Verreisen mit Hund – wofür bist du haftbar

by StefanC
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Grundsätzlich spricht nichts gegen ein Verreisen mit dem Hund. Besonders die schönsten Wochen des Jahres verbringen Hundebesitzer gerne zusammen mit ihrem Vierbeiner. In dem Reisegepäck für den Hund sollte ebenfalls eine Hundehaftpflichtversicherung enthalten sein.

Verreisen mit Hund

Innerhalb Deutschlands gibt es unterschiedliche Vorschriften. Mit einem generellen Versicherungsschutz bist du immer auf der sicheren Seite und musst dir keine Gedanken über die Richtlinien der einzelnen Bundesländer machen. Im europäischen Ausland (EU) sind die gesetzlichen Bestimmungen teilweise schärfer oder lockerer als in Deutschland. Mit einer Versicherungspolice mit Abdeckung für einen unbeschränkten europäischen Aufenthalt kannst du beruhigt mit dem Hund verreisen. Häufig ist der Basisversicherungsschutz bei Reisen in Drittländer (weltweit) für eine bestimmte Dauer eingeschränkt.

Vor dem Verreisen mit Hund ins Ausland sollte auf jeden Fall mit der Versicherung die mögliche Leistungsübernahme angesprochen werden. Welche Richtlinien müssen ausländische Rechnungen erfüllen, damit die Kosten übernommen werden. Eine Ablehnung durch die Versicherung aufgrund von Formfehlern ist nicht nur ärgerlich, sondern möglicherweise teuer. Bei einem Schadensfall kann durch ein Telefonat mit dem Versicherer wichtige Fragen geklärt werden.“31506″ img_size=“full“]

Gründe für eine Hundehaftpflicht

Als Hundebesitzer bist du generell für jeden Schaden, den dein Vierbeiner verursacht verantwortlich. Dabei ist es völlig egal, ob du durch dein Verhalten mitschuldig oder unschuldig bist. Alle Schäden gegenüber anderen Personen, Sachen oder Tieren müssen von dir beglichen werden. Das kann teuer werden. Die Nachfolgekosten dürfen nicht unterschätzt werden, beispielsweise Schadensersatzansprüche (berufliche Ausfallzeiten). Das Versicherungsunternehmen unterstützt seine Mitglieder ebenfalls im Kampf gegen unberechtigte Schadensersatzforderungen. In manchen Bundesländern ist eine Versicherungspflicht sogar vorgeschrieben.„31507“ img_size=“full“]Auch Hunde können sich im Urlaub verletzten. Für kleinere Verletzungen empfehlen wir das iBaby-Fish Erste-Hilfe-Set für Haustiere.

Hundehaftpflicht mit Zusatzleistungen

Die Haftpflichtversicherungen bieten unterschiedliche Mindestlaufzeiten wie beispielsweise ein, drei oder fünf Jahre an. Außerdem variieren die Angebote ebenfalls mit oder ohne Selbstbeteiligung. Mit diesen Optionen kann die Versicherungsprämie günstiger werden. Der Versicherungsschutz sollte auf die Rasse, das Temperament und das Alter des Hundes abgestimmt werden.

Auf jeden Fall sollten alle Familienmitglieder und fremde Personen (Freunde, Bekannte, Nachbarn) im Versicherungsschutz eingebunden sein. Das bedeutet alle Schäden, die der Hund unter der Aufsicht von anderen Personen verursacht, sind abgedeckt. Gerade im Urlaub übernehmen Freunde mal gerne die Gassirunden mit dem Vierbeiner. Für eine professionelle Hundebetreuung (gewerbsmäßig) gilt das nicht.

Das Führen ohne Leine ist in der Regel mitversichert. Hier bitte vor Abschluss darauf achten. Der Freilauf für Hunde ist nicht generell verboten. Es gibt in verschiedenen Bereichen Einschränkungen (Bundesländer, Ausland). Schnell kann durch instinktive Reaktionen deines Hundes ein Sach- oder Personenschaden oder eine „Beißerei“ mit einem Artgenossen entstehen. In manchen Ländern laufen die sogenannten „Hofhunde“ frei in der Nähe des Anwesens herum. Hier kann schnell eine Konfrontation die Folge sein.

Sinnvoll ist ebenfalls die Abdeckung von Miet- und Gebäudeschäden. Dadurch ist die Nutzung von Hotelzimmern oder Ferienwohnungen sowie Ferienhäusern während des Urlaubs abgesichert. Ein verärgerter Eigentümer kann durch den Nachweis einer Hundehaftpflicht schnell beruhigt werden.

Die meisten Hundeversicherer bieten gleichzeitig den Schutz während des Besuches einer Hundeschule an. Die Hundeausbildung kann am Wohnort oder auf Reisen durchgeführt werden. Es gibt genügend Hundekursangebote in Deutschland (Hundesporthotel) und in den Nachbarländern. Die Kombination Erholung und Hundeerziehung ist eine Alternative für einen „Aktivurlaub“. Die Aktivitäten eines Sporthundes (Turniere, Rennen) sollten ebenfalls abgesichert sein. Entweder durch einen zusätzlichen Versicherungsbaustein oder dieser Schutz ist unter dem Begriff „Hundeschule“ eingeordnet. Wenn das aus dem Versicherungsangebot nicht eindeutig hervorgeht, am besten nachfragen.

Es gibt ebenfalls die Möglichkeit einen unkastrierten Rüden vor den finanziellen Folgen eines ungewollten Deckaktes zu versichern. Die Kosten bei einer prämierten Zuchthündin sind nicht zu unterschätzen.

Autor: Alexander Gerling

Alexander ist passionierter Reisender und Besitzer zweier Labradore. Seit seiner Kindheit gehören Hunde zu seinen besten Freunden und auch Reisebegleitern. Die Beziehung Mensch – Hund (und das Reisen) ist für ihn ein faszinierendes Thema, das ihn täglich auch während seiner Arbeit beim (Hunde)Versicherer Coya beschäftigt. Alexander lebt mit seiner Familie und Hunden in Berlin.

Weitere Infos unter: https://de.luko.eu/

 

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