Hündin Shane: „Tierquälerei wird zum Kavaliersdelikt bagatellisiert“

by StefanC
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Nur die wenigsten Fälle von Tierquälerei erhalten öffentliche Aufmerksamkeit. Die Misshandlung der jungen Hündin Shane in Kärnten ging durch alle Medien. Und wirft viele Fragen auf.

Marina Zuzzi-Krebitz ringt noch jetzt, Wochen nach dem Auffinden von Hündin Shane, um Fassung wenn Sie die ersten Momente im Angesicht dieser Tragödie schildert: „Uns sind die Tränen in die Augen geschossen als wir Shane zum ersten Mal sahen“, schildert die erfahrene Tierärztin und Leiterin des Tierschutzkompetenzzentrums „Tiko“ in Klagenfurt die erste Begegnung. „Offensichtlich war es im letzten Moment, als Shane mit Hilfe der Polizei und Feuerwehr aus der versperrten Wohnung befreit werden konnte. Shane war derart schwach und entkräftet, dass sie nicht einmal mehr richtig gehen konnte und förmlich aus der Wohnung schwankte!“

Ihr Besitzer hatte sie dort rund 2 Wochen zuvor einfach zurück gelassen, ohne Wasser oder Nahrung. Shane konnte erst nach Tagen auf der Intensivstation einer Klagenfurter Klinik in das Tiko überstellt werden, wo sie liebevoll aufgenommen und gepflegt wurde. Für die verschmuste Hündin zeichnet sich ein Happy End ab, für den rücksichtslosen Besitzer, so unglaublich es klingt, scheinbar auch! „Da der Besitzer dem Drogenmilieu zuzuordnen ist denke ich, dass eine Bestrafung in diesem Fall eher nicht möglich sein oder nicht exekutiert werden wird“, befürchtet Zuzzi-Krebitz und stellt dennoch eine klare Forderung: „Was wir unbedingt erreichen wollen ist ein lebenslanges Tierhalteverbot.“

Kein Tierhalteverbot

Nach geltendem Recht ist dafür aber zumindest eine einmalige Verurteilung nach § 222 StGB (Tierquälerei) oder eine zweimalige nach dem Tierschutzgesetz nötig. Und das geschieht, so die Tierärztin die auch viele Jahre als Tierschutzombudsfrau von Kärnten tätig war, äußerst selten. In vielen Fällen würden die Verfahren schon im Vorfeld eingestellt. „Eine mögliche Ursache dafür mag darin liegen, dass bei Tierquälerei die Zuständigkeit beim Bezirksgericht und nicht beim Landesgericht liegt. Allein in Kärnten wurden im letzten Jahr 30 von 62 Fällen eingestellt. Durch ausführlichere Ermittlungsverfahren beim Landesgericht, etwa durch Zeugeneinvernahme, wäre aber mit einer anderen Gewichtung zu rechnen.“

Wenn es zu einer Verurteilung kommt, sieht das Gesetz eine Freiheitsstrafe von bis zu einem Jahr oder eine Geldstrafe mit bis zu 360 Tagessätzen vor. Zuzzi-Krebitz kritisiert aber auch hier die Praxis: „Das Strafmaß an sich wäre prinzipiell ausreichend, es wurde nur leider bisher in keinem einzigen mir bekannten Fall auch nur annähernd ausgeschöpft. Ein Tierquäler etwa, der seine Hunde brutal erschlagen hatte, wurde jüngst zu € 1.400 verurteilt! Damit wird Tierquälerei zum Kavaliersdelikt bagatellisiert“, empört sich die Expertin. „Selbst in Italien wanderte im vergangenen Jahr ein Tierquäler für ein Jahr ins Gefängnis.“

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