Weiter Unklarheiten über von Jäger erschossener Hündin Kira

by StefanC
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Im November 2020 wurde Australian Shepherd-Hündin Kira von einem Jäger tödlich getroffen, nachdem sie Rehe über eine Wiese gejagt haben soll. Nun gaben sowohl der betroffene Jäger als auch Kiras Besitzerin eine Stellungnahme zu dem Vorfall ab.

Wir berichteten bereits von dem tragischen Vorfall am 23. November 2020 in Schleedorf im Salzburger Flachgau: Die Besitzerin des Australian Shepherd Kira war gerade mit Arbeiten auf ihrem Waldgrundstück beschäftigt und hatte die Hündin für wenige Minuten aus den Augen verloren, als sie zwei Schüsse vernahm. Wenig später fand sie Kira leblos vor. Nachdem der frei laufende Hund im Gemeindegebiet Rehe gejagt haben soll, war das Tier von einem Aufsichtsjäger durch tödliche Gewehrschüsse getroffen worden. Da die Besitzerin von Kira Blutflecken auf dem Gehweg verdächtig fand, erhob sie Anklage gegen den Jäger. Denn der Abschuss von Hunden und Katzen ist nur im freien Feld, nicht aber auf öffentlichen Straßen oder Gehwegen rechtlich zulässig. Die Staatsanwaltschaft sah keinen Grund für weitere Ermittlungen, der Hund sei in legitimer Ausübung des Jagdschutzdienstes erschossen worden. Auf der Webseite der „Salzburger Jägerschaft“ schilderte nun Landesjägermeister Max Mayr Melnhof sehr ausführlich den Vorfall: Er bedauert, dass es zum Abschuss der Hündin kommen musste, beteuerte aber, dass dies nur als letzte Maßnahme geschehen war und die Schuld nicht beim Aufsichtsjäger liege. „Abschließend halte ich klar fest, dass nicht der Jäger am Tod dieses Hundes Schuld ist, sondern ausschließlich die Hundehalterin von „Kira“.“

Hundebesitzerin sieht Widersprüche

Die Tierschutzorganisation „Verein gegen Tierfabriken„, die initial über den Fall berichteten, gaben der Besitzerin von Kira nun Gelegenheit, ihre Sicht des Vorfalls darzulegen. Sie widerspricht einigen Behauptungen Mayr Melnhofs. Dieser wies beispielsweise darauf hin, dass Kira bereits mehrmals in u.a. diesem Revierteil jagend angetroffen wurde und ihre Besitzerin mehrmals mündlich verwarnt wurde. In einem Telefonat soll sie zugegeben haben, von dieser Gewohnheit Kiras zu wissen. Die Hundehalterin behauptet nun, dass es weder zu mündlichen Verwarnungen gekommen sei, noch, dass es ein Telefonat gegeben haben soll. Des Weiteren sind die Blutflecken auf dem Gehweg für sie weiterhin Beweis, dass Kira unrechtmäßig erschossen worden war. Die Erklärung, diese seien beim Verladen der verstorbenen Hündin in den Wagen des Aufsichtsjägers entstanden, nachdem man die Hündin von der Abschusstelle auf dem Feld auf den Weg geschleift habe, akzeptiere sie nicht: „Man erkannte an den Schleifspuren eindeutig aufgrund der dort vorhandenen Maulwurfshügel, dass Kira in die Wiese hinein- und nicht herausgezogen wurde.“

Trauer und Bedauern auf beiden Seiten, aber keine Einigkeit

Dass die Schuld an Kiras Tod allein bei ihr liegen soll, empfindet sie als „gelinde gesagt mehr als anmaßend“. Doch obwohl es Bedauern von Seiten der Jägerschaft und große Trauer auf Seiten der Hundebesitzerin gebe, wird man sich über den genauen Ablauf des 23. November wahrscheinlich nicht einig werden. Einer Meinung ist man sich jedoch in einer einzigen Sache, wenn auch aus verschiedenen Gründen: Solch ein tragischer Vorfall dürfe sich niemals wiederholen.

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