Nach einem unglücklichen Vorfall im Jahr 2018 wurde der Rottweiler Zeus zum Tode verurteilt. Trotz bestandenen Wesenstest und mehreren Gutachten wollten die Behörden nicht von ihrem Urteil abrücken, dass der Hund gefährlich sei. Nach zwei Jahren ist das Leben von Zeus dank zweier Anwältinnen für Tierrecht gerettet. Er durfte endlich nach Hause zurückkehren!
Wie Die Hundezeitung bereits berichtete, war der auslösende Vorfall im Januar 2018 eher ein unglücklicher Vofall als ein kaltblütiger Angriff. In Schneeberg in Sachsen hatte Rottweiler-Rüde Zeus einen älteren Herren von hinten angesprungen. Dieser verlor leider das Gleichgewicht und fiel vorneüber, wobei er sich schwere Verletzungen im Gesicht zuzog. Nach einer amtstierärztlichen Untersuchung stand für die Behörden das Urteil fest: Zeus musste als „gefährlich“ eingestuft und sollte als Präventivmaßnahme eingeschläfert werden. Sofort legten die Besitzer des Hundes Einspruch gegen dieses Urteil ein. Doch trotz bestandenen Wesenstest und Gutachten dreier voneinander unabhängiger Sachverständiger wollten die Behörden das Urteil nicht ändern.
Fall erregt Gemüter
Nachdem der Fall an die Öffenlichkeit gelangt war, war auch die Entrüstung der Tierfreunde groß. Auch einer der Gutachter, Thomas Baumann, äußerte sich publik zu der Tötungsverordnung: Er betonte, dass man „Zeus“ zwar „nicht heilig sprechen“ dürfe, die empfohlene Maßnahme der Behörde aber in keinem Verhältnis zum Ereignisverlauf stehe – zumal der Hund den Wesenstest bestanden habe. „Die Gefährlichkeit des Hundes habe ich NICHT widerlegt, aber eindeutig darauf hingewiesen, dass das Vorhaben der Behörde keine Euthanasie nach sich ziehen dürfe. Sehr wohl habe ich eine Beauflagung der Hundebesitzer empfohlen.“ Schließlich nahmen sich zwei Anwältinnen für Tierrecht der Causa an und kämpften um das Leben von Zeus. Neben dem Einspruch gegen das Urteil starteten sie auch eine Petition um Gnade für den Rüden.
Unerbittlicher Kampf um ein Leben
Diese wurde dem Sächsischen Staatsministerium vorgelegt. Zusammen mit dem Wesentest, den Gutachten und dem unerbittlichen Einsatz vor Gericht konnte tatsächlich ein guter Ausgang erreicht werden. Nun posteten die Anwältinnen Chiappa & Hauser ein Update über den Fall auf Facebook: Zeus durfte wieder nach Hause kommen und befindet sich wieder inmitten seiner Familie. Die beiden Frauen bedanken sich bei all jenen, welche die Petition unterschrieben und sich öffentlich für das Leben von Zeus ausgesprochen haben. „Das gab es noch nie. Wir sagen mit Stolz, dass wir juristische Geschichte geschrieben haben“, ist das Anwalts-Duo erfreut. „Lange haben wir uns vorgestellt, wie schön die Rückkehr von Zeus in sein kuscheliges Körbchen wäre. Jetzt jedoch die Rückkehr zu sehen, ist ein unbeschreibliches Glücksgefühl. Wir freuen uns von Herzen für Zeus und seine Familie!“