Urteil im Dackelmord – bedingte Haft und Psychotherapie

by StefanC
Urteil im Dackelmord – bedingte Haft und Psychotherapie

Vielen Hundefreunden ist die unfassbar grausame Tat zweier Jugendlicher noch im Gedächtnis. Sie haben den Dackel des Großvaters einer Freundin brutal erschlagen. Jetzt fällte das Bezirksgericht Weiz, Steiermark, die Urteile:  Zwei bzw. drei Monate bedingte Haft und die Inanspruchnahme einer Psychotherapie. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.

Der Vorfall ereignete sich bereits Ende März im Bezirk Weiz in der Steiermark. Die Enkelin des 75jährigen Hundebesitzers war mit Freunden in einer Disco in Graz unterwegs und bot diesen anschließend an auch bei ihrem Großvater zu übernachten. Das wurde dem Hund des älteren Hausherrn offenbar zum Verhängnis.

Wie sich nun vor Gericht herausstellte, haben die beiden Jugendlichen in dieser Nacht den Hund zunächst mit Tritten gequält und danach mit einem Handbeil brutal erschlagen. Über ein Motiv dieser Wahnsinnstat wurde nichts bekannt. Obwohl der Pensionist sofort Verdacht schöpfte, konnten erst Hinweise von Freunden der beiden Jugendlichen die beiden Täter überführen. Diese hatten mir ihrer grausamen Tat auch noch geprahlt.

Vier Pfoten begrüßen Urteil

Nun fällte das Weizer Bezirksgericht ein Urteil. Für viele Tierfreunde zu milde: zwei bzw. drei Monate bedingte Haft und die richterliche Verordnung einer Psychotherapie. „Die Täter sind minderjährig, und sie haben Reue gezeigt – diese Tatsachen wurden zu Recht berücksichtigt“, sagt VIER PFOTEN Kampagnenmitarbeiterin Irina Fronescu. Die Aussage des Richters im Zuge der Urteilsbegründung, man müsse einer „beginnenden Aggressionstendenz“ entgegentreten, ist laut VIER PFOTEN aufgrund der Grausamkeit der Tat zwar stark verharmlosend, dennoch sei das Urteil das richtige Signal.

Generell ist VIER PFOTEN im Hinblick auf die steigende Anzahl der Tierquälerei-Fälle dennoch besorgt. „Wenn Täter volljährig sind, wünschen wir uns generell ein etwas konsequenteres Vorgehen der Justiz“, so Irina Fronescu. „Der Strafrahmen bei Tierquälerei – Freiheitsstrafen bis zu einem Jahr – wird einfach nicht ausgenutzt, auch bei wirklich rohen Vergehen.“

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