Niederösterreich: Neue Hundegesetze für 2023

by StefanC
Ein Hund mit Krawatte sitzt an einem Schreibtisch.

Kürzlich stellte die niederösterreichische Regierung neue Hundegesetze vor, die 2023 in Kraft treten sollen. Unter anderem sollen Hundehalter einen Sachkundenachweis erbringen. Zudem dürfen nur mehr fünf Hunde pro Haushalt gehalten werden. Auch eine verpflichtende Haftpflichtversicherung für Vierbeiner soll erfolgen.

Laut der Presse stellte Landesrat Gottfried Waldhäusl am Dienstag in St. Pölten Pläne für neue Hundegesetze vor. Diese Gesetzesnovellen Vierbeiner betreffend sollen in der kommenden Landtagssitzung am 7. Juli beschlossen werden. Grundsätzlich gehe es bei den Änderungen darum, für „mehr Sicherheit und Qualität“ in der Haustierhaltung zu sorgen.

Sachkundenachweis für Hundehalter

Ein großes Anliegen ist dabei der Sachkundenachweis für neue Hundehalter. Ab dem 1. Juni 2023 müssen werdende Hundeeltern drei Theoriestunden und eine abschließende Prüfung absolvieren. Die Theorieeinheiten teilen sich dabei in je zwei Stunden mit einem Hundeexperten und eine Stunde mit einem Tierarzt auf. So sollen den Hundebesitzern die Grundlagen der artgerechten Haltung und wichtige Gesundheitsthemen vermittelt werden. Den Unterricht sollen Organisationen wie der Österreichische Kynologenverband (ÖKV) gestalten. Dabei stehe jedoch nicht die Prüfung im Zentrum, sondern die Aufklärung der Hundebesitzer über die Bedürfnisse ihrer Tiere. Nach bestandener Prüfung erhalte man einen sogenannten NÖ Hundepass. Noch wisse man nicht, ob und wie hoch der Kostenbeitrag für diesen Theorieunterricht ausfalle. Verpflichtend ist dieser ab dem genannten Datum für Menschen, die sich zum ersten Mal einen Hund nach Hause holen oder einen neuen Hund willkommen heißen.

Höchstzahl und Versicherung

Zudem soll es eine neue Obergrenze für fünf gehaltene Hunde pro Haushalt geben. Bestimmte Ausnahmen sind durchaus vorgesehen, allerdings soll die Obergrenze hauptsächlich sogenanntes Animal Hoarding verhindern. Haushalten, die aktuell über mehr als fünf Hunde verfügen, will man „schmerzfreie Übergangsfristen“ bieten. Für Landtagsabgeordneten Helmut Hofer-Gruber ist diese Obergrenze jedoch immer noch zu hoch angesetzt. Denn so könnten „viele problematische Halter“ trotzdem immer noch durchs Netz schlüpfen. Dieser Punkt könnte in der Sitzung der niederösterreichischen Landesregierung also noch für Diskussionen sorgen.

Was man jedoch einstimmig begrüßt, ist die Festlegung der verpflichtenden Hundeversicherung für alle „neuen“ Hunde. Dabei soll eine Mindestsumme von 725.000 Euro eventuelle Personen- oder Sachschäden abdecken. Grundsätzlich ist sich Waldhäusl sicher, dass man die neuen Hundegesetze mit großer Zustimmung begrüßt. Sollte dies der Fall sein, können die neuen Hundegesetze schon 2023 in Kraft treten.

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