"Wo freie Flächen sind, können Hunde gerne auch ins Wasser"

by StefanC
Hundebaden

Er steht vor oder schon vielmehr mitten in der Tür – der Sommer. Und weckt das Verlangen nach Abkühlung im Wasser nicht nur in uns, sondern vor allem auch in den Fellnasen an unserer Seite.

Badeverbot: Viele Seeuferabschnitte sind privat. Betreibern von Strandbädern ist es selbst überlassen, Hunde zu erlauben oder nicht.

Badeverbot: Viele Seeuferabschnitte sind privat. Betreibern von Strandbädern ist es selbst überlassen, Hunde zu erlauben oder nicht. Foto: © Fotolia

Lange Spaziergänge – und das bei 30 Grad im Schatten? Nicht, wenn die Sonne vom Himmel und der Asphalt auf den Füßen brennt. Dann ist es an der Zeit, sportliche Aktivitäten hintanzustellen und erfrischenden Abkühlungen Platz zu machen. Und nicht nur von innen. Den wohltuenden Sprung ins kalte Nass dankt uns nicht nur der eigene Körper, sondern meist auch der unseres vierbeinigen Lieblings. Also rein ins Auto und ab ans Meer? In die Ferne schweifen muss nicht sein. Ob zum See oder zum nahegelegenen Flussufer – auch Österreich hält das eine oder andere lauschige Badeplätzchen für unsere Vierbeiner bereit. Man muss es nur finden.

Hund in See und Fluss

An Seen mangelt es Österreich nicht. Und Baden in der Natur ist ja doch am schönsten. 74 der größeren Seen werden nachhaltig von den Bundesforsten betreut, wie zum Beispiel der Traunsee im Salzkammergut oder der Millstätter See in Kärnten. Beide haben Zugänge, wo auch Hunde ins Wasser dürfen. „Grundsätzlich sieht das Österreichische Wasserrechtsgesetz eine Unterscheidung zwischen öffentlichen und privaten Gewässern vor. Wichtig ist die Zuordnung vor allem im Hinblick auf die jedermann unentgeltlich mögliche Nutzung.

Bei öffentlichen Gewässern – wie insbesondere den drei größten österreichischen Seen, Attersee, Traunsee und Wörther See – umfasst sie als ‚großer Gemeingebrauch‘ unter anderem das Tränken, Schöpfen, Waschen, Baden und Tauchen sowie die Benutzung der Eisdecke von Mensch und Tier. Für Privatgewässer hingegen gilt der ‚kleine Gemeingebrauch‘, der auf Tränken und Schöpfen beschränkt ist“, weiß Andrea Kaltenegger von den Österreichischen Bundesforsten. „Grundsätzlich ist das Baden für Hunde in Österreichs öffentlichen Gewässern nicht verboten. Die Bundesforste sind da jetzt nicht so streng. Überall, wo freie Flächen sind, können Hunde gerne auch ins Wasser. Jedoch sind viele Seeuferflächen in Österreich privat oder verpachtet, da gibt es dann natürlich eigene Regeln. Hunde dürfen natürlich nicht auf den Privatgrund, das wäre so ähnlich, als würde man einfach Nachbars Garten betreten“, erklärt Kaltenegger.

Am Flussufer willkommen

An insgesamt 40 Naturbadeplätzen haben die Bundesforste einen öffentlichen Seezugang geschaffen, der einen kostenfreien Sprung ins kühle Nass ermöglicht. „Dort, wo wirklich freie Naturuferzonen sind, können Hunde sehr gerne baden gehen. Ansonsten ist man den gesetzlichen Regeln und Vorschriften unterworfen wie jeder andere“, so Kaltenegger. Öffentliche Naturbadeplätze seien gekennzeichnet, „aber wird in einer Gemeinde ein Badebetrieb aufrechterhalten, sind dort die rechtlichen Vorgaben des Bäderhygienegesetzes zu befolgen“. Mit Flüssen ist es da schon einfacher. „Wir haben ja auch viele Fließgewässer in Österreich. Da dürfen Hunde natürlich entlang des Ufers ins Wasser gehen“, erklärt Kaltenegger weiter.

„Grundsätzlich ist das Baden für Hunde in Österreichs öffentlichen Gewässern nicht verboten. Foto: © ÖBf-Archiv

In Strandbädern nur selten erlaubt

Hundebesitzer sind sich dessen längst bewusst: Ihre Vierbeiner werden nicht an jedem Badeplatz mit Freuden in Empfang genommen. Nicht selten findet man sich und sein Fellknäuel – in Erwartung einer ersehnten Abkühlung – plötzlich doch vor einem Hundeverbotsschild wieder. Vor allem in Frei-, aber auch in vielen Strandbädern besteht oft ein komplettes Hundeverbot. Betreiber wollen Konflikten somit oft aus dem Weg gehen – die es zwischen Badegästen und Hundebesitzern leider doch immer wieder gibt.

Grundsätzlich gäbe es im Bäderhygienegesetz, das ein Badebetrieb zu befolgen hat, jedoch keinen Passus, der besagt, dass Hunde in Strandbädern verboten sind. Gerade in Sachen Hygiene und Leinenpflicht kommt es aber immer wieder zu Konflikten. Räumt man jedoch Badegästen mit, aber auch ohne Hund genügend Platz ein, steht einem harmonischen mit einander Planschen nichts im Wege. „Wir haben schon seit Jahren auch einen Zugang für Hunde, weil wir viele Dauercamper mit Hund haben“, heißt es zum Beispiel aus dem Sonnenhotel Hafnersee am Hafnersee in Kärnten, wo Hunde auch auf dem Badeplatz willkommen, aber an der Leine zu führen sind. „Sowohl die Einheimischen als auch die Dauercamper nutzen die Gelegenheit sehr gerne“.

Eigene Hundebadezone

Bewusst für eine eigens eingerichtete Hundebadezone entschloss man sich zum Beispiel im Ferlacher Strandbad Reßnig in Kärnten. „Um den Bedürfnissen aller Badegäste gerecht zu werden und das friedliche Miteinander von Mensch und Hund zu fördern“. Allerdings gilt auch hier – wie überall – Rücksicht ist von beiden Seiten, ob Mensch mit oder ohne Hund, gefragt. Hier steht aber eines fest: „Die Hundebadezone wird von Herrchen und Frauchen mit ihren Vierbeinern sehr gut angenommen“.

Hier dürfen Hunde ins Wasser!

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