Vorläufiges Gassi-Verbot: Nena muss in die Hundeschule

by StefanC
Nena mit Gitarre und ihre Dobermann-Hündin Ella neben sich.

Nachdem ihre Dobermann-Hündin Ella ein Reh totgebissen hatte, bekam die deutsche Popikone Nena Ärger mit der Justiz. Denn sie hatte ihre Fellnase ohne Leine durch ein Gebiet mit Leinenpflicht geführt. Nun muss die Hundemama die Schulbank drücken. Denn sie darf Ella erst dann wieder Gassi führen, wenn sie den Hundeführerschein abgelegt hat.

Mit dem freilaufenden Hund an der Seite in einem lauschigen Wäldchen entspannt joggen zu gehen – was gibt es Schöneres? Doch leider ist dieses Idyll nicht in jedem Waldgebiet möglich – denn zum Schutz der Wildtiere gilt in manchen Regionen Leinenpflicht für alle Hunde. Zudem ist in den meisten deutschen Ortsgebieten ebenfalls absolute Leinenpflicht gültig – auch für die Hunde von Pop-Superstars wie Nena. Laut Wamiz war diese regelmäßig mit ihrer Dobermann-Hündin Ella ohne Leine im Hamburger Waldstück Wehlbrock unterwegs, Nachbarn hätten sich bereits mehrmals über diese Praktik beschwert. Hinweisschilder im ganzen Gebiet weisen zudem darauf hin, dass Hunde an die Leine zu nehmen sind. Außerdem hätte Ella 2014 bereits ein Reh gehetzt, im Jahr darauf eskalierte die Situation.

Vor Gericht

Ella entdeckte bei der Joggingrunde ein einjähriges Reh in der Nähe, jagte dem Tier hinterher und biss es tot. So kam es zu einem Strafverfahren vor Gericht wegen Jagdwilderei, denn Nena hätte ihre Sorgfaltspflicht verletzt. Zu einer Verurteilung und Strafe kam es jedoch nicht, das Verfahren wurde unter Auflagen eingestellt. Nena wurde ein Gassi-Verbot auferlegt – sie dürfe erst dann wieder mit Ella spazieren gehen, wenn sie den Hundeführerschein absolviert hatte.

Strenge Auflagen?

In einer Hundeschule oder mit einem privaten Hundetrainer sollte die Popikone Verantwortungsbewusstsein und den richtigen Umgang mit ihrem Hund lernen. Zur Aufhebung des Verbots müsse Ella „Fortschritte im Gehorsam und in der Leinenführung“ zeigen, erst dann dürfen Frauchen und Vierbeiner wieder zusammen vor die Tür. In der Zwischenzeit dürfen nur andere Personen die Hündin spazieren führen – und nur angeleint. Laut dem zuständigen Jagdpächter soll die Entscheidung des Gerichts so milde ausgefallen sein, weil Nena einen „Promi-Bonus“ erhalten hätte. Denn oftmals drohen wildernden Hunden leider weitaus schlimmere Konsequenzen.

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