Update: Polizeihunde starben tatsächlich durch Hitzschlag

by StefanC
Ein Polizeihund vor einem wolkenverhangenen Hintergrund.

Es war ein Schock für die ganze Polizeibehörde: Vier Tiere eines Hundeführers, davon zwei Polizeihunde, starben nach einer Joggingrunde plötzlich. Weil man von einem Giftanschlag ausging, untersuchte man die Leichname der Tiere. Nun steht es fest: Wahrscheinlich waren die Hunde wegen Hitzschlags verstorben. Dem Beamten droht nun eine Erhebung wegen möglicher Tierquälerei.

Es war ein Schock für den Polizeihundeführer: Im August war er zum Mittag mit vier Hunden zum Joggen unterwegs. Mit den zwei aktiven Diensthunden, einem Junghund in Ausbildung und einem Deutschen Schäferhund lief er in einem nahen Waldstück, als eines der Tiere plötzlich einen Schwächeanfall erlitt. Sofort brach der Hundeführer die Trainingseinheit ab – aber da war es schon zu spät. Alle vier Hunde, darunter zwei Polizeihunde, starben kurz darauf (wir berichteten). Schnell schloss Polizeisprecher Johann Baumschlager die sommerliche Hitze als Todesursache aus. Obwohl alle vier Hunde während des Joggens einen Maulkorb getragen hatte, vermutete man einen Giftanschlag. Beamte durchkämmten erfolglos das Gebiet, die Leichname der Hunde wurden zur Obduktion an die Veterinärmedizinische Universität Wien geschickt. Nun liegen die Ergebnisse vor.

Tod durch Hitzschlag

Nach mehreren Wochen Wartezeit kann die Pathologie nun die Ergebnisse der Obduktion vorlegen. Laut ORF Niederösterreich hat man festgestellt, dass die vier Hunde „mit hoher Wahrscheinlichkeit durch Überwärmung an akutem Herzkreislaufversagen (Hitzschlag) verendet“ sind. Die körperliche Aktivität während sommerlicher Höchsttemperaturen von knapp 30 Grad schienen den Polizeihunden zu sehr zugesetzt zu haben. Berichten zufolge habe das Landeskriminalamt Niederösterreich nun eine Erhebung gegen den Polizeihundeführer wegen möglicher Tierquälerei begonnen, der nach dem Vorfall psychologische Betreuung in Anspruch nehmen musste. Die zuständige Staatsanwaltschaft und das Gericht sollen danach eine strafrechtliche Beurteilung vornehmen. Polizeisprecher Baumschlager betonte jedoch, dass dienstrechtliche Maßnahmen direkt der Landespolizeidirektion Niederösterreich obliegen. Ob man dort Handlungsbedarf sieht, wird die Zukunft zeigen.

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