Dienstag, Mai 30, 2023
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Schuldfrage: Inlineskaterin stürzt mit Hund an der Leine

Weil ihr Hund wegen eines anderen Hundes plötzlich stehen blieb, spannte sich die Leine und brachte eine Inlineskaterin zu Fall.

Rechtliche Konsequenzen zieht der Sturz einer Inlineskaterin auf einem Radweg nach sich. Mit ihrem Hund an der Leine unterwegs sichtete sie eine weitere Hundehalterin am Wegesrand – bremste jedoch nicht ab, sondern beschleunigte, um den anderen Hund so rasch als möglich zu passieren, wie derstandard.at schreibt.

Da geschah das für beide Hundehalterinnen scheinbar Unvorhersehbare. Der Vierbeiner am Straßenrand sprang plötzlich in die Mitte des Weges, der Hund der Inlineskaterin blieb abrupt stehen und brachte sein Frauchen zu Fall.

Sie verletzte sich schwer, räumte in einer Klage auf Schadensersatz aber nur ein Drittel Mitverschulden ein. Die beklagte Hundebesitzerin sah das jedoch anders. Sie sah bei der Verletzten das Alleinverschulden.

Eine 1:1 Verschuldensteilung, für die sich die Vorinstanzen entschieden hatten, bestätigte nun der Oberste Gerichtshof, denn Hundehalter haben ihren Hund im Alltag stets so zu halten, dass die erforderliche Sorgfalt bei der Verwahrung des Tieres eingehalten werden könne.

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