Sachsen: Angeordnete Tötung von Rottweiler „Zeus“ erregt Gemüter

by StefanC
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Der Fall des Rottweilers „Zeus“ sorgt mittlerweile nicht nur mehr in Sachsen für Aufregung: Landratsamt forderte Tötung des Rüden nach Sturz beim Anspringen, die Besitzer kämpfen gegen die fatale Maßnahme.

Der Vorfall selbst ereignete sich bereits vor zwei Jahren in der Nähe von Schneeberg: Im Januar 2018 sprang der Rottweiler-Rüde „Zeus“ einen älteren Herrn von hinten an, der aus direkter Folge vornüber stürzte und schwere Verletzungen im Gesichtsbereich erlitt. Im Zuge der anschließenden Ermittlungen wurde der Hund amtstierärztlich untersucht und eine „klare Gefährlichkeit“ festgestellt. Zum Schutz von weiteren Menschen und Tieren wurde daraufhin die sofortige Tötung angeordnet.

Die Besitzer des Rüden legten unmittelbar Einspruch gegen diese Entscheidung ein und befinden sich seitdem in einem permanenten Kampf um das Leben ihres Hundes. Selbst das Gutachten dreier voneinander unabhängiger Sachverständiger scheint das Urteil des sächsischen Oberverwaltungsgerichts nicht abwenden zu können – einer der Sachverständiger, Thomas Baumann, wandte sich in einem Statement zu dem Fall via Facebook an die Öffentlichkeit: Er betonte, dass man „Zeus“ zwar „nicht heilig sprechen“ dürfe, die empfohlene Maßnahme der Behörde aber in keinem Verhältnis zum Ereignisverlauf stehe – zumal der Hund den Wesenstest bestanden habe. „Die Gefährlichkeit des Hundes habe ich NICHT widerlegt, aber eindeutig darauf hingewiesen, dass das Vorhaben der Behörde keine Euthanasie nach sich ziehen dürfe. Sehr wohl habe ich eine Beauflagung der Hundebesitzer empfohlen“, sagte Baumann in seinem Post.“27347″ img_size=“full“ add_caption=“yes“]

Öffentliche Entrüstung über Euthanasie von „Zeus“

Mittlerweile hat der Fall das Interesse und auch das Mitgefühl der Öffentlichkeit in einem Ausmaß erregt, sodass das sächsische Innenministerium ebenfalls per Facebook auf die zahlreichen Anfragen antwortete: Neben der Erklärung der Sachlage bitte man auch um „Verständnis, dass wir vor Ausgang des Verfahrens keine weiteren Aussagen machen können“, die Entscheidung der Causa soll Mitte März 2020 feststehen. Auch der Beschluss des Oberverwaltungsgerichts wurde dem Post angehängt und ist öffentlich einsehbar.

Mittlerweile wurde zugunsten des Rottweiler-Rüden „Zeus“ eine Petition von den Rechtanwältinnen für Tierrecht Chippa & Hauser an das Sächsische Staatsministerium des Inneren gestartet, die den Behörden unter anderem auch übereiltes Handeln und Voreingenommenheit vorwerfen. Mit der Petition soll der öffentliche Druck auf die Behörden verstärkt und, laut Baumann, die Schaffung eines Präzedenzfalles verhindert werden, der „künftige Euthanasieentscheidungen erheblich erleichtern dürfte“.

So drastische legale Anforderung wie die Zwangseinschläferung eines in einen Unglücksfall involvierten Tieres müssen wohlbegründet sein und einem streng geregelten Behörderweg mit Möglichkeit des Einspruchs folgen. Zu welcher Entscheidung die Landesdirektion Sachsen kommen wird, bleibt abzuwarten.

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