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Als Haustierbesitzer will man seine Fellnasen in den besten Händen wissen, wenn man für eine gewisse Zeit nicht bei ihnen sein kann. Hier kommen Tierpensionen und Tiersitter ins Spiel! Sie leisten einen wertvollen Beitrag dazu, hochqualitative und artgerechte Haltung auch dann aufrechtzuerhalten, wenn man selbst temporär nicht dazu in der Lage ist. Erfahren Sie hier alles über diese beiden spannenden Berufsbilder!
Urlaubspläne, eine plötzliche Krankheit, veränderte Arbeitszeiten oder zahlreiche andere Umstände können Haustierbesitzer manchmal dazu zwingen, die Betreuung ihrer geliebten Vierbeiner für einen gewissen Zeitraum in andere Hände zu legen. Zu diesem Zweck bieten Tierpensionen und Tiersitter ihre wertvollen Dienstleistungen an. Sie übernehmen gegen Entgelt die Betreuung der Tiere und sorgen für einen festgelegten Zeitrahmen für eine artgerechte Haltung und sorgfältige Pflege aller tierischen Grundbedürfnisse. Doch worin genau unterscheidet sich eine Tierpension von einem Tiersitter und welche Anforderungen bringen diese Berufsbilder mit sich?
Gewerbliche Tierpension
Unter den Schirmbegriff “Tierpension” fallen alle Arten von gewerblichen Einrichtungen, die für einen festgelegten Zeitraum und gegen Entgelt die Haltung und Betreuung von Tieren übernehmen. Dazu gehören Tierpensionen, Tierhotels, Tiertagesstätten und ähnliche Etablissements. Tierpensionen kümmern sich üblicherweise hauptsächlich um Haustiere wie Hunde und Katzen. Je nach Einrichtung und Qualifikation ist jedoch auch die Betreuung anderer Tiere möglich. Welchen Umfang die angebotene Dienstleistung umfasst, ist nicht genau festgelegt und variiert von Dienstleister zu Dienstleister. Zum üblichen Angebot gehören:
- die tierschutzkonforme Haltung von Haustieren für einen festgelegten Zeitraum,
- die angemessene Fütterung & Pflege der anvertrauten Haustiere unter Rücksichtnahme auf besondere Bedürfnisse der individuellen Tiere,
- die artgerechte Auslastung zur Förderung des körperlichen und psychischen Wohlbefindens, z.B. Spaziergänge mit Hunden, artgerechtes Spiel und Streicheleinheiten, gegebenenfalls Kontakt zu Artgenossen.
Die Tätigkeit einer Tierpension kann jede Person im Rahmen des freien Gewerbes anbieten. Allerdings gibt es einige Kriterien zu beachten: Zur Betreibung einer Tierpension muss man eine tierschutzrechtliche Bewilligung und eine Betriebsanlagengenehmigung mit Flächenwidmung beantragen. Denn Mindestvoraussetzungen für die Räumlichkeiten, die in einer Tierpension der Tierbetreuung gewidmet sind, sind in der Tierschutz-Sonderhaltungsverordnung (BGBl. II Nr. 139/2018) genau festgelegt. Die zuständige Behörde prüft einmal jährlich die Einhaltung dieser Voraussetzungen. Darüber hinaus muss man qualifiziertes Personal mit der Betreuung der Tiere betrauen. Zulässige Qualifikationen der Tierbetreuer sind ebenfalls in der Tierschutz-Sonderhaltungsverordnung aufgelistet.
Berufsbild Tiersitter
Für den Beruf Tiersitter gibt es kein allgemein gültiges Berufsbild. Alle Personen, die ein oder mehrere Tiere in Abwesenheit der Besitzer gegen Entgelt beaufsichtigen, gelten als Tiersitter. Demnach bietet er sehr ähnliche Dienstleistungen an wie eine Tierpension, allerdings unterscheiden sich die beiden Berufe im Ort der Ausübung. Ein Tiersitter betreut Tiere in den Räumlichkeiten des Halters, üblicherweise an dessen Wohnort, oder im Freien. Die Futterart, Pflegeutensilien und -produkte sowie Möglichkeiten zur Auslastung sind in der Regel am Ort der Betreuung oder in dessen Nähe vorhanden. Das bedeutet, dass Tiersitter keine tierschutzrechtliche Bewilligung, Betriebsgenehmigung oder Flächenwidmung benötigen.
Zudem unterschiedet sich auch das zeitliche Ausmaß der Betreuung: Ein durchschnittlicher Aufenthalt in einer Tierpension zieht sich über mehrere ganze Tage, während Tiersitter stundenweise in Anspruch genommen werden.
Ausbildungsmöglichkeiten für die Bereiche Tierpension & Tiersitter
Grundsätzlich handelt es sich beim Berufszweig Tierbetreuung um ein freies Gewerbe. Daher ist eine solide Ausbildung und entsprechende einschlägige Erfahrung notwendig, um die Aufgaben einer Tierpension oder eines Tiersitter seriös und tierschutzkonform ausüben zu können.
Der Fachverband der persönlichen Dienstleister hat daher gemeinsam mit Experten eine Ausbildungsempfehlung erstellt, die auf der Seite www.persönliche-dienstleister.at abgerufen werden kann. Weitere Informationen aus dem Bereich der Tierbetreuung finden Sie hier.
WKO Steiermark
Fachgruppe der persönlichen Dienstleister
Tierbetreuer – WKO.at
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