Tirol: Sachkundenachweis ab 1. Oktober 2020 Pflicht

by StefanC
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Für erstmalige Hundebesitzer ist in Tirol Sachkundenachweis ab 1. Oktober 2020 verpflichtend. Damit reagiert das Bundesland auf steigende Zahlen von Vierbeinern und Zwischenfällen.

Um die artgerechte Haltung von Vierbeinern zu fördern, so das Hauptargument von offizieller Stelle, gilt in Tirol Sachkundenachweispflicht für erstmalige Hundebesitzer. Zudem soll die Maßnahme, die im neuen Polizeigesetz des Landes festgeschrieben ist, Konflikte und Unfälle vermeiden.

Anzahl der Hunde stark gestiegen

Wie die Kronen Zeitung berichtet, ist die Zahl der Hunde in den vergangenen Jahren in Tirol „deutlich stärker gestiegen als in anderen Bundesländern“. Schätzungen zufolge geht man von rund 40.000 Tieren aus. Dies wirkte sich leider auch negativ auf die Zahl der Unfälle aus. So kam es zunehmend zu Konflikten sowie Beißattacken auf Menschen. Mit den Regelungen des neuen Polizeigesetzes soll ein harmonisches Miteinander zwischen Mensch und Hund gefördert werden und gleichzeitig der Tierschutz bzw. die artgerechte Haltung in den Vordergrund gerückt werden. Zudem werden im Gesetz Bestimmungen zu Leinen- und Maulkorbpflicht geregelt.

Dass Tirol Sachkundenachweis und andere Regeln erstmals im Polizeigesetz verankert, begründet die Landesrätin Patrizia Zoller-Frischauf von der Tiroler Volkspartei folgendermaßen: „Wer sich einen Hund anschaffen will, muss sich seiner Verantwortung und seinen Pflichten gegenüber dem Tier und der Gesellschaft bewusst sein.“

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