Wenn die Urlaubsliebe mit nach Hause kommt

by StefanC
Urlaub: Hund am Strand blickt freudig in die Kamera,

Ein Blick, ein Wuff und schon ist es geschehen… Doch was muss man berücksichtigen, wenn die Urlaubsliebe mit nach Hause reist?

Sommer, Sonne, Ferienstimmung und dann zwei so treuherzige braune Augen … Vielen Hundefreunden zerreißt es fast das Herz, wenn sie eine „Urlaubsliebe auf vier Pfoten“ im Urlaubsland zurücklassen müssen.

„Nicht spontan und unüberlegt handeln. Hunde sind Lebewesen mit hohen Anforderungen an ihren künftigen Halter“, appelliert Dipl. Tzt. Dr. Sonja Huber- Wutschitz, zweite Vizepräsidentin der Österreichischen Tierärztekammer, an das Verantwortungsbewusstsein der Hundefreunde. Wer sich die Sache jedoch reiflich überlegt hat, für den gilt es vor Ort, im Urlaubsland, einen Tierarzt aufzusuchen und einige Dinge abzuklären.

So braucht der Hund eine Kennzeichnung (Mikrochip oder Tätowierung), einen gültigen EU-Heimtierausweis mit allen Angaben zu bereits erfolgten Impfungen, etc. Ganz wesentlich dabei ist die Tollwutimpfung, die per Verordnung 998/2003 von der EU vorgeschrieben ist. Dr. Huber- Wutschitz rät: „Zu Hause angekommen, möglichst rasch den Tierarzt aufsuchen, um weitere Impfungen usw. zu besprechen.“

Info:

  • 1. Tollwut-Schutz: Die EU-Verordnung 998/2003 regelt die dies bezüglich den den Reiseverkehr. Impfen Sie Ihr Tier mindestens 21 Tage vor Einreise.
  • 2. Kennzeichnung: mit einem Mikrochip oder einer Tätowierung (gültig bis Ende 2011)
  • 3. Heimtierausweis: Ein korrekt ausgefüllten EU-Heimtierausweis ist Pflicht.

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