Trotz Corona Gassi gegangen – Frau muss 1200 Euro zahlen

by StefanC
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Wer sich mit dem Covid-19-Virus infiziert hat, wird entweder im Krankenhaus in Quarantäne behandelt oder muss sich selbst zu Hause isolieren. Eine Innviertlerin, die am Corona-Virus erkrankt war, wollte mit ihren Hunden auf einem abgelgenen Feldweg Gassi gehen. Nun muss sie eine saftige Geldstrafe abbüßen.

Wie die Oberösterreichischen Nachrichten berichteten, wurde nun eine 54-jährige Innviertlerin aus dem Bezirk Ried zu einer Geldstrafe verurteilt – wegen „Gefährdung von Menschen durch übertragbare Krankheiten“. Sie hatte sich mit dem Corona-Virus infiziert und von der Behörde einen Absonderungsbescheid erhalten. Sie dürfe das Haus nicht verlassen und solle Sozialkontakte vermeiden. Als man sie bei einer zufälligen Polizeikontrolle nicht zu Hause antraf, setzte es ein Bußgeld: 1200 Euro. Die Frau hatte ihr Heim verlassen, um mit ihren Hunden Gassi zu gehen. „Ich hatte einige Tage Symptome, dann aber nicht mehr. Meine Hunde haben es nach acht Tagen nicht mehr ausgehalten, deshalb bin ich mit dem Auto am Abend zu einem abgelegenen Feldweg gefahren, um einen kurzen Spaziergang zu machen. Ich habe niemanden getroffen und eine Maske getragen“, beteuerte die Frau. „Die Hunde sind es gewohnt, dass ich jeden Tag ein bis zwei Stunden mit ihnen spazieren gehe. Wenn mir tatsächlich ein Spaziergeher begegnet wäre, dann wäre ich in die Wiese ausgewichen.“ Sie hatte niemanden gefährden wollen und dachte, gute Sicherheitsvorkehrungen getroffen zu haben.

Strenger Hausarrest

Es ist verständlich, dass die Frau ihren Hunden Auslauf gönnen wollte. Denn für unsere Vierbeiner ist selbst ein großer Garten kein Ersatz für einen Spaziergang. Doch so löblich die Bemühungen der Frau waren, auf ihrer Gassirunde niemanden zu gefährden, sind die Regelungen bei einer Corona-Infektion klar. Das Landesgericht Ried entschied sich für eine Verurteilung, weil im Falle eines Autounfalls oder ähnlichen Zwischenfalls nicht mehr gewährleistet gewesen wäre, eine sichere Distanz zu anderen Personen einhalten zu können. Weil die Frau geständig war, beließ Richterin Claudia Lechner es bei einer teilbedingten Geldstrafe von 1200 Euro. 600 davon müssen bezahlt werden, der Rest wird auf Bewährung ausgesezt. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

Erfahren Sie hier, wie sie bei Covid-19-Quaratäne am besten für Ihre Vierbeiner sorgen können! Denn trotz Corona Gassi zu gehen, zahlt sich für niemanden aus.

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