einem Urlaub mit Listenhund in Dänemark unbedingt beachten müssen!

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