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Neu für Wiener Hundehalter: Sachkundenachweis ab Juli 2019

Für alle frisch gebackenen Hundebesitzerinnen und Hundebesitzer in Wien gelten ab 1. Juli neue Regelungen. So soll der Sachkundenachweis ein „besseres Miteinander von Mensch und Hund“ sicherstellen. Alle wichtigen Informationen und Anlaufstellen haben wir hier zusammengetragen.

Sachkundenachweis: gesetzliche Regelung für Wien …

Wer sich ab Juli 2019 als Neu-Hundehalter in Wien anmelden möchte, muss erst einen Sachkundekurs absolvieren. Der Sachkundenachweis ist also für alle frisch gebackenen Herrchen und Frauchen verpflichtend. Für all jene, die bereits Hundehalter sind und keinen sogenannten „Listenhund“ (siehe Hundeführschein unten) besitzen, gilt: Sind Bello und ich ein eingespieltes Team, können wir das bei der Prüfung zum „(Geprüften) Stadthund“ beweisen und uns dabei gleich die Hundeabgabe sparen.

Das Programm „Geprüfter Stadthund“ ist aber freiwillig! Verpflichtend ist (neben dem Sachkundenachweis) nur der Hundeführschein für all jene, bei denen ein Vierbeiner einer Rasse einzieht, die zu den „Listenhunden“ gezählt wird.

Die ersten 100 Sachkundekurs-Teilnehmerinnen und -Teilnehmer erhalten einen Gutschein für die Prüfung „Geprüfter Stadthund“!

Übersicht Sachkundenachweis Wien (verpflichtend)

  • Verpflichtend für all jene Wienerinnen und Wiener, die ab 1. Juli einen Hund anmelden möchten und in den zwei Jahren davor keinen Hund gehalten haben.
  • Gilt nur für die Besitzerin / den Besitzer des Hundes! Ist mein Hund zu Besuch bei Freunden (in Wien) beispielsweise, müssen diese KEINEN Sachkundekurs absolviert haben!
  • Inhaltlich wird auf die Vermittlung der Grundkenntnisse zur Hundehaltung gesetzt. Dazu zählen die Themenbereiche
    • Anschaffung
    • Pflege und Gesundheit
    • Entwicklung
    • Erziehung und Lernverhalten
    • rechtliche Bestimmungen für Hund und Herrchen bzw. Frauchen
  • Die Kursdauer beträgt (mindestens) vier Stunden.
  • Die Kursgebühr beträgt 40 Euro. (Die Einnahmen fließen ausschließlich an die Vortragenden, nicht aber an die Stadt Wien.)
  • Die Gruppengröße ist pro Kurs auf 25 beschränkt.
  • Die Anmeldung wird direkt bei den AnbieterInnen vorgenommen. Ihre Kontaktdaten und Kursorte findet man unter www.hunde-kunde.at/Sachkunde/Kursorte_AnbieterInnen.
  • Der Kurs wird ausschließlich von autorisierten Hunde-ExpertInnen gehalten (Infos zu den Vortragenden gibt es unter hunde-kunde.at).
  • Der Grund für den Sachkundenachweis ist die Sicherstellung, angehende Hundebesitzer auf die Anforderungen, die ein Vierbeiner an sie stellen wird, vorzubereiten.

Übersicht: Geprüfter Stadthund (nicht verpflichtend)

  • Das Programm ersetzt den „Freiwilligen Wiener Hundeführschein“ und bleibt freiwillig.
  • Besteht aus einer theoretischen und praktischen Prüfung (ein Multiple-Choice-Test und das Meistern von Alltagssituationen).
  • Für alle Hundehalterinnen und Hundehalter, die keinen sogenannten „Listenhund“ (siehe Hundeführschein) besitzen.
  • Antreten kann jede Person ab dem vollendeten 16. Lebensjahr.
  • Das Mindestalter der Hunde zum Zeitpunkt der Prüfung ist 6 Monate.
  • Die Kosten betragen 30 Euro.
  • Nach erfolgreicher Absolvierung sind Halter für das darauffolgende Jahr von der Hundeabgabe (72 Euro) befreit. (Achtung! Wer bereits den „Freiwilligen Wiener Hundeführschein“ gemacht hat, kann nicht noch einmal von der Hundeabgabe befreit werden.)

Übersicht: Hundeführschein (verpflichtend)

Für alle reinrassigen Hunde und Mischlinge mit oder aus den folgenden Rassen bleibt der Hundeführschein verpflichtend:

Außerdem gelten für diese Vierbeiner an öffentlichen Orten (außer den Hundezonen) Maulkorb- und Leinenpflicht. Auch die 0,5-Promille-Alkoholgrenze ist in Begleitung des Hundes einzuhalten. Achtung! Bei Verstößen können saftige Geldstrafen verhängt werden! Genauere Informationen gibt es hier.“21767″ img_size=“full“ add_caption=“yes“ alignment=“center“]

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