Kleine Tierschutzvereine ausgebremst

by StefanC
Tierheim

Als einen „gesetzlichen Palawatsch sondergleichen“ bezeichnet der Wiener Tierschutzverein die Tiervermittlung „Neu“ im Internet.

Die Novelle des Tierschutzgesetzes sei ein „undurchsichtiges, gesetzliches Durcheinander“, so der Wiener Tierschutzverein jetzt in einer Aussendung. „Im Tauziehen zwischen Tierschutz und Tierverwertungs-Interessen ist teilweise ein regelrechter „Palawatsch“ herausgekommen, der schon jetzt zu Unsicherheiten in der Bevölkerung und bei Tierschutzorganisationen führt und die Überforderung der Verwaltung steigern wird“, so Madeleine Petrovic, Präsidentin des Wiener Tierschutzvereins.

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Der aktuellste „Palawatsch“, der ans Licht kam, betreffe das Verbot der Vermittlung von Tieren über das Internet. Diesbezüglich steht im neuen Tierschutzgesetz zu lesen: „Das öffentliche Feilhalten, Feil- oder Anbieten zum Kauf oder zur Abgabe (Inverkehrbringen) von Tieren ist nur im Rahmen einer gemäß § 31 Abs. 1 genehmigten Haltung oder durch Züchter, die gemäß § 31 Abs. 4 diese Tätigkeit gemeldet haben, sofern sie nicht auf Grund einer Verordnung von dieser Verpflichtung ausgenommen sind, gestattet. Dies gilt auch für derartige Aktivitäten im Internet. Ausgenommen davon ist die Vornahme solcher Tätigkeiten im Rahmen oder zum Zweck der Land- und Forstwirtschaft.“

Kleinere, private Tierschutzvereine dürfen nicht mehr vermitteln

Demnach dürfen nach dem neuen Gesetz nur genehmigte Halter mit gewerblicher oder sonstiger Tätigkeit (Zoofachhändler und Tierheime), Halter im Rahmen der Land- und Forstwirtschaft sowie Züchter Tiere anbieten.Da merkt man was passiert, wenn der Gesetzgeber schludert und nur, um rasch den äußerst tragischen Tod einer Ministerin auszunützen, einen nicht mit den Tierschutzorganisationen akkordierten Entwurf durchpeitscht“, so Petrovic.

Wie sich nun zeigt, bedeutet dies auch, dass kleinere, private Tierschutzvereine, die selbst kein Tierheim betreiben können, Tiere nicht mehr vermitteln dürfen – weder über Printmedien, noch im Internet. „Zuerst dachten wir ja noch an einen gesetzlichen Fauxpas, denn in den Erläuterungen zum Gesetz sind diese Vereine auch vom Verbot ausgenommen. Wie sich nun zeigt, handelt es sich aber nicht um ein Hoppala sondern um volle Absicht“, so Petrovic. Denn diese Erläuterungen alleine haben keine Gesetzeskraft.

Hunde aus Tötungsstationen haben das Nachsehen

Betroffen sind davon vor allem jene Vereine, die Tiere aus Tötungsstationen aus Nachbarländern Österreichs retten und diese dann hierzulande unter Erfüllung sämtlicher Auflagen an liebevolle Besitzer vermitteln. Denn diese Vereine sind per Gesetz ja keine Tierhalter. Dies wurde nach Informationen des WTV vom zuständigen Ministerium auch bestätigt. „Hier hat der Gesetzgeber einen unfassbaren „Palawatsch“ zusammengebaut. Die Landwirtschaft, Züchter und Tierhandlungen dürfen Tiere übers Internet anbieten, leider auch jene bekannten Zoohändler, die bereits negativ aufgefallen sind. Vereine und Organisationen, die in der Vergangenheit tausende Tierleben gerettet haben, haben das Nachsehen. Das grenzt an Verfassungswidrigkeit“, sagt Petrovic.

Stattdessen geht das Geschäft mit Tieren aus Zoohandlungen, die teilweise aus nicht kontrollierten Aufzuchten im Ausland zukaufen, weiter. „Der Gesetzgeber erlaubt den Profitmachern der Tierausbeutungsindustrie im Internet zu vermitteln und unterstützt und fördert das sogar noch“, so die WTV-Präsidentin. Denn ein von vielen gefordertes Verbot des Verkaufs von Tieren in Zoohandlungen wurde in der Gesetzesnovelle nicht berücksichtigt. „Was ist das für eine Gesetzgebung? Offenbar hat hier die Lobby der Welpen-Mafia Feder geführt. Von Tierschutz kann keine Rede sein“, sagt Petrovic.

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