Tierversorgung bei Ausgangssperre in Österreich und Deutschland

by StefanC
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Die geltenden Maßnahmen zur Eindämmung des Coronavirus wurden bis Ostermontag verlängert und einige Gemeinden sind bereits unter Quarantäne. Viele Haustierbesitzer sind beunruhigt. Wie sieht die Tierversorgung bei Ausgangssperre aus und was bedeuten die Ausgangsbeschränkungen für Tierheime?

Die aktuellen Ausgangsbeschränkungen legen jedem Bürger nahe sich so wenig wie möglich in der Öffentlichkeit zu bewegen und Sozialkontakte soweit es geht zu meiden. Nicht infizierte Personen, die keine Quarantäne verordnet bekommen haben, dürfen ihre Haustiere auch weiterhin grundversorgen. Dazu gehört auch das Ausführen des Hundes. Der Österreichische Tierschutzverband weist darauf hin, dass Spaziergänge „allerdings nur alleine oder maximal im Beisein jener Personen, mit denen Sie gemeinsam in einem Haushalt leben (z.B. Ehepartner, Kinder)“ möglich ist. „Bitte verlegen Sie Ihre Gassi-Runden dabei in möglichst entlegene Gebiete (z.B. in den Wald) oder entscheiden Sie sich für eine möglichst kurze Strecke.“

Tierversorgung wenn eine Ortschaft unter Ausgangssperre ist

Mittlerweile stehen alle Gemeinden in Tirol unter Quarantäne und auch in andere Bundesländern in Österreich sind einzelne Gemeinden bereits isoliert. Deshalb ist es besonders wichtig sich schon im Vorfeld um die Versorgung der Haustiere gewährleistet ist. Es gibt keinen Grund Haustiere abzugeben, da bisher KEINE Ansteckung für und durch Haustiere nachgewiesen wurde. Eine Facebook-Gruppe ermöglicht die Haustierbetreuung von COVID-19 Erkrankten.

Bei einer Abriegelung dürfen Häuser und Wohnungen nur mehr für die Arbeit, den Arztbesuch oder den notwendigen Weg zu Supermärkten oder Drogerien verlassen werden. „Gassigehen mit dem Hund ist ebenfalls weiterhin möglich“, sagt der Österreichische Tierschutzbund. Die Tierversorgung bei Ausgangssperre ist also weiterhin gewährleistet.

Tierpensionen, Tiersitter, Tiertrainer etc.

Der Zoofachhandel, Tierärzte und -klinken bleiben weiterhin geöffnet. Vor dem Tierarztbesuch bitte unbedingt vorher anrufen und die Verhaltensregeln beachten. Bei Tierpensionen und dergleichen sieht die Situation jedoch ganz anders aus: „Tierpensionen und gewerbliche Tiersitter müssen ihren regulären Betrieb einstellen, dürfen in Notsituationen jedoch weiterhin Tiere aufnehmen und betreuen. Das hat die Wirtschaftskammer vor wenigen Tagen offiziell bestätigt. Erlaubt sind z.B. Dienstleistungen wie das Gassigehen oder die vorsorgliche Betreuung der Tiere. Auch ist es Auftragnehmern erlaubt, die Tiere zur Betreuung und Pflege mit in die eigenen Räumlichkeiten zu nehmen. Als Grundvoraussetzung gilt: Bei den Auftraggebern muss es sich um ältere, erkrankte oder in Quarantäne befindliche Personen handeln – oder um Menschen, die derzeit ihren beruflichen Verpflichtungen nachkommen müssen“, heißt es von Seiten des Österreichischen Tierschutzbundes.

Tierheime

Für Tierheime gilt grundsätzlich die gleiche Verordnung wie für Tierpensionen und andere ähnliche Einrichtungen. Im Gespräch mit dem Verein „Purzel und Vicky, einem Tierschutzverein, Tierheim und Gnadenhof“ erzählt uns Ingrid über die Situation, mit der sie momentan konfrontiert sind: „Unser Spendensammelraum hat einen eigenen Eingang und ist 24/7 geöffnet. Allerdings merkt man stark, daß zur Zeit kaum Futter- und Sachspenden abgegeben werden, was langsam aber sicher zum Problem wird. Um unsere Mitarbeiter zu schützen und eine lückenlose Versorgung unserer Tier gewährleisten zu können, haben Ehrenamtliche derzeit keine Zutritt zum Gelände“. Tierheime, Gnadenhöfe und andere Vereine sind auf Spenden und ehrenamtliche Mitarbeiter angewiesen und stehen in der momentanen Situation vor neuen Herausforderungen, die schwierig zu bewältigen sind. „Bisher gibt es nicht mehr Anfragen wegen Tierabgaben als üblich. Mit fortschreitender Quarantänedauer ist allerdings damit zu rechnen, daß besonders in Wohnungen das Zusammenleben mit Tieren manchem zu stressig wird und in Folge Tiere ihr Zuhause verlieren“, gibt Ingrid zu bedenken. Damit genau diese Situation nicht eintritt, ermöglicht eine Facebook-Gruppe die Haustierbetreuung von COVID-19 Erkrankten.

Gerade im Moment ist es besonders wichtig die kleinen Unternehmen, Tierheime, Trainer und Vereine zu unterstützen.

Lage in Deutschland

In Deutschland gibt noch keine Ausgangssperre, sondern nur die Empfehlung an die Bürger Abstand zueinander zu halten. Lea Schmitz vom deutschen Tierschutzbund erklärt gegenüber der Hundezeitung: „Sollte die Ausgangssperre in mehreren Städten, Gemeinden oder ganz Deutschland eintreten, erhält man vom zuständigen Gesundheitsamt Informationen und Anweisungen, wie man sich konkret zu verhalten hat. Auch wir werden diese Infos dann bereitstellen, können die Regelungen aber noch nicht vorhersagen. Grundsätzlich gilt, dass Grundbedürfnisse von Bürger*innen auch während einer Ausgangssperre erfüllt werden müssen. Da Deutschland im Grundgesetz unter anderem den Tierschutz als Staatsziel verankert hat, haben damit hierzulande auch Tiere eine Sonderstellung, die dazu führt, dass auch für sie die Erfüllung ihrer Grundbedürfnisse gilt. Das bedeutet auch, dass Hunde sich bewegen und ihr Geschäft artgerecht, das heißt in der Regel im Freien, verrichten können müssen. Aber auch dann sollte man natürlich darauf achten, auf einer Hundewiese nicht in engen Kontakt mit anderen Menschen zu kommen.“

Tierheime in Deutschland haben auf Anraten des Deutschen Tierschutzbundes für Besucher bereits großteils geschlossen. „Noch ist es in den Tierheimen relativ entspannt, man merkt aber schon, dass weniger Tiere vermittelt werden, d.h. mehr Tiere als sonst im Tierheim verbleiben (auch wegen den eingeschränkten Vermittlungs-  bzw. Öffnungszeiten), sodass die Anzahl der Tiere zunimmt. Es ist auch davon auszugehen, dass die Tierheime in den kommenden Wochen und Monaten verstärkt Tiere von Corona-Patienten aufnehmen müssen. Auch ist davon auszugehen, dass die Spenden einbrechen, auf die die Tierheime so dringend angewiesen sind“, erläutert Lea Schmitz.

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