OÖ: Neue Hundegesetze könnten großen Hunderassen schaden

by Verena Hauck
Veröffentlicht: Zuletzt aktualisiert am 2 Minuten Lesedauer
Ein großer und ein kleiner Hund sehen sich skeptisch an, neben ihnen ist als Symbol für die 40/20-Regel der Gesetzesänderung in Oberösterreich ein Maßstab und ein Paragraf zu sehen.

Neue Hundegesetz in Oberösterreich: 40/20-Regel

Seit dem 1. Dezember 2024 sind in Oberösterreich eine Reihe neuer Hundegesetze in Kraft getreten (wir berichteten). Diese Gesetzesänderungen zielen besonders darauf ab, Halter zu schulen und durch eine Prüfung verhaltensauffällige Hunde besser zu identifizieren. Schafft der Hund die Alltagstauglichkeitsprüfung nicht, gilt er als „auffällig“, was für Halter strengere Haltungsauflagen bedeutet. Somit soll Beißvorfällen vorgebeugt werden. Allerdings gilt diese Prüfungspflicht nur für größere Hunderassen – das besagt die sogenannte 40/20-Regel.

Denn Hunde, die größer als 40 Zentimeter Widerristhöhe oder schwerer als 20 Kilogramm Körpergewicht sind, müssen ihre Alltagstauglichkeit unter Beweis stellen. Obwohl der Grundgedanke der erhöhten Sicherheit begrüßenswert ist, sehen Hundeexperten die 40/20-Regel sehr kritisch. Denn sie könnte ganz andere, ungeahnte Folgen haben, die besonders großen Hunderassen schadet.

40/20-Regel macht große Hunderassen unverhofft unattraktiv

Tierarzt Andreas Hecht von der Tierklinik Cumberland in Gmunden äußerte sich gegenüber MeinBezirk zweifelnd, ob die 40/20-Regel nicht andere Folgen nach sich ziehen könnte. Nämlich, dass die Haltung großer Hunderassen durch die Prüfungspflicht „unattraktiv“ für Menschen wird. Er fürchtet, dass die Prüfung ausschlaggebend für viele sein könnte, sich stattdessen für eine kleinere Hunderasse zu entscheiden. „Es täte mir leid, wenn Rassen mit im Allgemeinen gutmütigen Wesen, wie etwa der Labrador, dadurch zurückgedrängt werden würden.“

Zeitdruck für Hundeeltern

Auch die Labrador Retriever-Züchter Gudrun und Manuel Mühringer aus Altmünster sehen Verbesserungsbedarf bei den neuen Hundegesetzen in Oberösterreich. Besonders besorgt, dass Besitzer mit laut 40/20-Regel großen Hunderassen diese Alltagstauglichkeitsprüfung vor dem 18. Lebensmonat des Hundes ablegen müssen. „Nicht jeder Besitzer ist der begnadete ‚Lehrer‘ für seinen Hund und braucht länger, um mit seinem Tier ans Ziel zu kommen. Da wird durch das Gesetz viel Druck auf die Besitzer ausgeübt, da [im schlimmsten Fall] mit der Abnahme des Hundes gedroht wird“, so Mühringer. Tatsächlich haben die Züchter seit der Gesetzesänderung schon Absagen von Interessenten erhalten – besonders häufig von angehenden Ersthundebesitzern. 

Die Notwendigkeit, nur mit gewissen Hunderassen eine Alltagstauglichkeitsprüfung abzuschließen und dies bis zum 18. Lebensmonat, könnte viele angehende Hundebesitzer dazu bringen, stattdessen auf eine kleinere Hunderasse umzusteigen, die eventuell gar nicht so gut zu ihrem Lebensstil und Vorstellungen passt. Das verminderte Interesse an großen Hunderassen könnte auch dazu führen, dass diese zurückgedrängt werden. Und in weiterer Folge, dass eine noch größere Nachfrage nach kleinen Hunderassen herrscht, die ohnehin bereits nicht von seriösen Züchtern abgedeckt werden kann. Das Ergebnis: ein möglicher Boom illegaler Welpenfabriken und illegaler „Hinterhofzüchter“. 

Gut besuchte Hundeschulen

Eine erfreuliche Folge jedoch: Hundeschulen in Oberösterreich haben einen Anstieg an Anfragen seit der Gesetzesnovelle vom Dezember verspürt. Denn jene, die unbedingt eine nach 40/20-Regel große Hunderasse halten wollen, sind scheinbar mehr als bereit, fleißig die Schulbank zu drücken. Allerdings würde dies auch bei kleinen Hunderassen sinnvoll sein. Und für mehr Sicherheit und ein angenehmeres Miteinander von Hund und Mensch sorgen. Momentan ist jedoch nicht zu erwarten, dass eine Alltagstauglichkeitsprüfung für alle Hunderassen in naher Zukunft in Kraft treten wird.

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